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myGully |
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23.12.12, 08:15
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 11
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Polizeiliche Vorladung wegen Mod-Chip. Was nun?
Guten Morgen!
Also, ich habe eine polizeiliche Vorladung bekommen wegen des Einbaus eines Mod-Chips in meine PS2. Wahrscheinlich haben die meinen Umbauer hochgenommen und schicken die jetzt an Alle, die er bedient hat. Wir sind auf dem Bogen als "Betrofffene" - juristendeutsch für "Angeklagte" - in Bezug auf das Urheberrechtsgesetz genannt.
Wenn ich das jedoch richtig sehe - habe mich da ein wenig schlau gemacht - ist der Besitz des Mod-Chips ja legal. Und nachweisen, dass ich angeblich gebrannte Spiele spiele, können sie ja nicht. Auf dem Bogen heißt es auch, ich könne die PS2 direkt abgeben. Ist das die übliche Panikmache? Weil wirklich beweisen, dass ich etwas illegales getan habe, können sie nicht. Kann ich einfach sagen "Ja, Mod-Chip habe ich. Produziere oder vertreibe sie aber nicht. Nur auf eigenes Risiko die Garantie verloren. Schönen Tag noch."?
Kurzum: kennt sich ja jemand aus oder hat einschlägige Erfahrungen?
Danke, Leute!
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23.12.12, 08:19
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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In den technischen Sachen kann ich Dich leider nicht beraten, jedoch sei zum Thema "Betroffener und Angeklagter" gesagt, dass dies so nie der Fall sein kann.
Angeklagter wird man erst später im Strafverfahren.
Du wirst als "Betroffener" genannt. D.h., noch bist Du im Bereich einer Ordnungswidrigkeit und nicht einer Straftat. Dies könnte sich jedoch im Laufe der Ermittlungen ändern und dann wirst Du zum Beschuldigten.
Zwei kleine Begriffsfeinheiten, die jedoch für das weitere Verfahren erheblich sind.
Lies Dir also nochmals den Schrieb genauer durch.
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23.12.12, 08:22
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 11
Bedankt: 0
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Das mit Betroffener und Angeklagter war mir klar. Zeitweise dachte ich, ich wäre als Zeuge da, um meinen Umbauer anzuschwärzen. Aber Betroffener ist halt, kurzum, der, der Mist gebaut hat. Ordnungswidrigkeit ist ja in jedem Fall das Bessere. Danke schonmal.
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23.12.12, 09:54
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#4
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Erfahrungsberichte: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Du hast eigentlich nix zu befürchten, weil a.) du der Aufforderung nicht nachkommen musst,
b.) du dich selber nicht belasten musst,
c.) So ein Chip ja nicht nur für gebrannte Spiele, sondern auch für Importspiele ist.
Mfg
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23.12.12, 10:01
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#5
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Warum leugnen? Ein Chipeinabu ist nicht strafbar...
Und bisher sind alle Verfahren eingestellt worden. Nunn ja, ausser man stellt sich da hin und sagt, man nutzt es für gebrannte Spiele
Mfg
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23.12.12, 10:15
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#6
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Exstirpator
Registriert seit: Jan 2010
Ort: south of the border
Beiträge: 12
Bedankt: 34
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Ruhig bleiben, keine voreiligen Äußerungen, nix tun, alles ablehnen!!! sonst tappst Du mit Sicherheit in irgendeine Falle.
Lektüre (ca. 10,-€)
Carsten Schrank
Richtiges Verhalten im Strafverfahren
ISBN 3 423 05685 1 (dtv)
ISBN 3406 47691 0 (C. H.Beck)
und wenn es weitergeht, vonvornherein einen versierten RA beiziehen.
Das Honorar zahlt sich aus!!
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23.12.12, 19:39
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#7
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Banned by himself
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 2.931
Bedankt: 2.107
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Aussage verweigern und fertig. Dann kanns gar nicht passieren das man sich selber belastet.
Und wenn sie die PS2 wollen, dann sollen sie dir einen Gerichtsbeschluss dafür vorlegen ohne den würd ich die stehen lassen wo sie ist
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Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
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23.12.12, 19:52
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2012
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Hast du eine Rechtschutzversicherung? Dann lass dich sicherheitshalber noch von einem RA beraten. Hast du keine, dann an die Tipps der Vorredner halten: Nicht selbst belasten!
Drücke die Daumen!
