Haustürschlüssel verloren... neue Schließanlage?
Liebe Community,
ich wohne als Untermieter (noch... ziehe bald aus) in einer Wohnung mit 3 anderen Studenten (diese sind laut Vertrag meine Vermieter). Ich habe nun kürzlich meinen Haustürschlüssel verloren. Einer meiner Vermieter hat aus gegebenem Anlass mit dem Hauptmieter/Hauseigentümer gesprochen. Der meinte dann, das evtl eine neue Schließanlage bezahlt werden müsste (Kostenpunkt 1500 €). Das ich für nen neuen Schlüssel aufkomme ist klar aber ich habe keinen bock 1500 zu bezahlen. Und nun zu meiner eigentlichen Frage. Der Betreffende paragraph im Mietvertrag lautet:
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§6 Schlüssel
Dem Untermieter werden für die Dauer der Mietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt:
- 1 Schlüssel für die Haustür
- 1 Schlüssel für die Wohnungstür
Für jeden beim Auszug nicht urückgegebenen Schlüssel ist ERsatz in Höhe von EUR ____(Anmerkung von mir: Hier wurde nichts von meinen Vermietern eingetragen) zu leiten. Der Untermieter hat auch slbstbeschaffte Schlüssel, gegebenenfalls gegen Kostenerstatz an den Vermiter zurückzugeben. Unabhängig hiervon hafter der Untermiieter für die Kosten von Schlossänderungan an Zimmer- oder Wohnungstüren, [...] falls Zimmer - oder/und Wohnungschlüssel beim Auszug nicht zurückgegeben werden.
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So, ich habe aber den Haustürschlüssel verloren. Gibt es einen Unterschied zwischen Haus- und Wohnungstürschlüssel. Laut diesem Paragraphen muss ich nämlich nur für Schlossänderungen an der Wohnungstür blechen und nicht für die Haustüre....
Falls ich mich dann letztendlich doch nicht herauswinden kann... Übernimmt sowas die Haftpflicht?
Liebe Grüße , Sn1G3
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