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myGully |
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04.08.13, 02:06
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 116
Bedankt: 17
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einkommensteuerklärung lohnsteuerklasse 1
Hallo,
Ich hätte da eine Frage undzwar habe ich 2012 3 Monate auf Vollzeit gearbeitet etwa mtl 850+-eur auf Lohnsteuerklasse 1, um mir eine Sprachreise zu gönnen .
Nun ist es ja so, dass die Steuern so abgerechnet werden , wie als wenn man den gleichen Betrag das ganze Jahr über verdient. Kann ich jetzt die Steuern zurückverlangen?
(Auszug Wikipedia)
Ein Student aus Bayern (unverheiratet = Lohnsteuerklasse I) jobbt vom 1. August bis 31. August und erhält dafür brutto 1.260 €. Der Arbeitgeber behält davon (laut Lohnsteuertabelle) 51,50 € Lohnsteuer und 4,12 € Kirchensteuer ein. Andere steuerpflichtige Einkünfte hat der Student im ganzen Jahr nicht. Da sein Jahreslohn 10.800 € nicht übersteigt, erhält er die Lohn- und Kirchensteuer sowie ggf. den Solidaritätszuschlag zurück. Selbst bei Überschreiten des Jahresfreibetrags, weil z. B. noch andere steuerpflichtige Einkünfte vorliegen, kann sich eine Einkommensteuererklärung lohnen.
Ich bin nicht genau sicher , da ich widersprüchliche Sachen gehört habe.Meine Eltern haben auch keine Ahnung.
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04.08.13, 12:25
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#2
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Kann ich jetzt die Steuern zurückverlangen?
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Zurückverlangen ist gut!
Du solltest eine Einkommensteuererklärung abgeben, nur dann wird dir zuviel gezahlte Steuer erstattet.
Als Software kann ich dir das Wiso Steuer Sparbuch empfehlen:
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Updates lade dir am besten hier herunter:
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Damit kannst du deine Steuererklärung erstellen und alles ausdrucken. Das Programm sagt dir auch, ob du was zurück bekommen tust.
Unterschreiben und ab zum Finanzamt damit!
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04.08.13, 12:39
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#3
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Das ist wirklich simpel, dazu braucht man keine Software.
In der Regel erhältst du vom Arbeitgeber eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung.
Die Daten kannst du 1:1 in der Steuererklärung angeben (Anlage N).
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04.08.13, 12:49
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#4
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Ja! Wenn man weiß, was wo einzutragen ist!
Dann könnten ja noch andere Einkünfte wie z.B. ALG, ALG II oder Bafög hinzu kommen?
Die zwar nicht steuerpflichtig sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
So ein Programm führt dich durch die einzelnen Schritte und informiert was ins entsprechende Feld einzutragen ist.
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04.08.13, 12:53
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#5
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Klar, wenn andere Einkünfte hinzukommen, ist es nicht mehr so einfach.
Was die Anlage N betrifft, so ist in der Lohnsteuerbescheinigung vom AG sogar schon die Nummerierung analog zur Steuererklärung vorgegeben.
Ich denke, mit der klassischen Elster-Version sollte der TE das schon hinbekommen!
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04.08.13, 13:51
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#6
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Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.459
Bedankt: 4.875
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Der Grundfreibetrag stellt in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 52 Abs. 41 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)), wobei sich dieser Betrag auf das zu versteuernde Einkommen bezieht.
Quelle: Wikipedia
Für Alleinstehende 2012: 8004,-€
Natürlich, wie meine Vorredner schon anmerkten, unter dem Vorbehalt anderer Einkünfte... (der Vorbehalt gilt natürlich nicht der Höhe des Grundfreibetrages, sondern der zur Bestimmung des steuerpflichtigen Einkommens anrechenbaren Einkünfte)
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Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
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04.08.13, 23:04
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 116
Bedankt: 17
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Ich habe auf jedenfall die 8000 euro nicht überschritten.
Vielen Dank erstmal für die Antworten, dass sind gute Neuigkeiten, wisst ihr auch wieviel ich zurückbekommen könnte pauschal?
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04.08.13, 23:30
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 28
Bedankt: 95
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Das sagt dir alles dein Steuerprogramm.
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05.08.13, 10:22
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#9
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Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.459
Bedankt: 4.875
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Zitat:
Zitat von g_ss
...wisst ihr auch, wieviel ich zurückbekommen könnte pauschal?
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Vermutlich gar nichts, weil dir wahrscheinlich erst gar keine Steuern abgezogen wurden. Hast du denn keine Lohnabrechnung bekommen?
Laut Lohnsteuertabelle 2012 werden in Steuerklasse I erst ab 903,- € exakt 8 Cent Lohnsteuer fällig. Bei 850,- € würden nur in Steuerklasse V (ca. 87,50 €) und VI (ca. 99,50 €) Lohnsteuer fällig werden.
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Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
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05.08.13, 15:10
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#10
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Newbie
Registriert seit: Dec 2012
Beiträge: 66
Bedankt: 24
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Wisst ihr wo man die Riesterrente eintragen muss oder besser gesagt welche anlage das ist?
