Terrorabwehr: Telekom will Prepaid-Karten beschränken
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Die Deutsche Telekom will in Europa die Abgabe von Prepaid-Karten einschränken. Die verkauften Kartenmengen werden kontrolliert und die Registrierung mit Identifizierung soll kommen.
Die Deutsche Telekom will eine europaweite Anti-Terror-Initiative starten, um den Missbrauch von Prepaid-Mobilfunkkarten durch Terroristen einzudämmen. Das berichtet die Wirtschaftswoche unter Berufung auf das Unternehmen. "Eine Registrierung mit Identifizierung sowie eine Limitierung der Kartenmenge pro Kauf sind Möglichkeiten, die im politischen Diskussionsprozess erörtert werden sollten", sagte der für Datenschutz zuständige Telekom-Vorstand Thomas Kremer der Wirtschaftswoche.
Hintergrund ist ein Fall in Ungarn. Im Namen eines verstorbenen Obdachlosen legten offenbar Unterstützer der Terrormiliz IS einen Vorrat von 20.000 Prepaid-Karten an. Einzelne Karten fanden die Ermittlungsbehörden laut dem Bericht nach den Anschlägen in Paris und Brüssel in den Taschen der erschossenen Terroristen. Die meisten davon verkaufte die Telekom-Tochter Magyar Telekom.
Die Täter wechseln nach jedem Anruf die Prepaid-Karte in ihrem Handy. So wollen so mit Komplizen telefonieren, ohne dass ihre Identität festgestellt werden kann. In einigen europäischen Ländern wie Österreich, den Niederlanden und Rumänien können Prepaid-Karten ohne Vorlage des Personalausweises bestellt werden. Deutschland hat die Identitätsprüfung im vergangenen Sommer beschlossen. Das Gesetz tritt aber erst am 1. Juli 2017 in Kraft.
Dazu gehören Namen und Anschrift sowie Geburtsdatum, heißt es in dem neuen Paragrafen 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Um die persönliche Identität nachzuweisen, können die Nutzer entweder Personalausweis, Reisepass oder einen anderen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild vorlegen, "mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird". Bei Ausländern reicht auch ein Aufenthaltstitel oder ein Ankunftsnachweis.
Das Gesetz in Deutschland
Eine Ergänzung von Paragraf 150 des TKG besagt, dass nur bei Verträgen, die vor dem 22. Juni 2004 abgeschlossen wurden, die persönlichen Daten "nicht nachträglich erhoben werden". Dies bedeute jedoch nicht, dass es für jüngere Verträge eine nachträgliche Ausweispflicht gebe, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage. Eine nachträgliche Überprüfung soll es nicht geben. Allerdings müssen die Provider dafür sorgen, dass Änderungen, die ihnen bekannt werden, unverzüglich berichtigt werden.
Die Bundesregierung begründet die Ausweispflicht mit einer enormen Anzahl offensichtlich fehlerhafter Datensätze in Kundendatenbanken von Anbietern. Dies hätten Stichproben der Bundesnetzagentur ergeben.
Die Bußgeldvorschriften nach Paragraf 149 TKG wurden ebenfalls verschärft. Nun begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer die Daten "nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erhebt, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig speichert oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig berichtigt oder die Richtigkeit dort genannter Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig überprüft."
Das wird sicher helfen.
Wenn man bedenkt, das z.B. Amri 14 verschiedene Identitäten hatte.
Ironie off ...
Berlin-Attentäter Amri war unter 14 Identitäten bekannt
Der Berliner Attentäter Anis Amri ist den deutschen Behörden unter 14 verschiedenen Identitäten bekannt gewesen. Das geht aus einem Bericht des Landeskriminaldirektors des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, Dieter Schürmann, hervor.
In einer Sondersitzung des Innenausschusses des nordrhein-westfälischen Landtages schilderte Schürmann heute in Düsseldorf die Bemühungen der Behörden, dem Tunesier Vorbereitungen eines terroristischen Anschlags nachzuweisen.
Am Ende sei es allen Behörden von Bund und Ländern auch gemeinsam nicht gelungen, ausreichend konkrete Hinweise zusammenzutragen, die von der Justiz als Tatverdacht hätten gewertet werden können, sagte er. Dabei hätten die Ermittler „alle rechtlichen Befugnisse bis an die Grenze ausgeschöpft, um mögliche Gefahren abzuwehren“.
Amris Kontaktmann als „Gefährder“ eingestuft
Der am Dienstag festgenommene mutmaßliche Kontaktmann von Amri wurde Medieninformationen zufolge unterdessen nach dem Berlin-Anschlag als islamistischer „Gefährder“ eingestuft. Der 26-jährige Tunesier, der am Vorabend des Terroranschlags vom 19. Dezember mit Amri in einem Restaurant in Berlin gegessen hatte, werde der radikal-salafistischen Szene zugeordnet, berichteten „Süddeutsche Zeitung“, WDR und NDR.
Gestern erging Haftbefehl gegen den Mann - allerdings wegen des Verdachts auf Betrug beim Bezug von Sozialleistungen. Der 26-Jährige wird verdächtigt, von Amris Plänen für den Anschlag gewusst zu haben, bei dem zwölf Menschen starben. Die Anhaltspunkte reichten aber „derzeit nicht für einen dringenden Tatverdacht aus“, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Frauke Köhler, gestern.