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Ungelesen 07.10.20, 00:59   #1
pauli8
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Standard Beschwerde zurückgewiesen Zwei beschlagnahmte Clan-Immobilien gehören jetzt Berlin

Zitat:
Beschwerde zurückgewiesen

Zwei beschlagnahmte Clan-Immobilien gehören jetzt Berlin

2018 beschlagnahmte die Polizei 77 Immobilien der arabischen Großfamilie Rammo. Nun haben die ersten beiden Objekte endgültig einen neuen Eigentümer: die Stadt Berlin selbst.

06.10.2020, 19.41 Uhr



Eines der beschlagnahmten Gebäude im Berliner Stadtteil Alt-Buckow
Foto: Olaf Wagner via imago images

Die beiden ersten von 77 beschlagnahmten Immobilien, die der arabischen Großfamilie Rammo zugerechnet werden, gehören jetzt endgültig dem Land Berlin. Das Kammergericht habe die Beschwerde gegen die Einziehung in einem Beschluss vom 30. September zurückgewiesen, teilte Gerichtssprecherin Lisa Jani mit.

Im Juli 2018 waren die Grundstücke und Häuser im damaligen Wert von rund neun Millionen Euro vorläufig sichergestellt worden. Ermittler gehen davon aus, dass die Immobilien mit Geldern aus Straftaten erworben wurden. Dabei soll es auch Bareinzahlungen aus dem Ausland und Überweisungen gegeben haben. Zudem waren im April 2019 die Einnahmen aus der Vermietung von 45 der Immobilien richterlich beschlagnahmt worden.

Das Landgericht Berlin hatte im April in einem Verfahren die angeordnet, beide Immobilien einzuziehen. Dagegen hatte die Familie Rammo sofort Beschwerde eingelegt, sodass der Beschluss bislang nicht rechtskräftig war.

Die Staatsanwaltschaft teilte nun bei Twitter mit, das Kammergericht habe der Behörde recht gegeben. Nach Angaben der Ermittler ist eine der Immobilien eine denkmalgeschützte Villa im Ortsteil Alt-Buckow in Neukölln.

Der bisherige Eigentümer beider Immobilien ist laut Gericht wegen anderer Straftaten in Haft. Ermittlungen gegen ihn wegen Geldwäsche liefen nach früheren Angaben zwar ins Leere. Laut Gericht kann aber ein Gegenstand, der in einem Verfahren wegen Geldwäsche sichergestellt wurde, auch dann eingezogen werden, wenn der Betroffene nicht wegen dieser Straftat verfolgt oder verurteilt werden kann. Voraussetzung sei, dass der Gegenstand, in diesem Fall die Immobilie, aus "irgendeiner rechtswidrigen Tat herrührt, die nicht länger als 30 Jahre zurückliegt".

Das Landgericht hatte ein "grobes Missverhältnis" zwischen dem Wert der Immobilien und den Einkünften des jungen Mannes festgestellt und gefolgert, dass die Kaufsummen aus Erlösen von Straftaten stammten, die von Mitgliedern des Rammo-Clans verübt worden seien.

Der beim Erwerb 19-Jährige habe damals keine nennenswerten, rechtmäßigen Einkünfte gehabt, hieß es im April zu der Entscheidung des Landgerichts. Demnach waren auch Erkenntnisse aus einer "hohen Anzahl" von Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Familie ausgewertet worden.

Die Berliner Politik hatte 2018 einen verstärkten Kampf gegen kriminelle Mitglieder arabischstämmiger Großfamilien angekündigt.

bbr/dpa
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