myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > News
Seite neu laden

[Recht & Politik] Polizei darf Parole bei Neonazi-Demo nicht verbieten

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
 
 
Themen-Optionen Ansicht
Prev Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Next
Ungelesen 22.10.19, 10:17   #1
TinyTimm
Legende
 
Benutzerbild von TinyTimm
 
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.519
Bedankt: 34.774
TinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkte
Standard Polizei darf Parole bei Neonazi-Demo nicht verbieten

Zitat:
Rechts******* dürfen israelfeindliche Parolen rufen
Laut OVG Münster keine Volksverhetzung
Polizei hatte zunächst Verbot ausgesprochen


Die Polizei in Dortmund darf die Parole "Nie, nie, nie wieder Israel" auf einer Demo von Rechts*******n nicht verbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag in einem Eilverfahren entschieden. Der Straftatbestand der Volksverhetzung sei durch die Parole nicht erfüllt, erklärten die Richter.

Polizei hatte Parolen verboten

Zudem sei keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung gegeben. Für den Montagabend (21.10.2019) hatten Rechts******* einen Aufmarsch in der Dortmunder Nordstadt geplant. Die Polizei argumentierte: Nach dem Anschlag in Halle auf eine jüdische Synagoge habe die Parole einen einschüchternden und antisemitischen Charakter.

Erfolg auch in zweiter Instanz

Dagegen gingen die Rechts*******n mit einem Eilantrag vor und hatten nun wie schon in erster Instanz auch vor Nordrhein-Westfalens höchstem Verwaltungsgericht Erfolg.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
__________________
TinyTimm ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
didi53 (22.10.19), Halid S: Mörder aufhängen (09.12.19), MunichEast (22.10.19), nachtmasse (22.10.19)
 


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:19 Uhr.


Sitemap

().