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myGully |
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06.08.12, 18:15
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#1
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Come at me, bro!
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 162
Bedankt: 201
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Waffen Imitate
Hallo,
da ich mich sehr für Waffen interessiere, wollte ich mal fragen wie das mit dem Gesetz in Deutschland aussieht.
Was ich weiß ist das Waffen Imitate in Deutschland seit einpaar Jahren verboten sind, aber wie sieht es da mit Softair aus?
Das sind ja auch Imitate.
Was ich suche ist eig. keine Softair, sondern 1:1 Nachbau einer XM8.
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Vielen Dank schon mal.
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06.08.12, 18:19
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 28
Bedankt: 9
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Softair ist natürlich legal. Bei uns gibt es etliche Läden dafür. Solange man damit nicht wahllos rumschiesst :P
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06.08.12, 18:22
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#3
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Nutzlos.
Registriert seit: Sep 2010
Ort: Irgendwo in Iowa
Beiträge: 314
Bedankt: 298
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Das Gesetz gilt für alle täuschend echt aussehenden Waffen Imitate.
Deine Zählt dazu.
__________________
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. Albert Einstein
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06.08.12, 18:24
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#4
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Come at me, bro!
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 162
Bedankt: 201
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Der Verkauf davon ist also erlaubt, aber das besitzen nicht?
Seh ich das richtig?
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06.08.12, 18:26
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#5
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Nutzlos.
Registriert seit: Sep 2010
Ort: Irgendwo in Iowa
Beiträge: 314
Bedankt: 298
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Soweit ich weiß ja.
Du darfst sie kaufen und besitzen aber keinesfalls in die Öffntlichkeit bringen da man eine solche Waffe in Gefahrensituationen nicht von einer echten unterscheiden kann.
__________________
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. Albert Einstein
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06.08.12, 18:34
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#6
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Come at me, bro!
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 162
Bedankt: 201
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Ah, ok. Also darf ich sie mir theoretisch kaufen, jedoch muss ich sie Zuhause halten?
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06.08.12, 18:40
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#7
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 440
Bedankt: 635
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Ja, das intendiert zumindest der Satz: Du darfst sie kaufen und besitzen aber keinesfalls in die Öffentlichkeit bringen..."
Im Zweifelsfall (!) erschießt dich der nette Herr Polizist
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06.08.12, 21:14
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#8
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DAU
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 350
Bedankt: 489
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Zitat:
Im Zweifelsfall (!) erschießt dich der nette Herr Polizist
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oooooh das bringt jugenderinnerungen zurück...
ist nicht wirklich lustig wenn man bei einer personenkontrolle so ein ding dabei hat (in meinem fall eine walther ppk/s softair) und dumm genug ist sie den cops aushändigen zu wollen bevor sie einen filzen XD
__________________
Zitat:
Horton hört einen nabelfreien Fotzenfurz
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06.08.12, 21:31
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#9
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Banned
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 395
Bedankt: 90
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Vielleicht ändert sich das Gesetz, solltest du vorne am Lauf diesen rot ansprayen ?
Kann das sein ?
mfg
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07.08.12, 09:15
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#10
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Alpha Nerd 3.0
Registriert seit: Mar 2012
Ort: Austria
Beiträge: 699
Bedankt: 373
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Ich kann dir auch nur empfehlen die Waffe nicht in der Öffentlichkeit zu zeigen, die könnten dich tatsächlich für einen Terroristen halten.  (Im ernst ,ist mir schon passiert)
Die Polizei war schneller dar als mir lieb war.
Ich hatte übrigens diese Waffe:
Also am besten die Waffe nur zu hause halten.
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"Sie haben mir mein Herz gebrochen ,es schlägt, doch es lebt nicht mehr"
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07.08.12, 09:44
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#11
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PhenomenaL
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 234
Bedankt: 72
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Zitat:
Zitat von Scorpia Pheonix
Ich kann dir auch nur empfehlen die Waffe nicht in der Öffentlichkeit zu zeigen...
