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myGully |
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25.01.16, 18:28
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 27
Bedankt: 13
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Müssen Flüchtlingsunterkünfte genehmigt werden?
Hallo zusammen,
wenn jetzt eine Baufirma eine Wohnanlage mit x Wohnungen bauen möchte in einem Neubaugebiet, so kann diese es ja tun und die Wohnungen vermieten.
Wenn jetzt aber die Wohnungen als Flüchtlingsunterkünfte dienen sollen, muss das von einer Gemeinde genehmigt werden wo es z.b. eine Abstimmung gibt oder kann das der Vermieter/Besitzer einfach tun, sodass die Bürger dort keinen Einfluss drauf haben?
Danke euch!
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25.01.16, 19:56
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#2
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SMod
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 7.084
Bedankt: 10.926
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Also, wenn jemand ein Haus besitzt und Wohnungen in diesem Haus an die Stadt vermietet, und die Stadt bringt dort Flüchtlinge unter, dann gibt es da nichts zu genehmigen, da die Wohnungen ja als Wohnungen genutzt werden.
Aber auch die Baufirma (die meist ja nur ausführendes Organ ist) benötigt eine Baugenehmigung etc. für ein Wohnhaus. Einfach Grundstück kaufen und losbauen war mal, aber ist schon lange her.
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26.01.16, 05:48
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#3
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Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.253
Bedankt: 5.471
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Also Rumpelstilskin hat recht. Jeder Neubau muss genehmigt werden. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht können in den jeweiligen Bauverordnungen der Länder eingesehen werden (z.B. Garagen bis 30 qm Grundfläche), was nicht bedeutet, dass diese "wild west" gebaut werden dürfen. Speziell bei Flüchtlingsunterkünften wurden in einigen Ländern die Regeln der Vergabe solcher Bauvorhaben "gelockert". So können Städte und Gemeinden (meines Wissens) bis zu einer bestimmten Bausumme direkt vergeben, ohne den Weg der öffentlichen (und somit zeitaufwändigen) Ausschreibung gehen zu müssen.
Sofern ein Nichtwohngebäude besteht, muss eine Nutzungsänderungsgenehmigung beantragt werden, um Wohnfläche schaffen zu können. Vorher "darf" das Gebäude nicht als Wohnung vermietet werden.
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28.03.16, 12:50
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#4
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dein Lehnsherr
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 19
Bedankt: 15
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Ich glaube, westberliners Frage war eher, ob sich ein Wohnungsbesitzer (irrelevant ob nur natürliche oder rechtliche Person) freiheitlich, d.h. ohne einen Genehmigungsprozess durchführen zu müssen, dazu entscheiden kann, Flüchtlinge in seinen Wohnungen aufzunehmen.
Auch wenn ich mich mit dem Recht in dieser frage nicht explizit auskenne, würde ich argumentieren, dass ein privater Besitzer vermieten kann, an wen er will. Nur, wenn Asylanden eine Residenzpflicht haben, die sich nicht zufällig auf das Gebäude bezieht, werden sie nicht einfach "freiheitlich" einziehen dürfen.
Soll ein Gebäude allerdings offiziell als Asylheim gelten, und somit auch subventions- und förderfähig werden wollen, so bedarf es sicherlich einer Genehmigung... alles in allem bleibt wohl zu sagen, dass diese entscheidung sicher gefällt werden darf, allerdings wird es wohl an mehr Bedingungen geknüpft sein, ob die Flüchtlinge selbst dort auch einziehen dürfen.
Allerdings sei auch hier nochmal gesagt, dass dies nur eine Argumentationskette und kein explizites, juristisches Wissen darstellt - daher lasse auch ich mich gerne belehren!
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