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myGully |
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21.12.11, 14:49
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
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Amtsgericht München verurteilt Rentnerin ohne PC wegen Raubkopie
Zitat:
Laut einem Spiegel-Bericht hat das Amtsgericht München eine Rentnerin verurteilt, weil diese angeblich eine Raubkopie aus dem Internet verbreitet hat. Vermutlich per Diskette auf Schulhöfen, da die Rentnerin weder einen PC, noch einen Rooter besitzt. (Lars Craemer, 21.12.2011)
Eine Rentnerin, die einen kombiniertem Telefon- und Internetanschluss besitzt, wurde jetzt verurteilt, die Kosten einer Abmahnung in Höhe von rund 650 Euro zu tragen. Die Beschuldigte soll einen Hooligan-Film über ein P2P-Netzwerk angeboten haben. Zum ermittelten Zeitpunkt der Dateiweitergabe besaß die Frau allerdings keinen PC oder Router, auch ein aktiviertes WLAN soll nicht vorhanden gewesen sein.
Überführt wurde die Rentnerin vom Programm File-Watch, mit dem private Ermittler im Auftrag von Rechteinhabern Datei-Tauschnetzwerke überprüfen. Wenn das Programm fündig wird, speichert es Parameter wie beispielsweise die IP-Adresse des Anbieters. Mit Hilfe des Provider und der Uhrzeit kann der Besitzer der IP-Adresse ermittelt werden.
Wie die Anwältin der Beschuldigten ausführt, interessiert das Gericht nicht, welche technischen Voraussetzungen gegeben sind. Das Gericht setzt voraus, dass die IP-Ermittlung und die Zuordnung zum Anschluss-Inhaber korrekt sind. Kurzum: Ermittelt die Software einen Schuldigen, hat dieser auch schuldig zu sein, da die Technik sich nicht vertut. Sicherlich kann die Rentnerin auch in Panik ihren PC in der Nordsee verklappt und auch alle anderen Spuren beseitigt haben, allerdings wirft der aktuelle Fall die Frage auf, in wie weit sich die Gerichte von einer Technik abhängig machen dürfen, die weder fehlerfrei, noch genau durchdacht zu sein scheint.
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21.12.11, 14:53
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#2
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↑ FTW
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 298
Bedankt: 91
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Krass  Mit Disketten... Auf nem Schulhof als Rentnerin... diese Oma ist ja alte schule  Sicherlich hat sie in ihrer Vergangenheit auch Disketten verbreitet... Am schulhof ^^
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"You don't need a stable relationship, you just need stable internet."
How do you impress a chick? Do the helicopter dick.
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21.12.11, 14:57
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#3
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Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 52
Bedankt: 79
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Gerechter Staat was soll man sagen......
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21.12.11, 15:03
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 250
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Wieviel Disketten sollen das denn gewesen sein?
Schon von diesem Aspekt ist es mir schleierhaft, ob Justiticia nicht wieder beide Augen geschlossen hatte. Außerdem wäre es ein riesen Aufwand mit Disketten gewesen.
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21.12.11, 15:16
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#5
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2011
Ort: /usr/bin
Beiträge: 107
Bedankt: 227
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Revision einlegen und abwarten. Würd mich doch stark wundern, wenn die nächsthöhere Instanz ebenfalls so entscheiden sollte..
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21.12.11, 16:02
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#6
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König der Nerds
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Ravenholm
Beiträge: 1.159
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wie der richter wohl reagiert hätte,
wenn er auf der anklagebank gesessen hätte?!
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21.12.11, 16:18
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#7
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Chuck Norris
Registriert seit: Jan 2009
Ort: Southpark
Beiträge: 4.611
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21.12.11, 16:32
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#8
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Newbie
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 44
Bedankt: 96
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Ich dachte es hätte sich mittlerweile auch bei Gerichten rumgesprochen, dass IP-Adressen doch nicht so einwandfrei zuzuordnen sind, wies viele Leute gerne hätten...
Viele Richter verlassen sich zu sehr auf das, was ihnen gesagt wird. (klar niemand kann alles wissen, aber dann sollte man sich darum kümmern, dass Beweise für die Zuverlässigkeit der IP-Ausleseprogramme erbracht werden.)
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21.12.11, 18:36
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#9
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 339
Bedankt: 191
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wo wird eig noch ein diskettenlaufwerk benutzt...?
