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myGully |
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30.10.13, 12:42
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 50.961
Bedankt: 55.395
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NRW: Gericht verbietet die Drosselung der Telekom
Zitat:
Das Kölner Landgericht hat es der Deutschen Telekom in einer neuen Entscheidung untersagt, die Downstream-Geschwindigkeit bei den von ihr vertriebenen Internetanschlüssen im Zusammen*hang mit Pauschaltarifen zu reduzieren.
Die Deutsche Telekom darf nach Ansicht des Gerichts keine Drosselung der Surfgeschwindigkeit bei Kunden vornehmen, die eine Flatrate des Unternehmens nutzen. Die entsprechenden Klauseln in den Verträgen der Telekom sind daher nicht zulässig und damit hinfällig, so das Gericht.
Das Urteil des Kölner Landgerichts betrifft sowohl die zunächst angekündigte stärkere Drosselung aller Anschlüsse nach Nutzung eines gewissen Datenvolumens auf nur noch 384 Kilobit pro Sekunde, als auch die später bekanntgegebene leichte Lockerung mit einer Drosselung auf zwei Megabit pro Sekunde.
Weil es sich bei den betroffenen Verträgen um sogenannte "Flatrates" handelt, erwarte der Kunde beim Abschluss eines Vertrags zur Nutzung eines Internetzugangs über das Festnetz der Telekom, dass er mit dem gezahlten Festpreis keinerlei Einschränkungen zu befürchten habe, so die Richter. Dies gelte auch für die zu erwartende Geschwindigkeit des Anschlusses.
Wahrscheinlich wird das Urteil der Zivilkammer des Kölner Landgerichts nur eine vorläufige Hürde für die Deutsche Telekom auf dem Weg zu der geplanten Drosselung sein, weil das Unternehmen seine Verträge recht problemlos ändern und mit anderen Formulierungen und Marketing-Aussagen versuchen dürfte, den Vorgaben der Rechtssprecher zu entgehen.
Das Urteil aus Köln geht auf eine Klage der Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen zurück und ist noch nicht rechtskräftig. Es betrifft die "Call & Surf"-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 MBit/s oder mehr. Bei Tarifen mit einer geringeren Maximalgeschwindigkeit hat die Telekom nach Angaben der VZ-NRW anerkannt, dass eine Drosselung auf 384 KBit/s unzulässig ist.
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30.10.13, 19:50
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 785
Bedankt: 101
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Naja mal abwarten was da raus kommt.
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30.10.13, 20:05
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#3
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Sektor 7 Blau
Beiträge: 1.398
Bedankt: 1.131
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Haja,richtig so .
Wenn die keine 50er Flatrate bieten können,dann brauchen die erst garnicht mit 50 zu werben
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30.10.13, 20:54
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#4
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Braternoster
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 104
Bedankt: 55
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Verloren
Ist doch auch behindert, wenn ich eine Flatrate kaufe will ich auch eine haben, punkt, basta.
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30.10.13, 21:55
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#5
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Alt - Teil
Registriert seit: Mar 2011
Ort: O.V.W.
Beiträge: 330
Bedankt: 285
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@Exzelsior ... wieso? Die meisten (neueren) Handyverträge sind mit Flatrate. Da ist der eigendliche Begriff "Flatrate" schon lange nicht mehr Flatrate ... sondern irgendwo auf Verbrauch gedrosselt. Würd mich nicht wundern, wenn es auch für's Internet in naher Zukunft so zur Normalität wird. Oder die murksen ständig irgendwas rum ... so wie bei mir "Kabel Deutschland" ... niemals erreiche ich die von meinen georderten 100 Mb/s. In der Zeit von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr maximal ein drittel davon.
Gruss Clon
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31.10.13, 15:22
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 545
Bedankt: 484
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dann gibts halt in zukunft nur noch volumentarife anstatt flatrates
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01.11.13, 15:12
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 155
Bedankt: 181
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Das seh ich leider auch so, johnhill3.
Die werden sich doch von keinem Gericht verbieten lassen nur 20% Leistung zu 100% Preis anzubieten.
Ganz zu schweigen davon, dass dieses Urteil sogar zur Folge hätte, dass Deutschland in Sachen Internetgeschwindigkeit vielleicht sogar mal aus der Steinzeit rauskommen würde.
Was für ein schrecklicher Gedanke!
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