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Autobrandstifter - Wer zahlt das?

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Ungelesen 09.03.12, 15:49   #1
Matt.Massacre
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Standard Autobrandstifter - Wer zahlt das?

Im Fernsehen läuft ja in den Nachrichten aktuell das Verfahren gegen den Brandstifter aus Berlin, der über 100 Autos mit Grillanzünder abgefackelt hat. Jedoch sind insgesamt über 700 Autos angezündet worden.

Wer bezahlt den Schaden des Angeklagten und wer bezahlt den Schaden an den Autos die angezündet wurden, ein Täter jedoch nicht ausgemacht werden konnte? Bezahlen das die Versiherungen der Geschädigten? Falls ja, was passiert, wenn die Geschädigten weder Teil- noch Vollkasko hatten, sprich nur Haftpflicht?
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Ungelesen 09.03.12, 16:11   #2
Eustass
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Grundsätzlich zahlt die Teilkasko Elementarschäden und Auch Vandalismus.

Wenn der Täter natürlich gefasst wird dann kann er sich darauf einstellen dass die versicherungen an ihn herantreten werden um den schaden wieder zu bekommen.
Wenn er ne Haftpflicht hat dann kommt er vllt noch ma davon
Aber ich glaube die zahlen bei vorsätzlichen Taten nicht?

Ich hoffe das zumindest. . . Vllt lernt er ja daraus
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Ungelesen 09.03.12, 18:07   #3
Lord_Wellington
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Zitat:
Zitat von Eustass Beitrag anzeigen
Wenn er ne Haftpflicht hat dann kommt er vllt noch ma davon
Aber ich glaube die zahlen bei vorsätzlichen Taten nicht?
Ich glaub Matt hat das mit der Haftpflicht auf den Autobesitzer bezogen

Allgemein wird eine Kaskoversicherung wohl zahlen und danach versuchen, sich das Geld vom Brandstifter zurückzuholen. Dass bei dem kaum etwas zu holen sein wird, ist dann das Problem der Versicherung.

Hat der Autobesitzer nur eine Haftpflichtversicherung, wird er von der Versicherung nichts bekommen und muss den Täter auf Schadensersatz verklagen. Dass bei dem kaum etwas zu holen sein wird, ist in dem Fall das Problem des Autobesitzers.
Lord_Wellington ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.03.12, 18:18   #4
Clontarf
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Der Typ ist 28 und wird dann wohl mit der Schadenswiedergutmachung sein ganzes Leben zu tun haben. Es sei denn er wird für bekloppt erklärt ... dann ... ja wer dann eigendlich Ich glaube für sowas haben die Versicherungen eine Versicherung

Gruss Clon
Clontarf ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.03.12, 18:46   #5
DoC.HousE
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Deine Teilkasko und der Hurensohn, der den Wagen abgefackelt hat kommt hinter schwedische Gardinen.

Der Berliner Penner, der die 102 Wagen abgekokelt hat, kommt 15 Jahren an einen Ort, wo man gemeinsam duscht - unter Männern.
DoC.HousE ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.03.12, 18:48   #6
Matt.Massacre
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Zitat:
Zitat von Clontarf Beitrag anzeigen
Der Typ ist 28 und wird dann wohl mit der Schadenswiedergutmachung sein ganzes Leben zu tun haben.
Glaub die wollen den für 15 Jahre einbuchten.

Zitat:
Zitat von Lord_Wellington Beitrag anzeigen
Hat der Autobesitzer nur eine Haftpflichtversicherung, wird er von der Versicherung nichts bekommen und muss den Täter auf Schadensersatz verklagen. Dass bei dem kaum etwas zu holen sein wird, ist in dem Fall das Problem des Autobesitzers.
Das ist natürlich dann schon ne krasse Nummer. Wenn ich dran denke, dass das bei mir passieren würde: ich als Student könnte mir definitiv keinen neuen Gebrauchten leisten. Und den Brandstifter - falls er überhaupt ermittelt werden könnte - dann noch auf Schadenersatz zu verklagen, weil man dann auf Bus und Bahn umsteigen musste ... eher sinnlos. Denn wie du sagst wird da eh kaum was zu holen sein. Die Vermutung würde ich mal mit unterschreiben.
Matt.Massacre ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.03.12, 19:06   #7
donjonson55
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15 Jahre wird er nicht bekommen, aber an dem Typen wird schon ein Exempel Statuiert! Ätzender Typ!!
donjonson55 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.03.12, 22:40   #8
__SANJA
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echt scheisse sowas. ein freund von mir hat auch einen fall wegen betrug am laufen, aber sein geld wird er wohl nie wieder sehen weil der typ das direkt ausgegeben hat (er lebt sogar davon). anstatt alles zu pfänden und den das abbezahlen zu lassen, gehen alle geschädigten wahrscheinlich leer aus. ich kann solche menschen nicht verstehen. vandalismus, betrug usw bei privatpersonen ist das letzte.
__SANJA ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.03.12, 22:46   #9
balthasar63
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Die Teilkaskoversicherung zahlt soweit abgeschlossen für den Brandschaden. Vandalismus ist definitiv über die Teilkasko nicht versichert. Dafür benötigt man eine Vollkaskoversicherung.

Gruß, balthasar
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Ungelesen 10.03.12, 09:14   #10
Eustass
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Zitat:
Zitat von balthasar63 Beitrag anzeigen
Vandalismus ist definitiv über die Teilkasko nicht versichert. Dafür benötigt man eine Vollkaskoversicherung.
Kommt auf die versicherung an
meine zahlt das 100%ig

Nur die KFZ Haftpflicht - die zahlt jeweils nur für schäden am anderen auto. deswegen ist die in deutschland auch pflicht.

Haftpflicht - schäden am anderen auto im falle eines unfalls
Teilkasko - Elementarschäden und (je nach Versicherung) Vandalismus
Vollkasko - schäden am eigenen auto beim unfall (in höhe des Restwertes denke ich mal)
Eustass ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 10.03.12, 19:20   #11
balthasar63
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Zitat:
Kommt auf die versicherung an
meine zahlt das 100%ig

Würdest Du mir interessehalber deinen Versicherer benennen?



Gruß, balthasar
balthasar63 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.03.12, 15:50   #12
Skyler9000
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Ich bezweifel das die Versicherungen des Angeklagten das bezahlen.
Auf den Kosten wird er sitzen bleiben da er wahrscheinlich aber nie wieder richtig Arbeiten wird, werden die Versicherungen die dem Schaden den sie schon ersetzt haben sitzen bleiben.
Skyler9000 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.03.12, 22:34   #13
vialukai
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Zitat:
Zitat von Skyler9000 Beitrag anzeigen
.....werden die Versicherungen die dem Schaden den sie schon ersetzt haben sitzen bleiben.
Genau und sie werden dann für alle Versicherten die Beiträge wieder erhöhen und so zahlen wir für so einen Arsch die Schäden mit!

Sorry für meine Ausdrucksweise, aber anders kann ich solche Leute nicht betiteln.
vialukai ist offline   Mit Zitat antworten
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