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Bestattungsrecht geändert
Erstmals in Deutschland darf in Bremen die Asche eines Verstorbenen in privaten Gärten verstreut werden. Das hat die Bremische Bürgerschaft in zweiter Lesung beschlossen. Der Friedhofszwang in Bremen wurde gelockert. Das neue Gesetz tritt schon im Januar in Kraft.
Über den Entwurf war monatelang gestritten worden. Ein erster Vorschlag, nach dem Angehörige die Urne für zwei Jahre in ihrer Wohnung aufbewahren dürfen, wurde verworfen. Vor allem aus den Reihen der oppositionellen CDU und von Kirchen kommt Kritik an der Lockerung.
Künftig muss eine Erklärung des Verstorbenen vorliegen, in der festgelegt ist, wer sich um das Ausstreuen der Asche kümmern soll. Neben privaten Grundstücken sollen auch öffentliche Flächen für die neue Bestattungsform ausgewiesen werden. Wichtig: Die Asche darf nicht auf Nachbargrundstücke wehen.
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Trauriger Hintergrund der gerne verschwiegen wird (nicht nur in Bremen):
Viele können sich gerade noch die Verbrennung, aber ein Urnengrab nicht mehr leisten.