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Studium trotz unterschriebenen Ausbildungsvertrag?

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Ungelesen 15.01.11, 23:11   #1
kaka18
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Standard Studium trotz unterschriebenen Ausbildungsvertrag?

hi leute,

also bin zurzeit in der abi phase.
da ich nicht weiß, ob mein abi "ausreicht" für ein studium (NC zu hoch, kein Studienplatz,.....), bewerbe ich mich auch zeitgleich schon an einigen ausbildungsstellen.

problem:
wenn ich durch diese ganzen einstellungstests komme usw., dann muss man doch am ende einen ausbildungsvertrag unterschreiben......

das passiert aber meist bevor die zusagen von den unis abgeschickt werden.

kann ich noch "zurücktreten" von der ausbildung wenn man ein ausbildungsvertrag schon unterschrieben hat??? damit man bei einer zusage der uni doch studieren kann..........

danke im voraus
kaka18 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.01.11, 23:44   #2
shibby_ftw
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man hört doch immerwieder von Leuten die eine Ausbildung abbrechen, du hast sogar nen guten Grund dafür? Ob es nagativ Vermerkt wird oder so kann ich mir nicht vorstellen.
shibby_ftw ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.01.11, 23:55   #3
[Sturmtiger]
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Ja in der Probezeit, kannste sofort kündigen ohne Gründe. Genauso gilt das auch fur deinen Arbeitgeber.
[Sturmtiger] ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 16.01.11, 00:17   #4
MaiLight88
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Warum kann man nicht nach der Probezeit kündigen?
Ist doch kein Sklavenhandel...

@TE: Kannst immer kündigen wann und wo Du willst! Niemand kann Dich zu einer Ausbildung zwingen!
MaiLight88 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 16.01.11, 01:31   #5
[Sturmtiger]
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Junge schonmal was von Kündigungsfrist gehört? Aber anscheinend haste wohl in sozialkunde gefehlt...
[Sturmtiger] ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 16.01.11, 09:26   #6
kaka18
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alles klar danke für die antworten^^

ist es aber immer so?
dass man in der 3-monatigen probezeit grundlos kündigen kann.......
oder gibt es da auch ausnahmen?
hab irgendwo im internet gelesen, dass mal jemand sowas wie eine "verpflichtungserklärung" unterschreiben musste.......
kaka18 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 16.01.11, 10:26   #7
[Sturmtiger]
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Noch nie gehört.
Edit: Laut Wikipedia hat "Verpflichtungserklärung" überhaupt nichts mit Arbeitsrecht/
Pflicht zu tun.. Wer weiß was du meinst.


Die Probezeit dient dazu, sich erstmal ein Bild vom Beruf zu machen, bzw die Firma von dir. Die Firma kann eine kürzere oder garkeine Probezeit mit dir vereinbaren. Das wûrde dann im Ausbildungsvertrag stehen. Aber ich bezweifel das eine Firma auf ne Probezeit verzichtet, es seidenn du Personalchef sehr gut... ;-)
Weil ohne Probezeit hat es der Betrieb schwerer, dich zu kündigen. Es kann ja sein das sich herausstellt, das du faul bist oder 2 Linke Hände hast..
[Sturmtiger] ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.01.11, 23:40   #8
kaka18
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super danke^^
kaka18 ist offline   Mit Zitat antworten
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