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12.11.14, 02:43
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.519
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Hartz IV - EuGH-Urteil schlägt hohe Wellen
Zitat:
Debatten über Sozialmissbrauch
Ein EU-Land darf Zuwanderern unter bestimmten Umständen Sozialleistungen verweigern. Das hat der Europäischen Gerichtshof am Dienstag entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin in Deutschland, die auf Hartz IV geklagt hatte. Das Urteil wurde in den Mitgliedsländern mit Spannung erwartet. Denn in vielen Staaten wird heftig über möglichen Sozialmissbrauch durch EU-Zuwanderer diskutiert. Zuletzt hatte etwa Großbritannien Kürzungen bei Sozialleistungen für EU-Einwanderer angekündigt. Für Österreich sind keine Auswirkungen zu erwarten.
Sozialanspruch muss erworben werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag entschieden, dass Deutschland arbeitslosen und nicht arbeitsuchenden Zuwanderern aus EU-Ländern auch in Zukunft Hartz-IV-Leistungen verwehren darf. Es ging um einen Einzelfall, doch mit Spannung wurde die grundsätzliche Entscheidung zu dem Thema in der EU erwartet.
Im konkreten Fall ging es um eine 25-jährige Rumänin aus Deutschland, die auf Arbeitslosengeld (Hartz IV) geklagt hatte. Das deutsche Jobcenter hatte der Frau diese Leistung verweigert, weil sie weder Arbeit hatte noch sich um eine Arbeit bemühte. Die Frau lebt mit ihrem fünfjährigen Sohn seit 2010 bei ihrer Schwester in Leipzig. Das deutsche Sozialgericht bat in der Sache den EuGH um Klärung.
Der Fall hat große Bedeutung, da die Debatte über den möglichen Missbrauch von Sozialleistungen durch Zuwanderer aus der EU (Stichwort „Sozialtourismus“) schon länger schwelt. Mit der seit Jänner geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Bürger Bulgariens und Rumäniens erhielt das Thema in einigen Ländern wie Großbritannien, den Niederlanden und Belgien zuletzt besondere Brisanz. So kündigte der britische Premier David Cameron an, Sozialleistungen für Einwanderer beschränken zu wollen. Zudem forderte er Quotenregelungen für EU-Migranten.
EuGH: Jeder Einzelfall muss geprüft werden
„Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedsstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden,“ so der EuGH in seinem Urteil. Die Frau verfüge nicht über „ausreichende Existenzmittel“ und könne deshalb laut EU-Recht kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen. Sie könne sich deshalb nicht auf das im EU-Recht verankerte Diskriminierungsverbot berufen.
In seiner Aussendung weist der EU-Gerichtshof ausdrücklich darauf hin, dass die EU-Staaten EU-Zuwanderern während der ersten drei Monate des Aufenthalts grundsätzlich keinerlei Sozialhilfe gewähren müssen. Danach (ab drei Monaten bis fünf Jahre Aufenthalt) sei das Aufenthaltsrecht für nicht erwerbstätige Personen davon abhängig, ob ausreichend eigene Existenzmittel vorhanden sind. Hier ist laut EuGH immer der Einzelfall zu prüfen.
EVP: „Grenzen bei Einschränkungen“
Die deutsche Regierung sowie die kommunalen Spitzenverbände sehen damit die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialsystems bestätigt. „Das EuGH-Urteil hat die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialrechts bestätigt“, erklärten die SPD-Europaabgeordneten Birgit Sippel und Jutta Steinruck. „Die Einzelfallprüfung ist ein rechtliches Grundprinzip, an dem nicht gerüttelt werden darf.“
Der Fraktionschef der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), Manfred Weber (CSU), erklärte im „Spiegel“: „An den britischen Premierminister gerichtet ist nun geklärt, wo die Grenzen der Einschränkungen sind. Die Freizügigkeit in der EU ist nicht verhandelbar. Aber es ist klar, dass von der EU kein Missbrauch und Sozialtourismus akzeptiert wird“, so Weber. Auch die EU-Kommission begrüßte das Urteil und die damit geschaffene Klarheit. Der Grundsatz der Freizügigkeit bedeute „nicht das Recht auf freien Zugang zu Sozialsystemen der Mitgliedsstaaten“, sagte eine Sprecherin der Behörde in Brüssel.
Keine Auswirkungen für Österreich
In Österreich haben EU- bzw. EWR-Bürger nur dann einen Anspruch auf eine Mindestsicherung, wenn sie arbeiten oder schon länger als fünf Jahre hier wohnen. Das erklärte auch die SPÖ in einer Aussendung. Die „Anmeldebescheinigung“ dokumentiere den rechtmäßigen Aufenthalt, werde aber nur ausgestellt, wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger einen Arbeitsplatz hätten oder über ausreichende Finanzmittel verfügten, so SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch am Dienstag.