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21.12.11, 18:49
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#10
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Ist öfter hier
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 204
Bedankt: 137
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Wie war das "In dubio, pro reo"? "Im Zweifel für den Angeklagten" sollte eigentlich der Grundsatz unseres Rechtssystems sein, allerdings scheint das nicht mehr zu gelten.
Armes Deutschland
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Jeder Mensch muss sterben, aber nicht jeder hat gelebt.
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21.12.11, 18:59
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#11
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2011
Ort: /usr/bin
Beiträge: 107
Bedankt: 227
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Zitat:
Geb ich Dir, gibst Du mir... das kann teuer werden
Das Amtsgericht München warnt vor der Teilnahme an Musik- und Filmtauschbörsen. Derzeit sind bereits über 1400 Klagen anhängig, weitere sind angekündigt.
Große Unternehmen, die Musikstücke, Hörbücher oder Videos vermarkten, klagen derzeit in einer Vielzahl von Fällen vor dem Amtsgericht München. 1400 solcher Klagen sind bereits anhängig, weitere werden erwartet.
Ausgangspunkt sind die sogenannten Online-Tauschbörsen. Hier werden von den Benutzern Musikdateien o.ä. angeboten, im Gegenzug laden sie Dateien anderer herunter.
Das birgt aber ein hohes Risiko. Es ist mittlerweile möglich, den digitalen Fingerabdruck des Urheberrechtsverletzer zu finden und an seine IP-Adresse zu kommen. Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft ist der Internetprovider dann verpflichtet, dieser den Namen des Nutzers herauszugeben.
Dieser kann dann von den Unternehmen unabhängig von einem Verschulden zur Unterlassung verpflichtet werden. Hatte er seinen Internetzugang nicht ausreichend gesichert, entsprach der Schutz zum Zeitpunkt der Einrichtung auch nicht dem Stand der Technik, kann er auch auf Schadenersatz verklagt werden. Dieser bemisst sich im Regelfall nach der ansonsten angefallenen Lizenzgebühr. Aber auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten fallen darunter. Bei einem Streitwert von im Regelfall 10 000 Euro können hier gleich mal 651 Euro netto verlangt werden.
Da nützt auch die neue Vorschrift des § 97 Absatz 2 im Urhebergesetz nichts. Danach sind bei Streitigkeiten nach dem 1.9.2008 die Abmahnkosten für den Rechtsanwalt bei einer ersten Abmahnung auf 100 Euro gedeckelt worden. Das gilt aber nur, sofern von einer unerheblichen Rechtsverletzung auszugehen ist. Da bei den Tauschbörsen die Konsequenzen des illegalen ins Netzstellen von Werken nicht abzuschätzen sind, man insbesondere die Anzahl der Abrufe nicht vorhersagen kann, verneint die Rechtsprechung das Vorliegen einer unerheblichen Rechtsverletzung.
Unabhängig davon, dass die Künstler ein Recht darauf haben, für ihre Leistung bezahlt zu werden, kann das vermeintliche Schnäppchen also ganz schön teuer werden. Geiz ist somit nicht immer geil.
Download Pressemitteilung:
Geb ich Dir, gibst Du mir... das kann teuer werden
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So titelt die Pressestelle des AG München Mitte November.
Könnte man sich nicht ganz einfach folgendermaßen rausreden, wenn man eine derartige Anzeige bekommt:
Ich bin wohl leider Opfer eines Schadprogramms geworden, dass meinen Rechner in eine Art Proxy-Server - einen sog. VicSocks (sieht nur aus, wie ein Plural) verwandelt hat.
Eine unzureichende Absicherung des Systems wäre dann ja nicht mehr nachzuweisen, wenn man bedenkt, mit welch niedrigem Aufwand man eine Datei so crypten kann, dass sie erst einmal von keinem noch so intelligenten Virenscanner erkannt wird.
Dazu kommt, dass ebendiese sog. VicSocks sehr einfach im Internet käuflich oder bisweilen sogar teils kostenfrei erhältlich sind.
Widerspricht jemand meiner Argumentation?
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21.12.11, 19:12
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#12
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 4
Bedankt: 1
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Alle Menschen die ich kenne haben schon keiner Diskettenlaufwerk mehr
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21.12.11, 22:41
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#13
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 113
Bedankt: 77
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Wie soll man denn eine Diskette mit Daten bespielen, wenn man gar kein PC besitzt ?