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und das solltest du ziemlich ernst nehmen.
denn die aussage das sie dich abknallen, ist nicht als Spaß gemeint.
hast bei einer falschen Bewegung mit der Waffe schneller eine kugel sitzen als du Mama schreien kannst.
falls du doch vor hast, sie mit nach draußen zu nehmen und die Polizei kommt... Waffe direkt fallen lassen und nicht mit dem finger drauf rum ditschen und versuchen zu erklären, sie sei nicht echt.
was mich aber interessieren würde. wenn wegen so einer Softair ein Polizei Einsatz erfolgt. wer zahlt ihn?
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07.08.12, 10:27
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#12
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Alpha Nerd 3.0
Registriert seit: Mar 2012
Ort: Austria
Beiträge: 699
Bedankt: 373
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Zitat:
Zitat von PhenomenaL109
falls du doch vor hast, sie mit nach draußen zu nehmen und die Polizei kommt... Waffe direkt fallen lassen und nicht mit dem finger drauf rum ditschen und versuchen zu erklären, sie sei nicht echt.
was mich aber interessieren würde. wenn wegen so einer Softair ein Polizei Einsatz erfolgt. wer zahlt ihn?
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Als die Polizei bei mir gekommen war, sagten sie zuerst:
Polizei: "Lassen sie die Waffe sofort fallen"
Ich: " Aber das ist doch keine echte Waffe"
Polizei: "Legen sie die Waffe sofort auf den Boden"
Ich : "Das ist nur ein Gas Gewehr"
Polizei: "Wir sagen es nicht noch mal , lassen sie die Waffe fallen"
Ich dachte mir, ich bin im falschen Film die hörten mir überhaupt nicht zu.
Als ich die Waffe auf den Boden gelegt habe , legten sie mir Handschellen an.
Als ich auf der Polizeistation war, hatt sich das ganze dann zum Glück geklärt.
Ich musste aber keinen cent bezahlen.
Deswegen nochmal zeig deine Waffe nicht in der Öffentlichkeit!
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"Sie haben mir mein Herz gebrochen ,es schlägt, doch es lebt nicht mehr"
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07.08.12, 10:35
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#13
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Come at me, bro!
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 162
Bedankt: 201
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Zitat:
Zitat von PhenomenaL109
wer zahlt ihn?
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Zahlt man selbst + Bußgeld.
Naja, wie gesagt, ich nehme sie nicht offen mit.
Wenn ich sie transportieren muss, nehm ich dazu Gitarrentasche o.ä.
@Scorpia Pheonix: Musstest du kein Bußgeld zahlen? Wie lang ist das her?
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07.08.12, 10:36
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#14
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Alpha Nerd 3.0
Registriert seit: Mar 2012
Ort: Austria
Beiträge: 699
Bedankt: 373
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Das war vor gut einem halben Jahr, nein ich musste tatsächlich keinen cent bezahlen.
Sie haben sich sogar auf der Polizeistation bei mir entschuldigt, weil sie mir Handschellen angelegt haben.
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"Sie haben mir mein Herz gebrochen ,es schlägt, doch es lebt nicht mehr"
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07.08.12, 15:49
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#15
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 298
Bedankt: 426
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Hatte mal als ich 8 war einen verschweißten Revolver geschenkt bekommen.
Mein Vater hatte auch nichts dagegen,doch wo er sie in meinen Rucksack gefunden hab wo ich aus der Schule gekommen war,da war es dann erstmal vorbei
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07.08.12, 16:05
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#16
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FUBAR!
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 53
Bedankt: 50
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Du darfst dir jede Airsoft entsprechend deines Alters legal kaufen.
Auf extra angelegten Feldern/Hallen kannst du ohne Sorge spielen, sofern diese legal sind.
