Polizei darf Parole bei Neonazi-Demo nicht verbieten
Zitat:
Rechts******* dürfen israelfeindliche Parolen rufen
Laut OVG Münster keine Volksverhetzung
Polizei hatte zunächst Verbot ausgesprochen
Die Polizei in Dortmund darf die Parole "Nie, nie, nie wieder Israel" auf einer Demo von Rechts*******n nicht verbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag in einem Eilverfahren entschieden. Der Straftatbestand der Volksverhetzung sei durch die Parole nicht erfüllt, erklärten die Richter.
Polizei hatte Parolen verboten
Zudem sei keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung gegeben. Für den Montagabend (21.10.2019) hatten Rechts******* einen Aufmarsch in der Dortmunder Nordstadt geplant. Die Polizei argumentierte: Nach dem Anschlag in Halle auf eine jüdische Synagoge habe die Parole einen einschüchternden und antisemitischen Charakter.
Erfolg auch in zweiter Instanz
Dagegen gingen die Rechts*******n mit einem Eilantrag vor und hatten nun wie schon in erster Instanz auch vor Nordrhein-Westfalens höchstem Verwaltungsgericht Erfolg.