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myGully |
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21.10.09, 19:32
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#1
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Ist involviert.
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 382
Bedankt: 50
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Katondiebstahl
Kündigung nach Diebstahl von Kartons
Wieder ein Fall von Kündigung nach einem vermeintlichen Bagatelldelikt: Ein Unternehmen hat einen Mitarbeiter entlassen, nachdem er mehrere gebrauchte Kartons seiner Firma mit nach Hause genommen hatte. Das Arbeitsgericht befand nun, die Kündigung sei rechtens.
Deshalb bleibt die Kündigung bestehen. Die Parteien einigten sich aber nach SWR-Informationen auf einen Vergleich, der für den Mann eine Abfindung von seiner Firma in Höhe von 6.000 Euro vorsieht.
Der 50-Jährige hatte die Warenkartons für den Umzug seiner Tochter mitgenommen. Dabei war er von einer Überwachungskamera gefilmt worden. Für die Firma ein klarer Fall von Di
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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21.10.09, 19:38
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#2
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Profi
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 1.435
Bedankt: 1.504
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omg -.- Die Leute werden ja immer Dümmer... Es wurden auch schon Leute gefeuert , da sie ihr Handy auf der Arbeit aufluden ...
Wenn du willst , kannst du den Titel noch Editieren , da ist ein Schreibfehler drinne und es fehlt ein Teil deiner News , du musst noch einen Satz mehr kopieren  .
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21.10.09, 20:45
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#3
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Chuck Norris
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 3.738
Bedankt: 5.859
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Zitat:
Zitat von SWR
Der 50-Jährige...
[...]
Nach 27 Jahren im Betrieb....
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Ich glaube eher da liegt der wahre Grund. Aber das Vertrauensverhältnis ist ja scheinbar ganz gross in Mode um sich schnell und sicher der älteren Personalien zu entledigen.
Aber es gibt vielleicht auch andere Gründe sich älterer Mitarbeiter zu entledigen, wie der Fall der Chefsekretärin des Bauverbandes Westfalen gezeigt hat. Diese hat es gewagt zwei halbe Brötchen zu essen. Statt der 59 Jahre alten Primel steht heute ein weit [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] dem Sekreteriat der Hauptgeschäftsführers zur Verfügung. Ein Schelm wer böses dabei denkt.
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21.10.09, 22:01
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#4
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Staubsammler
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Würzburg
Beiträge: 79
Bedankt: 4
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Zitat:
Zitat von Nana12
Ich glaube eher da liegt der wahre Grund. Aber das Vertrauensverhältnis ist ja scheinbar ganz gross in Mode um sich schnell und sicher der älteren Personalien zu entledigen.
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Selbst wenn sie ihn wirklich deswegen entlassen haben. Wenn er etwas mitnimmt, für das er keine Erlaubnis hat, ist er selbst Schuld. Jeder sollte bereits wissen, dass man wegen solcher Dinge entlassen werden kann. Diebstahl bleibt eben Diebstahl, auch wenn es sich für manche nur um Müll handelt.
(Für manche Menschen sind Pappkartons sogar Wohnungen oder Decken!!)
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Ich bedanke mich immer, wenn ein Release in Ordnung ist!
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21.10.09, 22:20
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#5
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Chuck Norris
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 3.738
Bedankt: 5.859
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Lächerlicher plz. Man entlässt keine Mitarbeiter wenn man davon einen finanziellen Schaden davonträgt. Wenn man sich allerdings einen Gewinn verspricht, ist das was anderes. Und hier sind wir beim aktuellen Zeitgeist.
Und Diebstahl ist es sicher nicht, denn sonst hätte er deswegen ein Verfahren am Hals (welches sofort eingestellt werden würde). Wahrscheinlich war es sogar Gang und Gebe ältere Kartons wegzuwerfen. Nach 27 Jahren im Betrieb weiss man was wann wie wo gebraucht wird.
btw Seine Chefs wohnen ganz sicher nicht in Kartons.
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21.10.09, 22:38
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#6
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Anfänger
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 10
Bedankt: 1
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trotzdem bleibt es im rechtlichen Sinne ein Diebstahl!
Und es wurden schon Prozesse wegen Cent-Beträgen ausgetragen...
komischerweise sprechen die arbeitgeber immer von "vertrauensbruch" und "der sache an sich".... KOMISCH dann, dass wegen "der sache an sich" der ex-arbeitnehmer nicht verklagt wird... da wird dann doch die Relation gesehen?
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21.10.09, 22:56
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#7
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Chuck Norris
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 3.738
Bedankt: 5.859
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Zitat:
Zitat von asigator
trotzdem bleibt es im rechtlichen Sinne ein Diebstahl
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Nein Vertrauensbruch, und das spielt im Arbeitsrecht eine Rolle. Mal wirklich rein juristisch gesehen.
Es ist deswegen kein Diebstahl da es sich um sehr kleine Beträge handelt. Die Staatsanwaltschaft würde das Verfahen sofort einstellen, weil die Vorteilsbeschaffung (insbesondere die Finanzielle) kaum nachzuweisen ist. Es wäre ein Bagatelldelikt. Ich glaube bei 25-50 Euro ist die Geringwertigkeitsgrenze, die ist aber von Gericht zu Gericht verschieden.
Abgesehen davon: Wo kein Kläger da kein Richter. Der Arbeitgeber könnte versuchen den Schaden einzuklagen. Diebstahl ist eine Straftat deren Verfolgung nur auf Antrag des Geschädigten erfolgt - sprich Anzeige. Aber wozu? Man hat dem Mann seine Existenz geraubt. Mehr wollte man doch nicht.
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