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Verjährt eine Geldforderung seitens der Arge?

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Ungelesen 25.08.13, 11:35   #1
EnnoAusLe
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Standard Verjährt eine Geldforderung seitens der Arge?

Grüße,

kurz und knapp:

ich habe mir 2004-2007 leider die Wohnung von der Arge zahlen lassen müssen, dann war ich von 2007 bis 2010 arbeiten.

Jedoch wurde ich aus betrieblichen Gründen gekündigt und war dann dann von 2010 bis 2011 noch einmal arbeitssuchend, da hat mir die Arge die Wohnung auch gezahlt.

Von 2011 war ich noch mal 1 Jahr tätig und fing nach einem weiteren, knappen Jahr arbeitslosigkeit mit einer neuen Ausbildung an.

Jetzt kommt die Arge und forderte die Betriebskostenabrechnung von 2004 bis 2007 ein weil diese wohl nicht aufindbar (man muss dazu sagen, dass die Arge in meiner Stadt sehr schlampig arbeitet!) waren.

Ich hatte 2 mal ein Guthaben drauf welches ich nun zurückzahlen soll.

Nun stellt sich die Frage, verjährt das in diesem Fall nicht?

Ideen?
Danke für Antworten.
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