Zum Transport -> Waffe auseinander bauen und in der Sporttasche verstauen oder im Waffenkoffer transportieren. Immer mit einem Schloss sichern.
Natürlich muss die Waffe ungeladen, die Magazine sowie Akku bei sAEG sowie Gas bei GBB in einem anderen Fach verstaut werden, damit kein schneller Zugriff erfolgen kann.
So hab ich das früher mal gelernt und befolgt.
Ansonsten empfehle ich dir [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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07.08.12, 16:30
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#17
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.396
Bedankt: 3.955
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Zitat:
Zitat von Mr.Bumbastik
Vielleicht ändert sich das Gesetz, solltest du vorne am Lauf diesen rot ansprayen ?
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Ich hoffe mal das dies nicht ernst gemeint war.
Darf ich ne Bombe mit in ein Flugzeug nehmen wenn ich nen Peace Zeichen drauf male oder das mit netten Smileys verziere?
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08.08.12, 00:01
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#18
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.537
Bedankt: 1.869
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Zitat:
Zitat von Kneter33
Ich hoffe mal das dies nicht ernst gemeint war.
Darf ich ne Bombe mit in ein Flugzeug nehmen wenn ich nen Peace Zeichen drauf male oder das mit netten Smileys verziere?
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Was Mr. Bumbastik meint ist, dass die Waffe dann nicht mehr "täuschend echt" aussieht. Es stand ja bereits in Diskussion Softairs nurnoch in Neonfarben zu verkaufen um dies auch zu gewährleisten. Dein Vergleich hinkt.
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08.08.12, 00:50
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#19
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Banned
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 358
Bedankt: 491
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Zitat:
Zitat von Key Generator
Hallo,
da ich mich sehr für Waffen interessiere
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Warum ???
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08.08.12, 00:59
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#20
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Banned
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Absurdistan
Beiträge: 217
Bedankt: 150
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Ich spiele selber Softair
Wenn ich aufm Platz fahre, muss die Waffen in einen abschließbaren Behältnis aufbewahrt werden, und das Magazin muss aus der Waffe sein .
Auch fuer die Softair gibt es in der BRD Gesetze, Sie darf auch nur in Semi,Halb abgefeuert werden,Vollauto. ist Verboten.(0,5)
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08.08.12, 02:04
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#21
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FUBAR!
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 53
Bedankt: 50
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Zitat:
Zitat von EBSC
Auch fuer die Softair gibt es in der BRD Gesetze, Sie darf auch nur in Semi,Halb abgefeuert werden,Vollauto. ist Verboten.(0,5)
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FA ist nicht verboten wenn die AEG 0,5J nicht überschreitet.
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08.08.12, 12:16
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#22
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Banned
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Absurdistan
Beiträge: 217
Bedankt: 150
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Zitat:
Zitat von rabbit2k5
FA ist nicht verboten wenn die AEG 0,5J nicht überschreitet.
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Boa
Stell dir vor, warum hinterm verboten (0,5) steht.
Und ich habe es nicht einmal editiert.
Aber ich mach es gern fuer dich nochmal .
Eine Softair mit über 0,5 Joule, darf in Deutschland nicht in Automatik abgefeuert werden .
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08.08.12, 14:41
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#23
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.537
Bedankt: 1.869
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Zitat:
Zitat von BerlinHarry
Warum ???

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Warum hast du so einen blöden Avatar?
Lass doch solche unnötigen Fragen sein.
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08.08.12, 18:37
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#24
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FUBAR!
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 53
Bedankt: 50
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@EBSC
anstatt dich aufzuspielen schreib es doch gleich korrekt und eindeutig für Softair-unerfahrene hin...
chill mal
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08.08.12, 21:43
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#25
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Banned
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Absurdistan
Beiträge: 217
Bedankt: 150
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Zitat:
Zitat von rabbit2k5
schreib es doch gleich korrekt und eindeutig für Softair-unerfahrene hin...
