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[Wirtschaft] NRW: Gericht verbietet die Drosselung der Telekom

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Ungelesen 30.10.13, 12:42   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard NRW: Gericht verbietet die Drosselung der Telekom

Zitat:
Das Kölner Landgericht hat es der Deutschen Telekom in einer neuen Entscheidung untersagt, die Downstream-Geschwindigkeit bei den von ihr vertriebenen Internetanschlüssen im Zusammen*hang mit Pauschaltarifen zu reduzieren.

Die Deutsche Telekom darf nach Ansicht des Gerichts keine Drosselung der Surfgeschwindigkeit bei Kunden vornehmen, die eine Flatrate des Unternehmens nutzen. Die entsprechenden Klauseln in den Verträgen der Telekom sind daher nicht zulässig und damit hinfällig, so das Gericht.

Das Urteil des Kölner Landgerichts betrifft sowohl die zunächst angekündigte stärkere Drosselung aller Anschlüsse nach Nutzung eines gewissen Datenvolumens auf nur noch 384 Kilobit pro Sekunde, als auch die später bekanntgegebene leichte Lockerung mit einer Drosselung auf zwei Megabit pro Sekunde.

Weil es sich bei den betroffenen Verträgen um sogenannte "Flatrates" handelt, erwarte der Kunde beim Abschluss eines Vertrags zur Nutzung eines Internetzugangs über das Festnetz der Telekom, dass er mit dem gezahlten Festpreis keinerlei Einschränkungen zu befürchten habe, so die Richter. Dies gelte auch für die zu erwartende Geschwindigkeit des Anschlusses.


Wahrscheinlich wird das Urteil der Zivilkammer des Kölner Landgerichts nur eine vorläufige Hürde für die Deutsche Telekom auf dem Weg zu der geplanten Drosselung sein, weil das Unternehmen seine Verträge recht problemlos ändern und mit anderen Formulierungen und Marketing-Aussagen versuchen dürfte, den Vorgaben der Rechtssprecher zu entgehen.

Das Urteil aus Köln geht auf eine Klage der Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen zurück und ist noch nicht rechtskräftig. Es betrifft die "Call & Surf"-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 MBit/s oder mehr. Bei Tarifen mit einer geringeren Maximalgeschwindigkeit hat die Telekom nach Angaben der VZ-NRW anerkannt, dass eine Drosselung auf 384 KBit/s unzulässig ist.

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Ungelesen 30.10.13, 19:50   #2
xs4my
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Naja mal abwarten was da raus kommt.
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Ungelesen 30.10.13, 20:05   #3
oder
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Haja,richtig so .
Wenn die keine 50er Flatrate bieten können,dann brauchen die erst garnicht mit 50 zu werben
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Ungelesen 30.10.13, 20:54   #4
Exzelsior
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Verloren

Ist doch auch behindert, wenn ich eine Flatrate kaufe will ich auch eine haben, punkt, basta.
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Ungelesen 30.10.13, 21:55   #5
Clontarf
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@Exzelsior ... wieso? Die meisten (neueren) Handyverträge sind mit Flatrate. Da ist der eigendliche Begriff "Flatrate" schon lange nicht mehr Flatrate ... sondern irgendwo auf Verbrauch gedrosselt. Würd mich nicht wundern, wenn es auch für's Internet in naher Zukunft so zur Normalität wird. Oder die murksen ständig irgendwas rum ... so wie bei mir "Kabel Deutschland" ... niemals erreiche ich die von meinen georderten 100 Mb/s. In der Zeit von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr maximal ein drittel davon.

Gruss Clon
Clontarf ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 31.10.13, 15:22   #6
johnhill3
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dann gibts halt in zukunft nur noch volumentarife anstatt flatrates
johnhill3 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.11.13, 15:12   #7
VividStyle
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VividStyle ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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Das seh ich leider auch so, johnhill3.
Die werden sich doch von keinem Gericht verbieten lassen nur 20% Leistung zu 100% Preis anzubieten.
Ganz zu schweigen davon, dass dieses Urteil sogar zur Folge hätte, dass Deutschland in Sachen Internetgeschwindigkeit vielleicht sogar mal aus der Steinzeit rauskommen würde.
Was für ein schrecklicher Gedanke!
VividStyle ist offline   Mit Zitat antworten
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