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[Recht & Politik] Neue Regeln in Deutschland Das ändert sich ab dem 1. August

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Ungelesen 31.07.16, 21:52   #1
Avantasia
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Standard Neue Regeln in Deutschland Das ändert sich ab dem 1. August

Zitat:
Der 1. August bringt einige gravierende Veränderungen für die Deutschen mit sich. Die wichtigsten neuen Regeln betreffen Hartz IV, BAföG, Internet-Router und verschriebene Medikamente.


Das gilt jetzt für Hartz IV

Mit der Vereinfachung des Sozialrechts hat der Bundestag einige Änderungen bei den Laufzeiten und den Zuverdienstmöglichkeiten von Hartz IV beschlossen. So bewilligen die Behörden nun Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nun gleich für zwölf statt nur für sechs Monate. Da die Leistungen oft deutlich länger bezogen und oft verlängert werden, soll das den Verwaltungsaufwand senken.

Und noch etwas ist neu: Auszubildende können nun mit Arbeitslosengeld II aufstocken, auch wenn sie schon Förderungen erhalten. Langzeitarbeitslose dürfen künftig für drei Jahre Ein-Euro-Jobs ausüben. Und Arbeitslose, die einen neuen Job gefunden haben, können vom Arbeitsamt noch für sechs Monate Leistungen zur Eingliederung erhalten.

Mehr Geld für Studenten

Bereits vor zwei Jahren hat die Bundesregierung eine Anhebung der BAföG-Fördersätze beschlossen. Nun tritt die Neuregelung in Kraft, die Studenten im Schnitt sieben Prozent mehr Geld bringt. Wer nicht bei seinen Eltern wohnt, profitiert sogar noch etwas stärker von der Anhebung – bis zu 9,7 Prozent. Der maximale Fördersatz steigt von derzeit 670 auf 735 Euro. Neben den Fördersätzen steigt aber auch der Freibetrag für das Einkommen der Eltern. So sollen nun etwa 110.000 mehr Studierende in den Genuss der staatlichen Unterstützung kommen.

Dem Deutschen Studentenwerk (DSW) reicht diese Erhöhung allerdings nicht aus. DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde fordert, bald nachzulegen: "Damit aber die nächste BAföG-Erhöhung nicht erst nach der Regierungs- und Haushaltsbildung in den Jahren 2018 oder 2019 angegangen wird und möglicherweise dann frühestens 2020 wirkt, muss die Bundesregierung sie jetzt, noch vor der Bundestagswahl 2017, auf den Weg bringen."

Neben den neuen Förderrichtlinien gibt es Veränderungen auch an einem Kritikpunkt am BAföG-System. Der Staat beendet die Unterstützung nun nicht mehr mit dem Abschluss der letzten Prüfungsleistung, sondern erst mit der Bekanntgabe des Abschlussergebnisses. Durch die Anpassung sollen künftig keine Förderlücken mehr entstehen, wenn Leistungsbezieher danach ein Masterstudium beginnen. Außerdem kann der BAföG-Antrag nun online gestellt werden.

Aus dem "Meister-BAföG" wird das "Aufstiegs-BAföG"

Neben dem BAföG für Studenten treten ab dem 1. August auch Änderungen beim sogenannten Meister-BAföG in Kraft. Künftig firmiert es unter dem Begriff "Aufstiegs-BAföG". Neben dem neuen Namen gibt es mehr Geld für angehende Handwerksmeister und Fachkräfte. Dadurch will Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) die Durchlässigkeit im Bildungssystem verbessern und Anreize zur beruflichen Weiterbildung geben.

Zuletzt nahmen deutlich weniger Berufstätige das Angebot in Anspruch. Ihre Zahl sank um 5,7 Prozent auf 162.000. Das soll sich nun wieder ändern, indem die Förderbeiträge für Lebensunterhalt und Lehrgangskosten, Zuschläge für Kinderbetreuung sowie der sogenannte Erfolgsbonus steigen.

Die Erhöhung der maximalen Unterhaltsbeiträge wirkt sich so aus: Für Alleinstehende gibt es nun 768 statt bislang 697 Euro im Monat. Für Alleinerziehende steigt die Leistung von 907 auf 1003 Euro, für Verheiratete mit einem Kind von 1122 auf 1238 Euro, für Verheiratete mit zwei Kindern von 1332 auf 1473 Euro.

Schluss mit der Routerpflicht

Bisher hatten Internetkunden oft keine Wahl. Nur mit dem Router, den sie von ihrem Anbieter zugeschickt bekamen, durften sie durchs Netz surfen. Für viele war das eine Zumutung. Denn sie wollten bessere und sicherere Router nach eigenem Belieben einsetzen. Das ist nun möglich. Denn die Anbieter müssen künftig alle notwendigen Zugangsdaten unaufgefordert und kostenlos herausrücken, damit Kunden mit ihren eigenen Routern surfen können. Die technische Kompatibilität muss vorab aber selbst geprüft werden. Der Leihrouter des Anbieters kann auch weiterhin zum Einsatz kommen.