Wer das nicht aufbringen könne, werde ausgewiesen, so Muchitsch. Das habe im letzten Jahr 113 EU-Bürgerinnen und -Bürger betroffen. Muchitsch reagierte damit auf eine Aussendung von FPÖ-EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky.
FPÖ: „Kein Füllhorn für Rumänen“
Dieser hatte der Regierung vorgeworfen, sich zu weigern, „der schrankenlosen Zuwanderung ins österreichische Sozialsystem und dem Sozialmissbrauch durch Ausländer einen Riegel vorzuschieben. (...) Der EuGH sagt klar, dass ein Staat die Möglichkeit haben müsse, Zuwanderern ohne Arbeitsplatz Sozialleistungen zu versagen“, so Vilimsky. „Es kann nicht sein, dass die Regierung bei den Österreichern die Leistungen zurückfährt und gleichzeitig über Bürger aus ärmeren EU-Ländern wie Rumänien weiterhin ein Füllhorn an österreichischem Steuergeld ausschüttet“, so der FPÖ-EU-Abgeordnete.
SPÖ: „Billige fremdenfeindliche Propaganda“
Muchitsch konterte im SPÖ-Pressedienst: „Ich erinnere Vilimsky daran, dass es in Österreich als Voraussetzung für die andauernde Aufenthaltsberechtigung den Nachweis der Selbsterhaltungsfähigkeit geben muss. Das verhindert Sozialmissbrauch.“ Die Freiheitlichen versuchten „bei diesem Thema wieder einmal, durch Unwahrheiten billiges Kleingeld durch europa- und fremdenfeindliche Propaganda zu sammeln“, fügte Muchitsch hinzu.
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12.11.14, 08:06
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#2
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Banned
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.177
Bedankt: 1.376
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Hohe Wellen um nichts... letztendlich müssen dadurch unsere Lieben Kulturbereicherer nur nachweisen daß sie sich um Arbeit bemühen.
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12.11.14, 08:17
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#3
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Ich hab das Urteil gestern schon mit ein sehr vielen Bedenken aufgenommen.
Einerseits ist es gut, dass Leute, die hierher kommen, nur um Hartz 4 zu kriegen, ein Riegel vorgeschoben wurde, andererseits ist mir das Urteil zu schwammig und aushöhlbar, wenn ich z.B. an die ganzen "Gewerbe" denke, die hier en masse angemeldet werden und überhaupt nicht existieren und ohne jegliche Kontrolle durch Seiten des Gewerbeamtes auch so hingenommen werden, denn diese Sachen werden durch das Urteil nicht berührt.
Gab mal den Bericht im TV hierüber:
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Leider werden solche Fälle durch das Urteil nicht berührt. Ebenso, wenn die Einwanderer jetzt wohl behaupten werden, sie kümmern sich um Arbeit. Nachweise erforderlich? Bin gespannt.
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12.11.14, 08:56
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#4
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Banned
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.177
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Zitat:
Zitat von Destiny
Leider werden solche Fälle durch das Urteil nicht berührt. Ebenso, wenn die Einwanderer jetzt wohl behaupten werden, sie kümmern sich um Arbeit. Nachweise erforderlich? Bin gespannt.
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Nun je nach dem in welcher Stadt bzw Bundesland müssen sie 3 bis 6 Bewerbungen im Monat vorweisen. Die müssen auch gewisse Mindestanforderungen erfüllen, und auch tatsächlich eingereicht worden sein. Das kann das Jobcenter ja leicht nachprüfen.
Aber für 1 Stunde im Monat Bewerbungen zu schreiben ist Harz4 dennoch recht gut bezahlt.
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12.11.14, 09:05
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#5
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Die Jobcenter haben gar nicht die Kapazitäten, um alle Bewerbungen zu überprüfen.
Abgesehen davon: mangelnde Sprachkenntnisse - die Bewerbungsschreiben, falls es überhaupt schriftlich erfolgt, werden sehr viele Fehler haben
Es wird so ablaufen mMn: Die Leute werden dann bei ihren Freunden/Landsleuten mit Scheingewerben "nachfragen", eine Bescheinigung einreichen (Job existiert nicht, da Firma nicht existiert) und gut ist.
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12.11.14, 10:44
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#6
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.519
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Zitat:
Zitat von Destiny
Es wird so ablaufen mMn: Die Leute werden dann bei ihren Freunden/Landsleuten mit Scheingewerben "nachfragen", eine Bescheinigung einreichen (Job existiert nicht, da Firma nicht existiert) und gut ist.
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Keine Ahnung wie das in Deutschland abläuft, in Österreich wird sehr wohl geprüft ob eine Firma oder ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Dafür gibt es ja die Gewerbenummer die jeder Betrieb angeben muß. Es werden auch unangemeldete Überprüfungen durch Kontrolleure vorgenommen.
