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Kann mein kleiner Bruder vom Jugendamt gezwungen werden!?!

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Ungelesen 01.08.12, 19:07   #1
LittleGuy
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LittleGuy ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Kann mein kleiner Bruder vom Jugendamt gezwungen werden!?!

Hey leute,

Ich hätte ne Frage und zwar kann das Jugendamt meinen kleinen Bruder(17) zwingen mit unserem Vater Kontakt zuhalten obwohl er dass nicht möchte.

Und können sie ihn zwingen Ihm auskünfte über seine Weiterführende Schule und allgemein zu geben.

Wir möchten es nicht drauf anlegen da wir noch Nie mit dem Jugendamt zutun hatten.

Unsere Eltern haben das geteilte Sorgerecht.

MfG GiRoO

Edit: Auserdem kann sich mein Bruder nur mit der Unterschrift meiner Mutter auf eine Weiterführende Schule bewerben bzw sie besuchen wenn unser Vater nicht unterschrieben hat ?

hoffe auf schnelle Antwort.
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Ungelesen 01.08.12, 19:13   #2
LittleGuy
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Ich verstehe dann aber nicht was er noch will Er weis wo die neue Schule ist wie sie heist das es eine 2stufige Wirtschaftsschule ist.
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Ungelesen 01.08.12, 19:16   #3
mrPants
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kontakt halten (im sinne von sozialer interaktion): nein
auskünfte: ja
__________________
Zitat:
Horton hört einen nabelfreien Fotzenfurz
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Ungelesen 01.08.12, 19:35   #4
SpülerderWinde
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Mr Pants hat es perfekt auf den Punkt gebracht.
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Ungelesen 01.08.12, 19:48   #5
LittleGuy
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nächstes jahr wird er 18
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Ungelesen 02.08.12, 00:25   #6
LittleGuy
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wir hatten ja noch nie mit dem jugendamt zu tun aber mein bruder möchte einfach keinen kontakt mit unserem Vater mehr haben...

Aber problem geklärt tro danke für alle antworten
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Ungelesen 02.08.12, 00:30   #7
Soziknall
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Hm, das Problem ist hier, das dass Sorgerecht ein gemeinsames Sorgerecht ist. D.h., Dein Vater hat sowohl Pflichten als auch Rechte. Leider zählt hier zu auch, dass er das Recht hat Deinen Bruder zu sehen. Habe gerade noch einmal meine dicke Gesetzessammlung für Sozialberufe gewälzt. Ihr habt, also Deine Mama, die Möglichkeit vor dem Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht Deines Vaters zu revidieren. Das kann auch nicht das Jugendamt, das ist "nur" ein ausführendes Organ, das kann nur ein Richter eines Familiengerichts entscheiden. Hierfür muss es natürlich auch Gründe geben. Durch das gemeinsame Sorgerecht hat er auch das Recht an wichtigen Entscheidungen mit einbezogen zu werden und auch mit zu entscheiden. Bei kleineren Angelegenheiten kann das Elternteil entscheiden, bei dem Dein Bruder seinen festen Wohnsitz hat. Versucht, dass ihm das gemeinsame Sorgerecht entzogen wird und komplett auf Deine Mutter übertragen wird.
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