Die Änderung gilt laut dem Bundeswirtschaftsministerium allerdings nur für Neukunden und Nutzer, deren Vertrag sich verlängert. Darüber hinaus bieten einige Anbieter diese Leistung aber auch für ihre Bestandskunden an. Andere fordern die Verbraucher zum Wechsel in einen anderen Vertrag auf.

Und auch sonst könnte die neue Router-Freiheit nicht so einfach funktionieren wie gedacht. So plant Kabelanbieter Unitymedia nach eigenen Angaben, dass die Kunden für die Inbetriebnahme eines eigenen Routers dessen Mac-Adresse sowie dessen Seriennummer telefonisch mitteilen müssen. Darüber werde der Router identifiziert und der Internetanschluss aktiviert. Zugangsdaten für die Telefonie würden extra im Online-Kundencenter bereitgestellt. Diese müssen dann selbst im Konfigurationsmenü des Routers eingetragen werden.

Bei Vodafone/Kabel Deutschland soll die Aktivierung des Routers ohne Telefonat klappen. Im Kundenforum schildert der Anbieter, dass man nach Anschließen des Geräts eine beliebige Seite im Browser aufrufen muss, um automatisch zu einem Aktivierungsportal weitergeleitet zu werden, in dem der Router angemeldet wird. Auch Telefonzugangsdaten sollen im Laufe dieses Prozesses angezeigt werden.

Weniger Zwangswechsel des Medikaments

Änderungen erwarten auch Patienten. Zumindest dann, wenn sie ein Medikament auf ein Kassenrezept verschrieben bekommen. Denn Apotheker müssen den Kunden dann oft das kostengünstigste Präparat mit dem verschriebenen Wirkstoff verkaufen. Konkret hängt dies davon ab, welche Rabattverträge die Krankenkassen mit den Pharmaherstellern abgeschlossen haben. Diese Regel heißt "aut idem" und bedeutet auf Deutsch "oder das Gleiche".

Häufig erhalten Patienten so statt des Originalpräparates ein Generikum, also ein Produkt mit dem gleichen Wirkstoff, weil das Originalmedikament nicht mehr patentgeschützt ist. Das Generikum muss dabei die gleiche Dosierung aufweisen und für das gleiche Anwendungsgebiet zugelassen sein.

Schon bisher kann der Arzt diese Aut-idem-Regel umgehen, wenn er befürchtet, dass ein Alternativpräparat nicht den gleichen Erfolg wie das Original verspricht. Dazu muss er nur ein entsprechendes Kästchen auf dem Rezept ankreuzen. Das kann jedoch zu Mehrkosten für ihn führen.

Für viele Wirkstoffe gelten außerdem per se schon Ausnahmen. Ab dem 1. August kommen weitere dazu, bei denen die Medikamente nicht ausgetauscht werden dürfen. Dazu gehören die Opioide Buprenorphin (Pflaster), Oxycodon (Retardtabletten) und Hydromorphon (Retardtabletten) sowie die Antiepileptika Phenobarbital (Tabletten), Primidon (Tabletten), Carbamazepin (Retardtabletten) und Valproinsäure (Retardtabletten).

Mehr Geld für effizientes Heizen

Der Einbau effizienter Pumpen und die Optimierung der Heizungsanlage wird vom Bundeswirtschaftsministerium mit einem neuen Programm bezuschusst. Wer ab dem 1. August die Technik modernisiert, kann sich 30 Prozent der Kosten erstatten lassen.

Beantragt wird die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort erhalten Antragsteller vorab eine Registrierungsnummer. Nach Fertigstellung der Arbeiten kann auf dem BAFA-Portal ein Formular ausgefüllt werden.

Zusammen mit den entsprechenden Unterlagen schickt man es an die Behörde. Meist ist eine Kopie der Rechnung der Handwerksleistungen ausreichend. Sie sollte allerdings nur die förderfähigen Maßnahmen beinhalten.

Höherer Mindestlohn in Elektrobranche


Für die Arbeiter im Elektrohandwerk gilt schließlich noch ein höherer Mindestlohn. Am 1. August steigt in dieser Branche die Lohnuntergrenze in Ostdeutschland von 9,35 Euro auf 9,85 Euro und von 10,10 Euro auf 10,35 Euro in Westdeutschland. Ab dem 1. Januar 2018 gilt dann für alle im Elektrohandwerk tätigen Arbeitnehmer ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro. Das Elektrohandwerk beschäftigt etwa 41.500 Menschen
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