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22.12.11, 01:32
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#14
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Stammi
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 1.111
Bedankt: 2.926
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Was wollt ihr alle mit den Disketten - und der Post über mir ist auch Schwachsinn.
Die IP-Adresse wurde auf den (mit Telefon gekoppelten) Anschluss und die Adresse der alten Dame ermittelt. Da sie keinen Router hat wohl fälschlicherweise.
Das Problem lag also einfach an der flexiblen IP-Adresse und daran, dass der Zeitpunkt nicht genau genug ermittelt werden kann.
Also hatte jemand entweder vor- oder nach der beschuldigten Dame ihre IP-Adresse und hat damit irgendwas böses gemacht und davor oder danach die IP-Adresse geändert.
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22.12.11, 09:51
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#15
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Newbie
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 44
Bedankt: 96
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Zitat:
Zitat von freak999
Das Problem lag also einfach an der flexiblen IP-Adresse und daran, dass der Zeitpunkt nicht genau genug ermittelt werden kann.
Also hatte jemand entweder vor- oder nach der beschuldigten Dame ihre IP-Adresse und hat damit irgendwas böses gemacht und davor oder danach die IP-Adresse geändert.
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Da gibt es nur ein Problem: Da die Frau nie im Internet war, hatte sie auch nie eine IP
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22.12.11, 12:16
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#16
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.536
Bedankt: 1.869
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Jaja, immer diese Omas die die Videos von Ihren Hooligan-Massenschlägereien auf den Schulhöfen verteilen. Zu recht verurteilt! [/ironie]
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22.12.11, 12:50
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#17
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 13
Bedankt: 24
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Die sind doch nicht ganz fit im Hinterstübchen,sowas kann nur in München passieren,das passiert wenn man überstudiert ist und von tuten und blasen keine Ahnung hat.
Was will eine Rentnerin mit einem Hooliganfilm,die sollns sich das mal überlegen.
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22.12.11, 13:19
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#18
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Get the cool shoeshine
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 613
Bedankt: 685
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Das war Enkelschreck,ganz klar
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Gib dich nicht auf!
Lerne Googlen.
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09.04.13, 09:28
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#19
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Rentnerin ohne PC muss Filesharing-Strafe nicht zahlen
Update:
Zitat:
Rentnerin ohne PC muss Filesharing-Strafe nicht zahlen
09.04.2013, 10:06 Uhr | t-online.de
Eine Rentnerin aus Berlin, der Abmahnanwälte illegales [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]vorwerfen, muss nicht für eine [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] zahlen, die angeblich über ihren Internetanschluss begangen worden ist.
Eine Berliner Rentnerin hat einen Berufungsprozess gewonnen, in dem es um den Vorwurf ging, per Filesharing einen Hooligan-Film angeboten zu haben. Das hat das Landgericht München I Ende März entschieden. Das Urteil wurde nun veröffentlicht (Aktenzeichen 21 S 28809/11), berichtet ihr Anwalt Christian Solmecke in einem Blog-Post.
Internetanschluss für Filesharing genutzt
Der Frau war vorgeworfen worden, im [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] über die Filesharing-Plattform eDonkey2000 zum Download angeboten zu haben. Dies, obwohl die alleinlebende und pflegebedürftige Frau ihren Computer zur Tatzeit bereits verkauft hatte. Auch besaß sie keine sonstigen internetfähigen Endgeräte oder einen WLAN-Router. "Da im Übrigen keine anderen Personen ihren Internetzugang nutzten, bestand der auf sie angemeldete Internetanschluss also nur noch wegen der bestehenden Mindestvertragslaufzeit", schreibt Anwalt Solmecke.
Weil der Film laut Kläger über ihren Anschluss im Internet verbreitet worden sei, verurteilte das Amtsgericht München (Aktenzeichen 142 C 2564/11) die Frau zur Zahlung von 651,80 Euro. Laut Amtsgericht hätte die Rentnerin damals beweisen müsse, wo der Fehler bei der Ermittlung ihrer IP-Adresse gelegen habe. Das sei aber unmöglich, betonte ihr Anwalt.
Störerhaftung keine Gefährdungshaftung
In der nun veröffentlichten Urteilsbegründung aus dem Berufungsprozess heißt es dazu: "Eine derart überspannte Betrachtungsweise würde die Störerhaftung in die Nähe einer Gefährdungshaftung rücken, durch die ein Betreiber eines Internetanschlusses bereits deswegen für Verletzungen haftet, weil er eine von einem Internetzugang ausgehende Gefahr eröffnet hat. Entsprechende Gefährdungshaftungstatbestände hat der Gesetzgeber jedoch nicht vorgesehen."