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24.12.12, 00:04
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6
Bedankt: 4
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ist das ihr ernst? wegen eines ps2 mods?
ich würde mich kaputt lachen, wenn polizisten vor meiner tür stehen und die ps2 mitnehmen wollen, weil ich MEIN EIGENTUM verändert habe.
einfach nur lächerlich, ich wäre schwer bestürzt wenn das die wirklichkeit ist
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24.12.12, 10:36
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#10
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Aim and Run
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 646
Bedankt: 453
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Wundert mich, dass ich für so etwas ne Strafe bekommen kann.
Bin ich auch angreifbar wenn ich ein Iphone jailbreake oder ein HTC roote?
Solange ich damit nicht innerhalb einer Garantiefrist nach Defekt MEINES Gerätes einen Umtausch möchte, ist doch alles im Lot, oder?
Cya
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24.12.12, 10:57
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#11
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Es ist doch kein Geheimnis mehr, und wer googlen kann, wird schnell auf den Shop p2tune aufmerksam.
Dort wurden Kundendaten beschlagnahmt und im Zuge der Ermittlung werden nun die jeweiligen Kunden beschuldigt, den Chip für illegale Zwecke zu benutzen.
Das ist eine reine Vermutung, mehr nicht. Auch wenn mein obiger Link auf die Wii verweist. Es bleibt die gleiche Geschichte, gleicher Shop und gleicher Ablauf.
Vorladung --> Verfahren eingestellt.
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24.12.12, 12:55
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#12
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Sexgott
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 348
Bedankt: 34.448
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wenn ich sowas lese, muss ich mich an heiligabend nochmal aufregen. du darfst einen chip nutzen, um importspiele zu zocken. wenn es danach ginge, müssten sie jedem hersteller von DVD-playern, die formate wie xvid, avi, mp3 usw. unterstützen, sowie den käufern der player an den kragen.
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"Der Hund ist das einzige Lebewesen auf der Welt, das Dich mehr liebt als sich selbst."
25.12.2000 - 26.12.2012 ... Missing You 
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24.12.12, 15:20
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#13
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Der schon wieder
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 945
Bedankt: 450
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Wegen was sollen sie dich anzeigen ? Weil du dein Eigentum Modifiziert hast ? Diese AGB Klauseln sind im Deutschen recht eh nicht gültig. Zudem sind deine Spiele eh nur Sicherheitskopien die in Deutschland auch immer noch Legal sind.
Solange du einen Code der PS2 nicht irgendwie im Internet veröffentlicht hast solltest du keine Strafe bekommen.
Du kannst auch hier mal vorbei sehen : [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Vielleicht bringen die ein Video dazu.
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25.12.12, 11:09
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#14
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Aim and Run
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 646
Bedankt: 453
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@luluk
Auch Sicherheitskopien, die eine Umgehung des Kopierschutzes benötigen sind schon lange illegal in Deutschland.
@ckjthedogmaster
Alles andere hätte mich wirklich auch gewundert.
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25.12.12, 20:04
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#15
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Newbie
Registriert seit: Dec 2012
Beiträge: 17
Bedankt: 256
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Zur einer VOrladung musst du nicht gehen den sie können dich nicht zwingen
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28.12.12, 19:57
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#16
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 828
Bedankt: 356
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Schau den Film von Udo Vetter vom lawblog.de wegen Hausdurchsuchung.
Schmeiß den Wisch in den Papierkorb. Mit Bullen redet man grundsätzlich nicht! Nicht als Zeuge und gleich gar nicht als Beschuldigter. Als Zeuge kannst Du schnell zum Beschuldigten werden. Bullen dürfen im Grunde genommen gar nichts! Sie können viel reden...
Nur der Staatsanwalt darf und natürlich ein Richter.
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386DX, 2MB RAM, 20MB HDD, ET4000 Grafik, 2fach CD-ROM
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28.12.12, 20:47
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 499
Bedankt: 514
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Ich würde da anrufen und denen sagen, dass die Box kaputt gegangen ist und ich sie weggeschmissen habe weil die Garantie wegen des Einbaus nicht mehr vorhanden war. Für eine neue Box wird noch gespart.
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Aber auch 12 V können tödlich sein: wenn einem eine Auto-Batterie auf die Rübe fällt
Drogensucht: Eule schnüffelt Uhu
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28.12.12, 21:06
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#18
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Zitat:
Zitat von luluk
Vielleicht bringen die ein Video dazu.
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Hamse ja schon längst gemacht, jedoch wird im Video von mehreren Shops geredet. Das kann ich nicht bestätigen, da alle nur durch den oben genannten Shop eine Vorladung erhalten haben.
