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[Recht & Politik] Karlsruhe erklärt Wahlrecht für verfassungswidrig

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Ungelesen 25.07.12, 13:53   #1
Plastikwindel
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Standard Karlsruhe erklärt Wahlrecht für verfassungswidrig

Zitat:
Karlsruhe erklärt Wahlrecht für verfassungswidrig
"Schallende Ohrfeige für die Bundesregierung"


25.07.2012, 14:19

Jürgen Trittin spricht von einem "schönen Geburtstagsgeschenk", SPD-Chef Gabriel erkennt einen Sieg seiner Partei: Das Bundesverfassungsgericht hat das neue Wahlgesetz für verfassungswidrig erklärt, das die Regierung gegen den Willen der Opposition beschlossen hatte. Nun frohlocken die Kritiker von Grünen und SPD: Ein weiterer Alleingang sei nicht mehr möglich.


Das neue Wahlrecht hatte die schwarz-gelbe Regierungskoalition im 2011 beschlossen - gegen den Willen der Oppositionsparteien. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Reform kassiert, zur großen Freude der Klageparteien SPD und Grüne. Die Regierung reagiert verhalten und mit einem Gesprächsangebot.

Die Opposition zeigte sich mit dem Entscheid der Karlsruher Richter äußerst zufrieden. Die schwarz-gelbe Koalition habe "die Quittung dafür bekommen, dass sie das Wahlrecht als Machtrecht missbraucht hat", sagte der parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, in Berlin. Er sprach von einem "guten Tag für unsere Demokratie" und für die Bürger. "Die Koalition muss jetzt reden. Ein erneuter Alleingang ist nicht mehr möglich. Wir stehen für schnelle Gespräche bereit", fügte er hinzu. Die SPD habe bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für ein verfassungskonformes Wahlrecht gemacht.

SPD-Parteichef Sigmar Gabriel wertete den Ausgang der Klage als Sieg für seine Partei. "Merkel und Co haben versucht, ein Wahlrecht zu ihren Gunsten durch zu pauken. 3000 Bürger und die SPD haben das beim BVerfG gestoppt", twitterte Gabriel.

"Jede Stimme muss gleich viel wert sein", verlangte auch SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht. Sie wertete die Entscheidung der Verfassungsrichter als "eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung".

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) sprach von einem "Armutszeugnis" für die Berliner Regierungskoalition. Es sei "beschämend für die Bundesregierung, dass Deutschland nach so kurzer Zeit und nur ein Jahr vor der Bundestagswahl wieder ohne gültiges Wahlgesetz dasteht", sagte er den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Donnerstagausgabe).

"Ein schönes Geburtstagsgeschenk. Erneut kassiert Bundesverfassungsgericht schwarz-gelben Verfassungsbruch", schrieb Grünen-Fraktionsvorsitzender Jürgen Trittin an seinem 58. Geburtstag beim Kurznachrichtendienst Twitter. Sein Parteikollege Wolfgang Strengmann-Kuhn kommentierte nicht ohne Ironie: "Das schwarz-gelbe Wahlrecht ist verfassungswidrig. Welch eine Überraschung."

"Die Arroganz der Macht hat eine deftige Klatsche bekommen", sagte Grünen-Chefin Claudia Roth dem Hamburger Abendblatt. Der Grünen-Politiker Volker Beck erwartet nun eine rasche Nachbesserung. "Ich denke, dass wir in ein oder zwei Monaten ein verfassungskonformes Wahlgesetz auf den Weg bringen können", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion.

Gregor Gysi, Chef der Linke-Fraktion, nutzte das Karlsruher Urteil zu einer offenen Attacke auf die Bundesregierung. Mit der Grundgesetzwidrigkeit des Wahlrechts sei so eindeutig zu rechnen gewesen, "dass man Union und FDP hinsichtlich des Verfassungsbruchs Vorsatz unterstellen darf", erklärte Gysi. Die einfachste Lösung für die beanstandeten Teile des Wahlrechts sei "eine bundesweite Verrechnung der Zweitstimmen und Ausgleichsmandate für Überhangmandate, und zwar in vollem Umfang". Ein entsprechender Entwurf seiner Fraktion liege vor, so Gysi weiter.

Koalition bietet Gespräche an

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nimmt das Karlsruher Urteil zum Wahlrecht "mit Respekt zur Kenntnis". Vize-Regierungssprecher Georg Streiter sagte in Berlin, das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung "Klarheit" geschaffen. Das Urteil müsse nun "sorgfältig und zügig geprüft" werden. Das Wahlrecht liege aber "in der Hoheit des Parlaments", fügte Streiter hinzu. Darüber müsse der Bundestag in eigener Zuständigkeit entscheiden.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) rief die Parteien im Bundestag auf, eine einvernehmliche Regelung für das Wahlrecht zu finden. Dies sei ratsam, "um auch nur den Anschein einer Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidaten zu vermeiden", erklärte Lammert. Zudem rief er auch zu einer "selbstkritischen Betrachtung" des bisherigen Gesetzgebungsverfahrens auf.

Die Regierungskoalition reagierte auf das Urteil denn auch mit einem unverzüglichen Gesprächsangebot an die Opposition. "Die Tür zu gemeinsamen Verhandlungen steht weit offen", erklärte der FDP-Wahlrechtsexperte Stefan Ruppert als Reaktion auf das Urteil. "Unser Ziel ist es, das Gesetz im Konsens zu verabschieden", betonte auch FDP-Parlamentsgeschäftsführer Jörg van Essen gegenüber der Frankfurter Rundschau.

"Das bewährte deutsche Wahlrecht bleibt in seinen Grundzügen erhalten", erklärte der FDP-Politiker Ruppert weiter. Die Änderungswünsche des Gerichts seien "technischer Natur und gut umsetzbar". Die FDP werde alles dafür tun, dass das neue Wahlrecht noch rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl verabschiedet werden wird.

Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, betonte, dass trotz des Urteils die umstrittenen Überhangmandate nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden seien: "Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich herausgestellt, dass Überhangmandate auch weiterhin grundsätzlich verfassungsgemäß sind, solange sie den Charakter der Verhältniswahl nicht verändern." Der von der Opposition über die letzten Monate hinaus verfolgten Strategie einer vollständigen Abschaffung von Überhangmandaten sei damit eine klare Abfuhr erteilt worden.

Das erst vor einigen Monaten reformierte Wahlrecht für Bundestagswahlen ist nach der Entscheidung der Karlsruher Richter verfassungswidrig und muss daher umgehend neu gestaltet werden. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte dazu: "Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis - das ist übereinstimmende Auffassung im Senat - ernüchternd."
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