Der Kläger sei in erster Instanz zudem Beweise schuldig geblieben, so das Landgericht München I in seiner Urteilsbegründung weiter.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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09.04.13, 17:01
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#20
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Wehrbeauftragter
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 86
Bedankt: 42
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Mensch, unser Justizapparat funktioniert ja blitzschnell und kostengünstig...
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12.04.13, 17:58
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#21
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Hirnzellenfreie Köpfe
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 264
Bedankt: 304
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Zitat:
Zitat von Exelsius
Mensch, unser Justizapparat funktioniert ja blitzschnell und kostengünstig...
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Dabei wäre auf einfachste Art Abhilfe zu verschaffen:
Eine offizielle staatliche Website, in der jeder Bürger mit Angabe seiner Ausweisnummer einen Richter bewerten kann. Wenn ein Richter, sagen wir, über 90% negative Bewertungen bekommt (bei mindestens 1000 abgegebenen), dann darf er nicht mehr "im Namen des Volkes" Recht sprechen, verliert seinen Abschluß und muß das komplette Jurastudium vom 1. Semester an neu absolvieren, um wieder einen Juristenberuf auszuüben.
Wetten, dann finden viele Richter so schnell wie durch eine Wunderheilung wieder zum gesunden Menschenverstand zurück?
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13.04.13, 04:53
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#22
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Banned
Registriert seit: Jan 2012
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.366
Bedankt: 1.075
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Toller plan. 1000 zu recht schuldig gesprochene rächen sich dann an dem der sie hinter Gitter gebracht hat indem sie ihn schlecht bewerten......
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14.04.13, 09:28
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#23
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Hirnzellenfreie Köpfe
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 264
Bedankt: 304
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Zitat:
Zitat von KleineKaffeetasse
Toller plan. 1000 zu recht schuldig gesprochene rächen sich dann an dem der sie hinter Gitter gebracht hat indem sie ihn schlecht bewerten......
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Und es werden sich keine 112 Geschädigten durch diese 1000 Verurteilten finden lassen, die wiederum die Urteile begrüssen? (Die 90%-Grenze war nur ein spontaner Vorschlag, könnte man auch auf 95% erhöhen...)
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14.04.13, 13:40
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#24
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Hirnzellenfreie Köpfe
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 264
Bedankt: 304
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Tote für lebendig zu erklären ist quasi schon Amtsalltag, gerade mal heute wieder veröffentlicht:
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Etwas amüsanter ist die Variante, wenn Ämter Lebende für tot erklären und ihnen dnnoch einen Brief schreiben, mit einer Möglichkeit des Einspruchs innerhalb einer Widerspruchsfrist (wer also diese Frist versäumt, der ist von Amts wegen endgültig tot). Bin jetzt nicht sicher, ob das Zufall ist oder geplante Schikane von Jobcentern, jedenfalls ist so etwas in den letzten Monaten mehr als einmal vorgekommen:
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und
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14.04.13, 21:12
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#25
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.104
Bedankt: 63.111
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Habt Ihr mal geschaut, das diese News mal wieder 16/4 Monate alt sind?
Muss man die dann wieder ausgraben?
Und ich bekomm dann wieder die PN`s von wegen Totengräber. ^^
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15.04.13, 07:31
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#26
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Hirnzellenfreie Köpfe
Registriert seit: Apr 2011
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Bedankt: 304
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Zitat:
Zitat von Avantasia
Habt Ihr mal geschaut, das diese News mal wieder 16/4 Monate alt sind?
Muss man die dann wieder ausgraben?
Und ich bekomm dann wieder die PN`s von wegen Totengräber. ^^
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Hast du denn mal geschaut, dass das Update vom 09.04.2013 war, die Entscheidung des Gerichts hochaktuell? Und aus der Anzahl der Bedankungen zu schliessen, waren so einige auf diese Entscheidung gespannt!
(Finde es auch sehr gut, das der Moderator dazu keinen neuen Thread eröffnet hat, so hat man das Ganze im Überblick)
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14.04.13, 21:34
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#27
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Banned
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 721
Bedankt: 1.589
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Der Super Mod wars
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14.04.13, 21:51
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#28
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
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I know ^^
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