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myGully |
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17.12.12, 15:10
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#1
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Newbie
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 80
Bedankt: 18
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Autounfall: zahlt Versicherung zu wenig?
Hallo,
vor ein paar Wochen ist eine Frau in unser Auto gefahren, Schaden an der Fahrertür.
Daraufhin sind wir zu VW gefahren, die haben uns einen Kostenvoranschlag von 1022€ gemacht. Netto um die 860€.
Heute haben wir bemerkt, dass lediglich 650€ überwiesen wurden.
Wir wollen das Auto nicht reparieren lassen, sondern das Geld behalten.
Uns wurde von der Allianz gesagt, dass man die Lohnkosten von 136€ vom Nettobetrag abgezogen hätte, zusätzlich dürfe man noch 80€ abziehen, weil das Auto (VW Bora) älter als 3 Jahre sei (so ganz habe ich das auch nicht verstanden).
Vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann mir sagen, ob das so gerechtfertigt ist oder ob man uns da verarschen will.
Vielen Dank!
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17.12.12, 16:54
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#2
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Newbie
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 80
Bedankt: 18
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Welchen Vertrag meinst du?
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17.12.12, 17:01
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#3
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Newbie
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 66
Bedankt: 246
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also es bringt nichts ausser ihr habt das geld notwendig - denn sollten Folgereparaturen in Folge des Schadens auftreten ( das heisst so) das seht ihr durch die Finger ( Rost und so) in der Werkstatt wird das aufgrund der Gewährleistung erledigt.
ansonsten ist das so richtig mit der Überweisung.
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18.12.12, 10:39
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#4
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 998
Bedankt: 1.141
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wenn man über kv abrechnet werden steuer und kosten für den lackierer abgezogen. das ist normal.
was abzüge bei autos > 3 jahre angeht, weiß ich nicht. jetzt ist natürlich die frage, wie groß der schaden
wirklich ist. für eine beule, mit der man leben kann, finde ich 650 € ein gutes geschäft.
__________________
Ich soll verrückt sein? HAHAHA! Das hätten die Stimmen mir längst gesagt...
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18.12.12, 13:16
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#5
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Newbie
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 80
Bedankt: 18
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Na ja, ob 650€ ein gutes Geschäft ist, ist uns in erster Linie egal. Bei anderen wäre vielleicht auch 400€ ein gutes Geschäft, weil die das Geld unbedingt brauchen.
Uns geht es darum, ob das wirklich so geht.
In der Abrechnung, die wir heute erhalten haben, steht, dass die eine Werkstatt gefunden haben, die das für weniger Geld reparieren würde, als VW es anbietet (kurz zusammengefasst).
Aber ich meine bei der Recherche gelesen zu haben, dass das unzulässig ist und es Wahl des Betroffenen ist, zu welcher Fachwerkstatt eben dieser geht.
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18.12.12, 13:52
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 529
Bedankt: 957
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Du hast immer noch die freie Wahl der Werkstatt. Laß dich nicht mehr auf diese ellenlangen Diskussionen mit der Versicherung ein. Die versuchen nur auf Zeit und der zunehmenden Verunsicherung der Geschädigten, zu spielen.
Rechne dir aus, was dir noch zusteht. Dann schreibst du der gegnerischen Versicherung einen freundlichen Brief, indem du deine Ansprüche geltend machst. Am Ende des Schreibens setzt du der Versicherung eine Frist. Läßt die Versicherung diese ungenutzt verstreichen, setzt du dich mit deinem Anwalt in Verbindung.
Es ist am Besten, auch bei unverschuldeten Unfällen, die Abwicklung einem Anwalt zu übergeben....welches dein Recht ist.
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18.12.12, 14:06
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#7
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Newbie
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 80
Bedankt: 18
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Vielen Dank für alle Beiträge bisher!
Wir werden uns gleich mit unserer Versicherung in Verbindung setzen und mal fragen, inwiefern Abzüge gemacht werden dürfen. Aber es scheint wohl so, dass wir einen Anwalt einschalten müssen.
Die Frage, die dann geklärt werden muss, ist, ob die freie Wahl der Werkstatt auch bei fiktiver Abrechnung gegeben sein muss.
Aber wie Merlin1136 schon geschrieben hat, glaube ich auch, dass die Allianz dadurch Geld einsparen möchte.
Schließlich ziehen die das bei allen so ab, da kommt am Jahresende schon eine Menge bei rum, die man da gespart hat.
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18.12.12, 14:14
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#8
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Usenet-Profi
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 349
Bedankt: 206
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Und spätestens wenn die dann die Rechnung der von Dir gewählten Werkstatt haben wollen machst du dicke Backen...
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