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Zitat:
Kosten, die den Mieter durch die Modernisierung entstehen (etwa Reinigung des Teppichs), müssen die Vermieter ersetzen. Das Gleiche gilt für eventuelle Beschädigungen, z.B. von Möbeln. Ist die Wohnung während der Arbeiten nur sehr eingeschränkt oder gar nicht nutzbar, können Mieter die anderweitige Unterbringung der Möbel sowie die Übernahme der Kosten für ein Hotelzimmer (auch als Vorschuss) verlangen. In diesem Fall sind sie allerdings gehalten, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Vermieter können allerdings auch für die Dauer der Arbeiten eine Ersatzwohnung anbieten. Ist ein Umzug nicht erforderlich, die Wohnung aber trotzdem während der Arbeiten nur eingeschränkt nutzbar, ist eine angemessene Mietkürzung möglich (siehe Ratgeber Mietminderung).
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das ganze ist aber von april 2006 ....
oder ist diese regelung so aktuell?
hintergrund ist folgender: diese tage soll die "energetische" modernisierung (außerhalb der wohnungen) anfangen, anfang september werden dann die wohnungen modernisiert ... neuverfliesung, austausch der "sanitäranlagen" etc blabla. auf jeden fall nicht nur "energetisches".
hat jmd erfahrungen mit sowas?