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myGully |
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16.01.15, 23:19
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#1
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.093
Bedankt: 63.053
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BGH-Urteil: Rauchen auf dem Balkon kann zeitweise verboten werden
Zitat:
Zweimal scheiterte ein Paar aus Brandenburg bereits vor Gericht, als es gegen die rauchenden Nachbarn klagte. Der Bundesgerichtshof hat nun anders entschieden: Zigarettenqualm müsse nicht immer geduldet werden.

Karlsruhe - Zwischen 12 und 20 Zigaretten waren es, die ein Ehepaar täglich auf dem Balkon seiner Wohnung in Brandenburg rauchte. Der hochziehende Qualm belästigte die darüber wohnenden Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus so sehr, dass sie vor Gericht zogen. Nachdem sie mit ihrer Klage zweimal gescheitert waren, hat der Bundesgerichtshof den Klägern nun grundsätzlich recht gegeben: Mietern darf das Rauchen auf ihrem Balkon demnach zeitweise untersagt werden.
Fühlt sich ein Nachbar wegen des Zigarettenqualms wesentlich gestört, bestehe grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch, stellte der BGH in Karlsruhe fest. Was unter einer "wesentlichen Störung" zu verstehen ist, hänge vom Empfinden eines durchschnittlich verständigen Menschen ab. Im Einzelfall müssen darüber dann wieder die Gerichte entscheiden. Die Juristen wiesen den Fall an das Landgericht Potsdam zurück, das die Klage gegen das rauchende Ehepaar in der Berufungsinstanz im März vergangenen Jahres abgewiesen hatte. Zuvor war das Ehepaar bereits vor dem Amtsgericht in Rathenow gescheitert.
Rauchverbot auch bei Gesundheitsgefahren
Die Fronten sind verhärtet zwischen dem Kläger-Paar, das seit 1959 in dem Mehrfamilienhaus wohnt, und dem Raucher-Paar, das erst im November 2011 einzog. Die Nichtraucher fühlten sich von dem Zigarettenqualm der unter ihnen wohnenden Nachbarn gestört und forderten, dass bestimmte Stunden am Tag rauchfrei bleiben müssen, damit sie ihren Balkon auch mal ohne Zigarettenqualm nutzen können. Sie hatten das Rauchen ihrer Nachbarn akribisch mit Zeitprotokollen und Fotos dokumentiert.
Laut BGH müsse in solch einem Nachbarschaftsstreit der Richter vor Ort prüfen, ob der Zigarettenrauch vom Balkon darunter wesentlich stört. Ist das der Fall, hat der Richter nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu entscheiden, wann Raucher auf dem Balkon rauchen dürfen. Dabei muss er "attraktive Zeiten" für einen Balkonaufenthalt etwa im Sommer angemessen verteilen. Raucher könnten ja dann zwischendurch in ihren Wohnungen rauchen, hieß es bei der Urteilsverkündung.
Aber selbst bei einer "unwesentlichen" Geruchsbelästigung können nicht rauchende Mieter gegen Raucher weiter vorgehen: Wenn sie Gesundheitsgefahren durch aufsteigende Rauchpartikel geltend machen und dies durch ein Feinstaub- und Gesundheitsgutachten belegen.
Der Deutsche Mieterbund nahm das Urteil zum Anlass, Nachbarn zu einem fairen Umgang miteinander aufzurufen. Sie sollten aufeinander zugehen und "künftig nicht mit der Stoppuhr die Einhaltung der Raucher- und Nichtraucherzeiten kontrollieren", sagte Verbandsdirektor Lukas Siebenkotten.
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17.01.15, 11:50
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#2
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 446
Bedankt: 828
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Zitat:
zwischen dem Kläger-Paar, das seit 1959 in dem Mehrfamilienhaus wohnt,
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Das Zeitprotokoll haben die bestimmt mit Hilfe des Nürnberger Ei angelegt.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei xraptorx bedankt:
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20.01.15, 00:28
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#3
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.519
Bedankt: 34.774
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Zitat:
Gericht: Rauchverbot in eigener Wohnung
Erstmals hat in Österreich ein Gericht einem Mieter das Rauchen in der eigenen Wohnung verboten. Das Bezirksgericht Wien-Innere Stadt gab der Klage eines Nachbarn statt, den der Geruch störte, berichtete „Die Presse“ (Montag-Ausgabe).
