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Einschreibung an zwei Unis gleichzeitig?

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Ungelesen 18.09.11, 12:38   #1
czernobill
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Standard Einschreibung an zwei Unis gleichzeitig?

Hallo,

ich mache gerade meine Masterarbeit. Ich bin dazu in Niedersachsen eingeschrieben, die Arbeit findet aber extern an einer baden-württembergischen Uni statt.
Ich stehe vor dem Problem, jeden morgen zur Uni kommen zu müssen. Ein Semesterticket wäre essentiell (Monatskarte = 80 €). Deshalb will ich mich für einen zulassungsfreien Studiengang in BaWü einschreiben.

Ist das erlaubt? Kann ich mich einfach so für ein zweiten Studium einschreiben?
Bekomme ich die Studiengebühren einer Uni zurück? Wo ist das im Gesetz geregelt?
Merkt das die jeweilig andere Uni? Oder irgendwelche Ämter?


Für BaWü habe ich Folgendens gefunden:

Bei einem Parallelstudium im Sinne von §60 Abs.2 Nr.4 LHG sind Studierende von der Gebührenpflicht nach §3 für den Studiengang mit der kürzeren Regelstudienzeit befreit. (§6 Abs.1 Nr.3 LHGebG)
Der Masterstudiengang in Niedersachsen hätte allerdings die kürzere Regelstudienzeit.

//Edit: Könnte ich mich auch in BaWü für einen zulasungsfreien Studiengang enschreiben und mich nach ein paar Wochen wieder exmatrikulieren und die Gebühr zurückfordern?
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Ungelesen 18.09.11, 13:39   #2
Ringo Moon
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Standard

Laut dem was ich bei Google gefunden habe, ist es illegal sich an zwei Unis gleichzeitig einschreiben zu lassen. Es gibt noch die Möglichkeit des Parallelstudiums, aber das ist dann auch mit den Unis abgesprochen. Solltest du dich einfach so bei zwei Unis einschreiben lassen, bekommst du denke ich Probleme mit dem Gesetz.

Siehe auch [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].

EDIT: Zu deinem Edit: Das könntest du machen, aber wieso würdest du das machen wollen? Du bist ja dann trotzdem für zwei Unis gleichzeitig eingeschrieben für ein paar Wochen
Ringo Moon ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 20.09.11, 13:46   #3
Krauti89
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Meines Erachtens ist es auch verboten, da du die Uni ausnützen würdest.

Stand bei dir auf einer Klausur nie der Satz:
Hiermit bestätige ich, dass ich mich nicht in einem Urlaubssemester befinde oder blabla an einer weiteren Uni immatrikuliert bin usw.?
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Ungelesen 23.09.11, 12:02   #4
czernobill
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Zitat:
Stand bei dir auf einer Klausur nie der Satz:
Hiermit bestätige ich, dass ich mich nicht in einem Urlaubssemester befinde oder blabla an einer weiteren Uni immatrikuliert bin usw.?
nein, noch nie.



Außer Vermutungen und die Gesetzespassage aus BW kann ich bei Google auch nichts dazu finden. Aber irgendwo muss es ja geregelt sein.
czernobill ist offline   Mit Zitat antworten
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