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12.11.14, 13:29
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#7
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
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Zitat:
Zitat von TinyTimm
Keine Ahnung wie das in Deutschland abläuft, in Österreich wird sehr wohl geprüft ob eine Firma oder ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Dafür gibt es ja die Gewerbenummer die jeder Betrieb angeben muß. Es werden auch unangemeldete Überprüfungen durch Kontrolleure vorgenommen.
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Hier leider nicht. Schau dir mal das Video von Spiegel TV an.
Hier haben sie gar nicht die Leute, die alles überprüfen können. (Gehe mal nicht von aus, dass da Gelder fließen, damit nicht kontrolliert wird.)
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12.11.14, 13:38
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#8
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Das Wort Kulturbereicherer habe ich auch schon in einem anderen Thread gelesen, der von dem selben User verwendet wurde und wohl Aufmerksamkeit haben möchte.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Ghozz bedankt:
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12.11.14, 14:40
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#9
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.519
Bedankt: 34.774
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Zitat:
Zitat von Destiny
Schau dir mal das Video von Spiegel TV an.
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Ich kann mir nicht vorstellen das ein Staat wie Deutschland, der alles mit Vorschriften und Gesetzen belegt das jenseits der Türmatte liegt,
ausgerechnet in dem Punkt keine Kontrollmechanismen haben sollte die greifen.
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12.11.14, 13:38
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#10
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oder doch?
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 408
Bedankt: 268
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Als ich damals meine Lehre beendet hatte und den Beruf nicht weiter in der Firma ausüben konnte musste ich ein Schreiben vom Amt an meinen Ausbildungszentrum schicken und diesen dann zurück zum Amt damit die wussten wie viel Geld mir zusteht.
Daher wird auch in Deutschland mehr oder weniger überprüft ob es mit Rechten zu geht.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei nichtecht:
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12.11.14, 14:53
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#11
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Tja, siehste ja. Schau dir das Video an. Da ist es nochmal ausführlicher erklärt, wie das mit dem Gewerbetrick gemacht wird.
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12.11.14, 15:58
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#12
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.519
Bedankt: 34.774
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Zitat:
Zitat von Destiny
Tja, siehste ja. Schau dir das Video an. Da ist es nochmal ausführlicher erklärt, wie das mit dem Gewerbetrick gemacht wird.
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Meine Meinung zum Spiegel? [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei TinyTimm:
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12.11.14, 16:13
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#13
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Zitat:
Zitat von MonacoStenz
@kopierpapier und Destiny:
Lest Euch diesen Absatz nochmals durch....
Zu behaupten, die "kulturbereicherer"...., würden ungeprüft und und demnach auch ohne eigenes Zutun Leistungen beanspruche, ist falsch!
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Kindergeld ist auch eine Leistung.
Und mit "Gewerbe" kann man die 3 Monate locker überbrücken.
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12.11.14, 16:37
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#14
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Newbie
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 66
Bedankt: 54
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Auch hier kommt es wie immer auf die konsequente Umsetzung der Regeln und Gesetze durch unsere Beamten an. Was mich immer nur wundert, wo haben diese Menschen ohne Einkommen, so schnell Wohnraum her? Ich weis wie viele mit vernünftigen Einkommen monatelang suchen ehe Sie mit hohen Vermieterauflagen eine bekommen.
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Wenn Du ein Problem nicht lösen kannst, dann such Dir doch ein anderes!
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12.11.14, 17:56
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#15
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Zitat:
Zitat von MonacoStenz
Dann geht's noch immer nicht.
Es sei denn, jegliche Kontrollen würde nicht greifen. Was ich nicht glaube.
Wer ein Gewerbe anmeldet, muss beim Finanzamt vorstellig werden.
Wenn vorab schon mal ein Verlustvortrag gemeldet wird, sieht's mit eigenen Existenzmitteln mau aus.
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Guck dir das Video an. Da ist alles erklärt, wie man es macht.
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12.11.14, 21:49
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#16
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Stammi
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.135
Bedankt: 1.457
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Zitat:
Zitat von Destiny
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Zitat:
Zitat von Destiny
..... Schau dir mal das Video von Spiegel TV an.
...
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Zitat:
Zitat von Destiny
.... Schau dir das Video an....
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Zitat:
Zitat von Destiny
Guck dir das Video an. ...
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...WTF , gibst Du hier ne Vorstellung als Papagei, der sich selbst nachplappern kann?
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Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei nichdiemama bedankt:
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13.11.14, 10:08
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#17
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Und den Rest schön weggelassen? Herrlich.
Topic: Irgendwie unglaublich, dass es bis zum EuGH gehen musste. Die Frau kam her, ohne Job und nach Job suchen will sie auch nicht. Da wäre bei jedem Arbeitslosengeld II aka Hartz 4 abgelehnt worden.
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