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Wie komme ich am besten aus der Sache raus, OHNE zu zahlen?

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Ungelesen 25.11.13, 13:10   #1
Metallica612
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Metallica612 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Wie komme ich am besten aus der Sache raus, OHNE zu zahlen?

Hallo,
Ich lebe in einer kleinen Stadt. In meiner Stadt wird zur Zeit einiges umgebaut, weshalb es wirklich Parkplatz Mängel gibt. Sobald es keinen freien Parkplatz mehr gab, habe ich direkt vor meinem Haus geparkt. Ich hatte auch immer gedacht, dass dies erlaubt sei, da nirgends ein Schild angebracht ist. Jetzt gibt es da einen anonymen Nachbar, der sich darüber beschwert hat, dass mein Auto immer vor dem Haus steht und er mit seinem Auto nicht vorbei kommt und hat mir einen Anwalt auf den Hals geschickt. Da das Auto auf meinen Eltern angemeldet ist, haben die nun ein Schreiben erhalten, wo der Anwalt 147€ fordert, dafür dass er mir ein Schreiben etc. geschickt hat.

Welche Möglichkeiten habe ich? Kann der Anwalt mir einfach so eine Rechnung stellen? Ich sehe das grade echt nicht ein zu zahlen, da ich mir in meinen Augen nichts zu Schulden kommen haben lass.
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Ungelesen 25.11.13, 13:17   #2
cracklink
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wenn dein nachbar dort nicht vorbei kommt, dürfte ja eigentlich auch niemand anderes dort vorbei kommen. aber ich kenne natürlich nicht die situation vor ort.
ich hatte selber mal den fall, dass ich ein knöllchen hatte, weil ich mein auto zu besuch meiner schwester neben der kirche abgestellt hatte. keine verbotsschilder oder ähnliches. begründung war: ich hätte nicht entsprechend der parkflächenmarkierungen geparkt.

dem habe ich widersprochen und selber begründet, dass es dort keine parkflächenmarkierungen gibt, weil es kein parkplatz ist. das parken ist laut stvo jedoch überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist oder man jemanden behindert. habe recht bekommen.

warum der aber überhaupt mit anwalt kommt, statt anzeige zu erstatten, weiß ich nicht und ob diese vorgehensweise überhaupt zulässig ist, auch nicht.
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Ich soll verrückt sein? HAHAHA! Das hätten die Stimmen mir längst gesagt...
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Ungelesen 25.11.13, 13:31   #3
rosstäuscher
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Ich habe auch so eine dämlichen Nachbarn und hatte die gleiche Situation auch schon mal.

Du brauchst auf keinen Fall die Rechnung des Anwalts zu zahlen. Da könnte ja jeder Briefe über über den Anwalt verschicken und der andere müsste bezahlen.
Solltest Du aber etwas angestellt haben musst Du abwägen was für Dich billiger ist - Anwaltskosten zahlen und gut ist oder vor Gericht ziehen und evtl. mehr bezahlen. Wie z.B. bei Urheberrechtsverletzungen.

So wie Du schreibst hast Du nichts angestellt und deshalb würde ich auch nicht zahlen.

P.S. Was wirft Dir denn der Anwalt in dem Schreiben vor?
rosstäuscher ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 25.11.13, 13:55   #4
thyriel
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Definier mal "vor dem Haus" genau. Öffentl strasse, privatstrasse, teil deines oder seines Grundstücks ?

Generell zur freizuhaltenden Breite:
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kurz gesagt, sind weniger als 3,05m Breite frei darfst du dort auch nicht parken.
__________________
Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
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Ungelesen 25.11.13, 14:01   #5
ckjthedogmaster
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Aber man kann doch nicht von privat aus, die Strassenverkehrsordnung durchklagen...
Es muss amtlich festgehalten werden, das du dagegen verstoßen hast, sprich Polizei,.. Stadt-/Kreisverwaltung.

Klar, wenn es nicht dein Grundstück ist, wo du parkst, kannst du auf Unterlassung verklagt werden. Aber gehört es auch nicht deinem Nachbarn, dann kann er sich zwar aufregen, dir auf die Motorhaube kotzen... etc.. aber irgendwelche Unterlassungsforderungen dir gegenüber hätte er nicht. Und ich glaube auch, das man nicht gleichmit nem Anwalt durchkommen würde, da man sicher erstmal selber tätigen werden könnte, also man sagt es dir quasi ins Gesicht, oder so...

Wenn die Strasse öffentlich ist, dann ist es eine Sache der Stadt, dir auf die Pelle zu rücken, aber die kommen ja nicht mit nem Anwalt, sondern dem berühmten Knöllchen...

Mfg
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Ungelesen 25.11.13, 14:20   #6
thyriel
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ckjthedogmaster: wenns eine privatstraße / grundstück ist kommt auch eine private Anzeige vom Anwalt. (bzw meistens eine Rechnung um von der Anzeige noch abzusehen)
Ein nachbar von mir hat zb nen kleinen Laden mit privaten Parkplätzen. Der nimmt mehr ein durch die Anzeigen wegen illegalem parken als mit dem Laden selbst.
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Ungelesen 25.11.13, 15:04   #7
Odatas
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Zahl auf garkeinen Fall. Was denkt der Typ den? Hat er mal mit dir gesprchen gehabt? Was steht in dem Brief vom Anwalt? Wegen welcher Rechtsgrundlage will er dir das verbieten? Auf den Kosten bleibt dein Nachbar schön selbst sitzen. Du hast nichts falsch gemacht sondern dein Nachbar. Wenn du wirklich immer wieder Verkehrswiedrig parkst, hätte der das Ordnungsamt rufen müssen und nicht ein auf Robin Hood selbst seinen Anwalt einschalten. So ein Vogel...
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