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05.08.13, 15:35
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#11
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Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.459
Bedankt: 4.875
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Zitat:
Zitat von kathy_940
Wisst ihr wo man die Riesterrente eintragen muss oder besser gesagt welche anlage das ist?
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Eigentlich hat das ja nun nix mit diesem Thread zu tun... aber naja...
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sowas in der Art ist aber auch wirklich schwer zu finden...
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Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
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07.08.13, 22:46
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#12
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 116
Bedankt: 17
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Hmmm
Ich bin gerade beim ausfüllen des Elster Formulars, bisher konnte ich nur die erste Seite ausfüllen.
Die restlichen Spalten haben nichts mit mir zu tun, was mich etwas verwirrt.
An Steuern rückerstattet bekomme ich 67,33 , es steht in der Lohnsteuerbescheinigung Einbehaltene Lohnsteuer von 3.
Ich dacht ich bekomm die Beiträge aus der RV zurück , kacke
Muss ich denn kann ich denn nichts anderes ausfüllen in diesem Formular, die STeuernummer habe ich auch schon beantragt beim FA.
Wie gesagt Ich habe bis zum 1.07 Kindergeld und Halbwaisenrente bekommen , danach habe ich 1 Monat lang einen Minijob unter 400 euro gehabt , aber die genannten sind ja nicht steuerpflichtig, deswegen muss ich diese nicht erwähnen.
Etwas aus der Lohnsteuerbescheinigung konnte ich auch nicht eintippen...
Das kann ja nicht so einfach sein oder?
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08.08.13, 09:44
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#13
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Mitglied
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 398
Bedankt: 131
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Zitat:
Zitat von g_ss
Wie gesagt Ich habe bis zum 1.07 Kindergeld und Halbwaisenrente bekommen , danach habe ich 1 Monat lang einen Minijob unter 400 euro gehabt , aber die genannten sind ja nicht steuerpflichtig, deswegen muss ich diese nicht erwähnen.
Etwas aus der Lohnsteuerbescheinigung konnte ich auch nicht eintippen...
Das kann ja nicht so einfach sein oder?
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Du hast doch in deinem ELSTER-Formular klar drinstehen, was du eintragen musst. Es gibt, je nach Einkommensart weitere Anlagen. Zum Beispiel hast du doch mit Sicherheit irgendwelche Einkünfte aus Kapitalerträgen (Zinsen), auch wenn die unter dem Steuerfreibetrag liegen, musst du die eingeben - werden halt nicht verrechnet.
Die Sprachreisenkosten kannst du zum Beispiel im Hauptvordruck, Seite 2, Zeile 47 eintragen, ob sie angerechnet werden, sei nunmal dahingestellt.
Anlage KAP (Kapitalertragssteuer) trägst du die Daten ein, die du von der Bank am Ende des Jahres bekommst (blöde Frage: War Eingangsende für Privatpersonen für Einkommenssteuer 2012 nicht sowieso bereits im Frühjahr?)
Deine Nebenjobs (also Minijob) gibst du in Anlage N, Zeile 26 an - natürlich sind die Steuerfrei, aber dennoch Enkünfte und somit (wenn du schon eine Erklärung schreibst) auch anzugeben, um unnötig Streß zu vermeiden.
Anlage N, Seite 2 kannst du dann Fahrtkosten zu deinen Jobs eintragen.
Die Halbwaisenrente angeben
Zitat:
Sie sollten zunächst Ihre normale Einkommenssteuererklärung entweder als Angestellter oder als Selbstständiger machen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten, wie in der Steuererklärung die Halbwaisenrente eingetragen werden muss.
Wenn die Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als sogenannte Leibrente bezahlt wird, tragen Sie sie auf der ersten Seite der Anlage R für Renten ein. Bedenken Sie dabei den Rentenanpassungsbetrag, der auch auf Ihrer Übersicht gesondert angegeben sein müsste. Geben Sie außerdem die befristete Laufzeit an.1
Sollte die Halbwaisenrente dagegen als Versorgungsbezug gezahlt werden und über eine eigene Steuerkarte laufen, müssen Sie dafür eine eigene Anlage N für Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit ausfüllen.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
Zitat von g_ss
Etwas aus der Lohnsteuerbescheinigung konnte ich auch nicht eintippen...
Das kann ja nicht so einfach sein oder?
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Anlage N (Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit), Lohnsteuerbescheinigung hinzufügen oder so ähnlich heißt die Option da.
Steuererklärung kann schwer sein, wenn man viele verschiedene Einkünfte, Vermietung & Verpachtung, evtl. selbstständig ein kleines Geschäft betreibt. Steuererklärung für den Standard-Zahler ist, wenn man sich mal eingelesen hat, doch relativ gut machbar in meinen Augen.
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08.08.13, 10:39
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#14
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Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.459
Bedankt: 4.875
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Dann waren deine 850,-€ also dein Nettoverdienst. Das hättest du am Start ruhig erwähnen dürfen. Und dass man seine Sozialversicherungsbeiträge nicht zurückbekommt, kann man eigentlich auch wissen. Übrigens werden beim Minijob 2% pauschale Steuern fällig, die normalerweise der Arbeitgeber zahlt. Der Arbeitgeber darf diese aber auf den Arbeitnehmer abwälzen.
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