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myGully |
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11.04.11, 23:05
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 13
Bedankt: 10
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artikel aus asien bestellen
hi leute,
wenn man ware direkt aus fernost bestellt ist es ja um einiges billiger als wenn man es hier in der EU kauft. Also z.b. lässt die Marke "abc" ihre artikel in der Firma "xyz" herstellen.
Wenn man jetzt die Firma xyz direkt anschreibt könnte man doch dort für sich direkt 1-2 hosen bestellen oder nicht?
Also lassen wir den Zoll mal aus dem Spiel^^
Gibt es Internet Seiten wo Marken mit ihren jeweiligen Herstellungsfirmen aufgelistet sind?
Oder hat sonst jemand erfahrung damit artikel aus asien zu bestellen?
mfg
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11.04.11, 23:23
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#2
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Stolzer Apple-Hater
Registriert seit: Mar 2009
Ort: Uk
Beiträge: 843
Bedankt: 381
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kA, hab einige Sachen von Ebay aus China und Taiwan bestellt und sind alle heil angekommen, und im meisten Fall, zahltste ned mal Gebühren für die Post
lg
__________________
Nothing to see here please move along...
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12.04.11, 00:30
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#3
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.483
Bedankt: 1.869
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Zitat:
Zitat von Hoorizon
Außerdem wir dein Vorhaben auch Hehlerei genannt.
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der hat so wie ich verstanden habe lediglich vor direkt vom hersteller die hosen zu kaufen, also ab fabrik. somit auch keine hehlerei.
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12.04.11, 08:07
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#4
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 144
Bedankt: 73
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Ich bestelle oft Sachen aus Asien.
Der Versand ist überraschend, Dienstag bestellt und Montag schon bekommt.
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12.04.11, 10:31
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#5
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Banned
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 408
Bedankt: 144
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12.04.11, 10:58
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#6
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.806
Bedankt: 13.575
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Hierbei handelt es sich in keinster Weise um Hehlerei:
Siehe § 259 StGb.
Zitat:
§ 259
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Keine der oben genannten Tabestände träfe auf das Vorhaben des TE zu!
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12.04.11, 11:06
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#7
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Beichtvater
Registriert seit: Aug 2009
Ort: Großraum Deutschland
Beiträge: 142
Bedankt: 99
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Ich habe schon diverse Dinge in der "globalen Umgebung" bestellt und bisher sehr gut damit "gefahren". Der einzige der sich da gerne einmischt ist der Zoll ...
... pfeiff auf den Zoll, ich nenne das "Globale Marktwirtschaft"! ;-)
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