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der betreffende Mieter - ein Zigarrenraucher - war vornehmlich zwischen Mitternacht und 3.00 Uhr auf seiner Loggia bzw. am geöffneten Fenster seiner Leidenschaft nachgegangen. Ein schräg über ihm wohnender Mieter fühlte sich im ungestörten Gebrauch seiner Wohnung beeinträchtigt, da der Geruch bis in sein Schlafzimmer drang. Er klagte daher auf Unterlassung einer Immission und ließ sich vom Vermieter auch das Recht auf Unterlassung abtreten, um das ebenfalls gerichtlich geltend machen.
Bereits der Vormieter der in Mitleidenschaft gezogenen Wohnung hatte unter dem nächtlichen Raucher gelitten und den Mietvertrag vorzeitig aufgelöst. Neben der Geruchsbelästigung waren dafür auch Atemwegserkrankungen seiner Kinder ausschlaggebend, die nach dem Einzug in die Wohnung auftraten.
„Erheblich nachteiliger Gebrauch“ der Wohnung
Das Bezirksgericht gab dem „Presse“-Bericht zufolge der Klage nun insofern statt, als es festlegte, dass ein Vermieter einen rauchenden Mieter auf Unterlassung klagen kann, wenn dieser damit von der Wohnung einen „erheblich nachteiligen Gebrauch macht“. Ein unter einem kettenrauchenden Nachbarn leidender Mieter allein hat diesen Unterlassungsanspruch nicht.
Ein „erheblich nachteiliger Gebrauch“ liegt nach Ansicht des Erstgerichts dann vor, wenn „durch das Produzieren von Zigarrenrauch andere Mieter vertrieben und ihnen Gründe für eine vorzeitige Vertragsauflösung gegeben werden, zumal der Vermieter bei Leerständen einen Mietzinsausfall erleidet“. Gleiches gelte, wenn andere Mieter, die sich belästigt fühlen, berechtigterweise den Mietzins reduzieren.
Gericht spricht generelle Unterlassung aus
Die Unterlassungsverpflichtung wurde nicht auf gewisse Zeiten oder auf eine bestimmte Anzahl von Zigarren eingeschränkt. Vielmehr wurde eine generelle Unterlassung - auch in den eigenen vier Wänden - ausgesprochen, falls sich das Rauchen störend auf andere Nachbarn auswirkt. Eine Anfechtung der Entscheidung wird erwartet.
Das Gericht gab übrigens nur dem Anspruch des Vermieters statt und wies dagegen das Klagebegehren des Mieters auf Unterlassung einer Immission ab: Der Kläger hatte bereits vor der Anmietung seiner Wohnung im selben Haus gewohnt. Es war ihm daher bekannt oder hätte ihm bekannt sein müssen, dass es zumindest gelegentlich zu Belästigungen kommen könnte, lautete die Begründung.
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20.01.15, 01:46
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#4
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Sektor 7 Blau
Beiträge: 1.435
Bedankt: 1.131
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Damit dürfen die doch nicht durchkommen . Wenn man keine Raucher im Haus haben will,dann muss man das in Mietvertrag schreiben und den zukünftigen Mieter extra darauf hinweisen,daß es ein Nichtraucherhaus ist und nur an Nichtraucher vermietet wird.
Aber einfach so einen Mieter der schon paar Jahre drin wohnt und sich eingelebt hat plötzlich das rauchen in den eigenen 4 Wänden zu verbieten geht mal garnicht .