Mfg
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29.12.12, 06:41
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#19
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 828
Bedankt: 356
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Zitat:
Zitat von MyPulli
Ich würde da anrufen und denen sagen...
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Weil ja alle Bullen doof sind und keine fiesen Tricks drauf haben, Dich das Falsche sagen zu lassen, ohne dass Du es merkst? Die sind darauf geschult und machen das täglich auch mit anderen Schlaubergern, die alles besser wissen wollen und viel mehr drauf haben. Der macht dann eine nette Aktennotiz, gibt sie dem Staatsanwalt und der legt es einem Richter vor, der immer quer schreibt, weil er keine Zeit und Lust hat, das alles zu lesen. Der Richtervorbehalt ist in Deutschland eher ein Witz. Und dann machen sie die berühmt berüchtigten Zufallsfunde, denn die PS2 ist denen im grunde genommen gar nicht so wichtig.
Wann versteht ihr endlich, dass man mit Bullen niemals redet? Auch nicht reden muss? Nur Dummköpfe gehen freiwillig da hin oder plaudern mit denen.
Der Kauf des Chips sagt nichts aus. Ich kaufe z.B. auch für meine Geschwister im Internet ein, weil nur ich ein Paypalkonto habe. Was beweist also mein Kauf über Paypal? Richtg, gar nichts würde der Kauf des Chips beweisen.
Kannst ja dem Bullen erzählen, dass der Chip nicht für Dich war sondern für einen Kumpel. Dann bekommste eine Vorladung vom Staatsanwalt. Da musste dann hin. Zeugnisverweigerungsrecht hast Du nicht, weil nicht verwandt. Dann viel Spass Du Plaudertasche...
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29.12.12, 09:03
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2009
Ort: NRW
Beiträge: 663
Bedankt: 2.054
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Bigobelix hat es schon genau richtig gesagt. Egal was ist, immer Aussage verweigern.
Zudem wollen die dich eh nur dazu bringen eine Straftat zuzugeben, die sie ansonsten nicht beweisen können (zb das verbreiten Urhebergeschützter Daten).
Wow, ein Chip eingebaut, toll, na und. Der Besitzer der PS2 hat doch wissendlich seine Hardware modifiziert bzw moden lassen, das ist keine Straftat.
Aber die Cops ruhen sich nicht dadrauf aus, die wollen Namen und da wird dann weiter gebohrt, bis sie irgendjemanden finden den sie für etwas belangen können, solche Ermittlungen kosten halt ne Menge Kohle und das muss sich ja irgendwie rechnen.
Ich selber würde diese Ermittler schon gerne fragen, ob ich mich auch strafbar mache weil ich ein paar Sticker auf meiner PS2 geklebt habe oder wieviele Jahre mir drohen weil ich meinen PC übertaktet habe (so gesehen auch alles Hardwaremods meiner eigenen Hardware)...aber mit solchen rede ich erst gar nicht.
Was ich viel interessanter finde ist, wieso sie den Typen hochgenommen haben. Haben da etwa irgendwelche selbsternannten Möchtemalgernsherrifs das Maul zu weit aufgerissen?
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29.12.12, 09:17
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#21
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Ihr müsst jetzt aber nicht nochmals die gegebenen Antworten mehrmals wiederholen...
Zudem habe ich das Gefühl, dass hier einige ihr "Kriminalwissen" aus TV-Serien (Alarm für Mofa 11, etc) haben und nicht wirklich wissen, was hinter manchen polizeilichen Aufgaben steht.
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29.12.12, 09:21
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#22
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Achtung Choleriker!
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 500
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War das ein Shop oder eine Privat Person?
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29.12.12, 09:55
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 528
Bedankt: 957
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Zitat:
Zitat von bigobelix
Weil ja alle Bullen doof sind .....
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Mal etwas aus der Geschichte:
Zitat:
Alle die, die in beleidigender Absicht den Ausdruck "Bulle" gebrauchen, muss ich leider enttäuschen. Genau das Gegenteil ist der Fall. "Bulle" ist eigentlich eine Anerkennung und ein Achtungsbeweis für Polizeibeamte.
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Zitat:
Ihr, liebe Kollegen, solltet euch also nicht über diese Beschimpfung ärgern, sondern daran denken, dass eine Beschimpfung umso gröber wird, je mehr die Intelligenz des Anwenders abnimmt. Also, lasst die nötige Gelassenheit walten. Nicht jedes "Bulle" muss als Beleidigung aufgefasst werden.
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