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Daran solltest du dich aber auch halten, denn ein Softair unerfahrener kann mit AEG 0,5J auch nich gerade viel anfangen.
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09.08.12, 18:14
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#26
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.373
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Zitat:
Zitat von Scorpia Pheonix
Polizei: "Lassen sie die Waffe sofort fallen"
Ich: " Aber das ist doch keine echte Waffe"
Polizei: "Legen sie die Waffe sofort auf den Boden"
Ich : "Das ist nur ein Gas Gewehr"
Polizei: "Wir sagen es nicht noch mal , lassen sie die Waffe fallen"
Ich dachte mir, ich bin im falschen Film die hörten mir überhaupt nicht zu.
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Scorpia...kannst du dich wirklich nicht in die "Gegenseite" hineinversetzen ?
Sie sehen eine Waffe und wissen auf die Entfernung ganz genau, dass es keine Echte ist, weil sie ja vorher genau wussten, dass du eine "Ehrliche Haut" bist und nur Spaß machen willst.
Solltest dankbar sein, dass du an keinen nervenschwachen Polizisten geraten bist und es gut ausging.
Ich kenne Grabsteininschriften von Polizisten (fiktiv) auf denen stand. " Ich glaubte, der wollte mit seinem Messer nur den Schweinsbraten in Scheiben schneiden, weil er es mir so sagte !" .
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09.08.12, 18:23
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#27
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Alpha Nerd 3.0
Registriert seit: Mar 2012
Ort: Austria
Beiträge: 699
Bedankt: 373
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Ich hätte sie extra nicht weglegen sollen, um zusehen was passiert.
__________________
"Sie haben mir mein Herz gebrochen ,es schlägt, doch es lebt nicht mehr"
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10.08.12, 00:53
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#28
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Banned
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 358
Bedankt: 491
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Zitat:
Zitat von __SANJA
Warum hast du so einen blöden Avatar?
Lass doch solche unnötigen Fragen sein.
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Was stört dich an meinem Avatar ?

Und, was sind bitte "unnötige Fragen" ?
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10.08.12, 01:19
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#29
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 310
Bedankt: 449
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Zitat:
Zitat von __SANJA
... Es stand ja bereits in Diskussion Softairs nurnoch in Neonfarben zu verkaufen um dies auch zu gewährleisten. ..
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Dann dauert es bestimmt auch nicht mehr lange bis die "bösen" Jungs ihre echten Waffen auch Neonfarbig gestalten und sie jeder für unecht hält bis es zuspät ist !
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13.08.12, 09:32
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#30
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 156
Bedankt: 58
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Zitat:
Zitat von EBSC
Ich spiele selber Softair
Wenn ich aufm Platz fahre, muss die Waffen in einen abschließbaren Behältnis aufbewahrt werden, und das Magazin muss aus der Waffe sein .
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Nein, die Waffe muss in einem "verschlossenem" Behältnis aufbewahrt werden, nicht in einbem "abschließbaren". Allerdings streiten sich die Leute darum, was jetzt verschlossenes Behältnis genau meint.
Magazin kann auch problemlos in der Waffe sein, es darf nur nicht geladen sein.
Zumindest gilt das für echte Schusswaffen.
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14.08.12, 16:37
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#31
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Newbie
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 90
Bedankt: 39
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Wenn Du zwei Plastiktüten nimmst, in einer ist eine Waffe und in der anderen Munition, sind das auch verschlossene Behältnisse. Das ist jezt kein Joke.
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14.08.12, 16:38
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#32
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.391
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Wo hast du denn den Mist her?
Auch wenn das aus dem Paragraphen für das "Führen von Messern" gilt, kann das sicherlich auch bei Schusswaffen angewendet werden.
Zitat:
4.1 Transport in einem verschlossenen Behältnis
Laut Gesetzgeber gilt das Verbot des Führens eines Messers nicht beim Transport in einem „verschlossenen Behältnis“.
Auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ist hierzu ergänzend erklärt:
„Wird das Messer in einem verschlossenen Behältnis transportiert, ist dies ebenfalls vom Verbot ausgenommen. Ein lediglich geschlossenes Behältnis genügt dafür aber nicht.“
Was genau unter einem „verschlossenen Behältnis“ zu verstehen ist, wird nicht näher erläutert. Nach gängiger Auffassung besteht der Unterschied zwischen einem verschlossenen und einem geschlossenen Behältnis darin, dass ein verschlossenes Behältnis gegen unbefugtes Öffnen bzw. gegen unbefugten Zugriff gesichert werden kann. Das verschlossene Behältnis muss durch ein Schloss (Zahlenschloss, Vorhängeschloss) absperrbar sein. Besondere Anforderungen an dieses Behältnis bzw. an die Art des Schlosses, wie es sie beispielsweise bei der Aufbewahrung von Waffen gibt, gelten nicht.
Ein geschlossenes Behältnis hingegen ist nicht gegen unbefugten Zugriff gesichert. Es besitzt lediglich eine jederzeit und ohne Hilfsmittel zu öffnende Vorrichtung wie beispielsweise einen Deckel, eine Lasche oder eine Klappe.
Beispiele für verschlossene Behältnisse:- Aktenkoffer oder Reisekoffer mit Zahlen- oder herkömmlichen Schloss
- Futteral, Tasche oder Rucksack mit Reisverschluss, welcher durch ein Vorhängeschloss gesichert werden kann
- Abschließbares Handschuhfach eines Fahrzeuges
Beispiele für geschlossene Behältnisse:- Etui mit Druckknopfverschluss
- Tasche mit Klettverschluss
- Jackentasche mit ungesichertem Reisverschluss
Einen Grenzfall bildet der Transport in einem nicht verschließbaren Reisekoffer oder Rucksack. Befindet sich ein Messer irgendwo in den Tiefen eines solchen, mit Reißverschluss, Schnallen oder ähnlichen Vorrichtungen geschlossenen Behältnisses, kann es zwar nicht mit wenigen Handgriffen zum Einsatz gebracht werden, aber es wird in diesem Fall die Bedingung eines verschlossenes Behältnisses nicht erfüllt.
Bei einer polizeilichen Kontrolle könnte man hier auf die individuelle Beurteilung und Auslegung des kontrollierenden Beamten angewiesen sein. Befürchtet man einer gewissen Willkür ausgesetzt zu sein, empfiehlt es sich, ein Transportbehältnis zu verwenden, das mit einem Schloss gesichert ist.
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14.08.12, 16:59
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#33
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Banned
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Absurdistan
Beiträge: 217
Bedankt: 150
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Zitat:
Zitat von themarl
Magazin kann auch problemlos in der Waffe sein, es darf nur nicht geladen sein.
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Das Führen dieser Waffen ist gem. Waffengesetz nur mit Besitz eines Waffenscheins möglich. Lediglich zum Transport, in einer dafür vorgesehenen Transportvorrichtung, ist es möglich seine Airsoftwaffen zu transportieren. D.h. die Waffe muss so für den Transport gelagert sein, dass man nicht direkt auf sie zugreifen kann.
Des Weiteren ist beim Transport darauf zu achten, dass Magazine, Waffe und Munition sowie die Akkus getrennt voneinander gelagert sind.
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14.08.12, 17:44
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#34
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Newbie
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 90
Bedankt: 39
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@Prince Porn
SICHERLICH ist sicherlich keine haltbares Argument.
Ist das ein bayerisches Gesetz
;-)
Den Mist habe ich weil ich mit dem Thema auseinadersetzen musste. Ich habe im Gegensatz zu den meisten eine WBK.
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14.08.12, 17:47
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#35
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.391
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Hast du das irgendwo schriftlich? Wenn nicht, ist deine Aussage nichts wert. Und wenn du 100 Waffenbesitzerkarten hast, sorry!
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