Solche Nichtrauchernachbarn von der Sorte gönne ich eine Srilankafamily unter ihnen die jeden Tag ausgiebig schön mit Curry und Pfeffer kochen ,daß es wie nach Silvesterböller riecht und regelmäsig der Frisch abgespritzte Wohnzimmerteppich auf dem Balkon dampftrocknet und oben durchs Fenster schöner Fußgeruch reinzieht  hehehe
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei oder bedankt:
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20.01.15, 11:15
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#5
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Sexgott
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 348
Bedankt: 34.448
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denen geht es doch wahrscheinlich gar nicht ums rauchen. die rubbeln sich das schrumplige pimmelchen darauf, wenn sie anderen menschen das leben schwer machen können. die wohnen seit 55 jahren in dem haus und dokumentieren, was die nachbarn wann und wie lange machen. das werden zwei dieser prachtexemplare sein, die nix besseres zu tun haben als 24/7 im fenster zu liegen und ihre nachbarn zu belauern und anzuscheissen - griesgrämige, verbitterte und bösartige alte penner halt.
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"Der Hund ist das einzige Lebewesen auf der Welt, das Dich mehr liebt als sich selbst."
25.12.2000 - 26.12.2012 ... Missing You 
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei UltimateCreature bedankt:
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20.01.15, 11:19
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#6
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Zitat:
Zitat von UltimateCreature
das werden zwei dieser prachtexemplare sein, die nix besseres zu tun haben als 24/7 im fenster zu liegen und ihre nachbarn zu belauern und anzuscheissen - griesgrämige, verbitterte und bösartige alte penner halt. 
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Da kenne ich auch einige prachtexemplare, Waldorf & Statler von der Muppet Show. Die sind wenigstens sympatisch.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Ghozz bedankt:
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20.01.15, 11:52
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#7
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
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Ich wohne zwar nicht in einem Mehrfamilienhaus, aber trotzdem stören mich so gegen nachts um Vier (Tiefschlaf) Geräusche der Familie im Einfamilienhaus gegenüber.
Ich kann euch sagen, ein Extrem-SM-Studio ist dagegen Kinderkacke. Ich habe eine sehr konservative Einstellung zu sexuellen Praktiken.
Deshalb habe ich jetzt schon einen totalen seelischen Schaden. Man kann sich leicht anhand meiner Beiträge davon überzeugen.
Ich ziehe jetzt deshalb auch vor den BGH.
Und wenn es nix bringt, dann finde ich schon noch eine *******re sexuelle Neigung, die mit „Lärmbelästigung“ verbunden ist.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
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21.01.15, 00:49
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#8
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Sektor 7 Blau
Beiträge: 1.435
Bedankt: 1.131
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Zitat:
Zitat von pauli8
Und wenn es nix bringt, dann finde ich schon noch eine *******re sexuelle Neigung, die mit „Lärmbelästigung“ verbunden ist. 
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Genau , mit nem 4-Fachen Ejakulationstanz die Audio in da Hood dominieren
hehehe
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21.01.15, 19:03
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#9
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
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Lange genug wurde gekämpft…jetzt reicht´s.
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
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22.01.15, 12:22
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#10
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IPTV Top Qualität
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Brühl
Beiträge: 293
Bedankt: 8.899
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Zitat:
Zitat von oder
Solche Nichtrauchernachbarn von der Sorte gönne ich eine Srilankafamily unter ihnen die jeden Tag ausgiebig schön mit Curry und Pfeffer kochen ,daß es wie nach Silvesterböller riecht und regelmäsig der Frisch abgespritzte Wohnzimmerteppich auf dem Balkon dampftrocknet und oben durchs Fenster schöner Fußgeruch reinzieht  hehehe
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kennst dich aber gut aus ,
mein Vetter hat in seinem Haus ohne es zu wissen oder zu erahnen eine Familie aus Srilanka einziehen lassen
nach 4-5 Monaten hat er ihnen Freiwillig 5000 Euro Angeboten und auch bezahlt damit sie so schnell wie möglich die Wohnung leer räumen ,
weil die anderen Mieter mit der Kündigung gedroht haben,
ich wurde ein mal Zeuge davon wie es gerochen hat wen sie Kochen
so ein Bestialischen Geruch wünscht man seinen Feinden nicht !!!!
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei cOcO_jAmBo bedankt:
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22.01.15, 13:56
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#11
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Sexgott
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 348
Bedankt: 34.448
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das kann mitunter schon riechen wie in knoblauch gedünstete alte schweißsocken.
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"Der Hund ist das einzige Lebewesen auf der Welt, das Dich mehr liebt als sich selbst."
25.12.2000 - 26.12.2012 ... Missing You 
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