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[Wirtschaft] BGH-Gutachten stärkt Kunden: Richter werten VW-Manipulation als Sachmangel

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Ungelesen 22.02.19, 13:29   #1
BLACKY74
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Standard BGH-Gutachten stärkt Kunden: Richter werten VW-Manipulation als Sachmangel

Zitat:

Das Urteil könnte VW noch teuer zu stehen kommen.
picture alliance / Patrick Pleul

Viele Kunden wollen ihre VW wegen der Manipulation der Abgasreinigung zum Kaufpreis zurückgeben oder ersetzt bekommen. Erstmals positioniert sich der Bundesgerichtshof in dem Streit - und zwar deutlich zugunsten der Kunden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position der VW-Kunden in den Klageverfahren im Dieselskandal gestärkt. In einem Hinweisbeschluss erklärte der BGH, dass nach seiner "vorläufigen Rechtsauffassung" bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Wagen von einem "Sachmangel auszugehen sein dürfte". Ein für kommende Woche angesetzter Verhandlungstermin wurde derweil aufgehoben, weil der Kläger nach einem außergerichtlichen Vergleich seine Revision zurücknahm.

Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht positionierte sich dennoch erstmals in dem Rechtsstreit um den Dieselskandal. Die Bundesrichter fällten aufgrund der Rücknahme der Revision zwar kein Urteil, veröffentlichten aber dennoch ihre derzeitige Einschätzung in dem vorliegenden Fall. Sie kündigten dazu "in Kürze" die Veröffentlichung eines umfangreichen Hinweisbeschlusses vom 8. Januar an. Bereits im Januar war aufgrund einer außergerichtlichen Einigung eine Verhandlung geplatzt. Der Hinweis des BGH dürfte erhebliche Auswirkungen auf die laufenden Verfahren in Deutschland haben.

Am 27. Februar sollte eigentlich über die erste Klage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal verhandelt werden, die es bis zum BGH geschafft hat. Dieser Termin ist aufgehoben, weil der klagende Autokäufer seine Revision zurücknahm hatte, weil sich die Parteien verglichen hatten.

VW kauft Klage auf


In dem konkreten Fall hatte ein VW-Kunde gegen einen Händler geklagt. Er verlangte wegen der eingebauten Software, die nach Auffassung des Kraftfahrtbundesamt eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, einen Neuwagen. In den Vorinstanzen war seine Klage erfolglos. Das bedeutet, dass der Kläger Geld bekommen hat. Verbraucheranwälte werfen den Autokonzernen vor, gezielt Vergleiche zu schließen, um ein höchstrichterliches Urteil zu vermeiden.

Der BGH stellte nun erstmals und von sich aus klar, dass er die Abschalteinrichtung derzeit als "Sachmangel" einstuft. Die Bundesrichter begründeten dies damit, dass die "Gefahr einer Betriebsuntersagung" durch die zuständigen Behörde bestehe.

50.000 Kundenklagen anhängig


Die Bundesrichter wiesen zudem darauf hin, dass die Auffassung des Berufungsgerichts in dem konkreten Fall "rechtsfehlerhaft" sein könnte. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte die Ersatzlieferung eines Neuwagens als "unmöglich" eingestuft, weil der von dem Käufer erworbene VW Tiguan der ersten Generation nicht mehr hergestellt werde. Im Widerspruch dazu schätzte der BGH nun, der Verkäufer könne eine Ersatzlieferung nur im Einzelfall verweigern, wenn die Kosten dafür unverhältnismäßig wären.

Nach Angaben von Volkswagen sind derzeit in Deutschland etwa 50.000 Kundenklagen anhängig, die die Volkswagen AG, eine Konzerngesellschaft oder einen Händler betreffen. 14.000 Urteile oder Beschlüsse seien ergangen, mehrheitlich im Sinne des Konzerns.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei BLACKY74 bedankt:
betaalpha (22.02.19), DJKuhpisse (22.02.19), GoalBoal (23.02.19), pauli8 (22.02.19)
Ungelesen 23.02.19, 05:24   #2
MunichEast
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Ich füge das mal hier ein, da es thematisch paßt. Ein Konzern, der Nachrüstungen und co. verweigert, mit Arbeitsplatzverlusten droht aber von den Zahlen so da steht ,..

Zitat:
Volkswagen hat den Gewinn 2018 leicht gesteigert - trotz Belastungen durch die Dieselaffäre. Das operative Ergebnis vor Sondereffekten kletterte auf 17,1 Milliarden Euro, teilte der weltgrößte Autobauer nach einer Aufsichtsratssitzung mit. Im Vorjahr betrug der Gewinn noch 17,0 Milliarden Euro.

Die Rendite lag 2018 mit 7,3 Prozent am oberen Ende der von Volkswagen prognostizierten Spanne von 6,5 bis 7,5 Prozent. Im Vorjahr hatte sie 7,4 Prozent betragen. Der Konzernumsatz kletterte um 6,3 Milliarden auf 235,8 Milliarden Euro.

Die Stammaktionäre, darunter als größte die Familien Porscheund Piëch, das Land Niedersachsen und das Emirat Katar, sollen eine Dividende von 4,80 Euro je Aktie erhalten. An die Vorzugsaktionäre sollen 4,86 Euro je Anteilsschein fließen.

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Kann sich jeder seinen Teil nun selbst denken...
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