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08.12.20, 18:35
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Legende
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Quarantäne-Verweigerer sollen durch Polizei in Krankenhaus gebracht werden
Zitat:
Der einstige Vorschlag von Baden-Württembergs Innenminister Strobl (CDU) Quarantäne-Verweigerer in einer geschlossenen Klinik unterzubringen soll nun realisiert werden. Das bestätigte der Minister bei einer Pressekonferenz.
Uneinsichtige Quarantäneverweigerer in Baden-Württemberg sollen künftig in einem von zwei bis drei ausgewählten Krankenhäusern untergebracht werden. Darauf einigten sich der Landes-Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) und der Innenminister des Landes, Thomas Strobl (CDU), am Dienstag nach langen Debatten.
Das Innenministerium hatte auf eine strikte Zwangseinweisung solcher Personen in eine zentrale Klinik im Land gedrängt. Lucha hatte dafür plädiert, dass sich die Kommunen dezentral darum kümmern, da es sich um Einzelfälle handle.
BW-Innenminister: "Letztes Mittel" gegen Quarantäne-Brecher
Nach der Einigung sagte Strobl, er sei froh, dass man sich darauf verständigt habe, "hartnäckige Quarantäneverweigerer abzusondern". Es sei aber nur "das letzte Mittel", wenn solche Menschen sich auch durch Bußgelder nicht zur Vernunft bringen ließen. Er höre aber mehrfach in der Woche von Kommunen, dass diese Einzelfälle ein Problem darstellten.
Krankenhaus-Standorte werden noch festgelegt
Lucha betonte, man habe sich entschieden, die Kommunen zu unterstützen. "Die Polizei bringt die Personen dort hin und wir kümmern uns um die adäquate Versorgung", sagte der Landesgesundheitsminister. Man begreife sich hier als Verantwortungsgemeinschaft. Die formale Zuständigkeit liege aber weiter in der kommunalen Selbstverantwortung.
Die Standorte der Krankenhäuser sollen bis zum Wochenende festgelegt werden. In der Vergangenheit hatte Strobl die frühere Lungenfachklinik St. Blasien im Südschwarzwald ins Gespräch gebracht. Daraufhin hatte der Bürgermeister von St. Blasien, Adrian Probst (CDU), versichert, er stehe dieser Idee offen gegenüber. Man habe mit der Klinik ab dem kommenden Jahr einen großen Leerstand und eine lange Geschichte mit hochinfektiösen Patienten, so Probst Anfang November. St. Blasien hätte ausreichend Erfahrung.
Zitat:
Rechtslage Absonderung (Quarantäne)
Die Absonderung (Quarantäne), die in § 30 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt ist, stellt die einschneidendste Maßnahme im IfSG dar und ist aufgrund der Schwere des Eingriffs in die durch Art. 2 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz (GG) geschützte Freiheit der Person die "ultima ratio". Kommt der Betroffene der Quarantäne-Anordnung nicht nach, so kann diese gemäß § 30 Abs. 2 IfSG auch zwangsweise von der zuständigen Behörde durchgesetzt werden.
Dabei muss zwischen Kranken und Krankheitsverdächtigen einerseits sowie Ausscheidern und Ausscheidungsverdächtigen andererseits unterschieden werden (zu den Begriffen: § 2 IfSG). Während Kranke und Krankheitsverdächtige in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses untergebracht werden müssen, können Ausscheider und Ansteckungsverdächtige auch in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung untergebracht werden. Dies lässt sich damit erklären, dass sie keinerlei Symptome zeigen und daher nicht zwingend in einem Krankenhaus untergebracht und entsprechend versorgt werden müssen. Da gerade bei einer Pandemie ein erhöhter Raumbedarf entstehen kann, sollen die Behörden in diesem Fall die Möglichkeit haben, flexibler bei der Unterbringung der Betroffenen agieren zu können.
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Zwangseinweisung. Ein brisantes Thema.
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