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[Other] Schulverweis wegen Kirchenaustritt

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Ungelesen 30.04.10, 17:22   #1
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Standard Schulverweis wegen Kirchenaustritt

Zitat:
Weil sie aus der Kirche austrat, droht einer Zehntklässlerin der Schulverweis von einem katholischen Gymnasium. Der Schulträger stellt das Vertrauensverhältnis infrage.

Das „Kolleg der Schulbrüder“ im bayerischen Illertissen bei Neu-Ulm ist ein kirchliches Gymnasium. Träger der Privatschule ist das Schulwerk der Diözese Augsburg. Christliche Schüler sind laut Schulvertrag zur Teilnahme am Religionsunterricht verpflichtet – andernfalls kann es zum Schulverweis kommen. Diese Klausel unterschreiben Eltern, die ihre Kinder an der Schule anmelden.

Aber aus Fünftklässlern werden im Laufe der Schulzeit Jugendliche, die klare Haltungen einnehmen und kritische Fragen stellen. Zurzeit stellen sie sich unter Umständen die Frage, ob sie einer Kirche angehören wollen, die durch Missbrauchsfälle und Vertuschungen ihr Vertrauen verloren hat. Die „Augsburger Allgemeine Zeitung“ meldete, in jüngster Zeit hätten mehrere Schüler des Illertissener Gymnasiums über einen Kirchenaustritt nachgedacht, seien dann aber wieder davon abgerückt.

Die Auslegung der Unterschrift

Eine Zehntklässlerin machte ernst. Ihre Mutter informierte die Schule über den Kirchenaustritt und bat, ihre Tochter ab dem kommenden Schuljahr am Ethikunterricht teilnehmen zu lassen. Darin sah die Schule eine Verletzung des Schulvertrags. Der Schulträger wird nun gemeinsam mit der Schulleitung beschließen, ob das Mädchen nach Abschluss dieses Schuljahres das Kolleg verlassen muss. „Für uns ist entscheidend, ob eine gedeihliche Fortführung des Schulbesuchs möglich ist“, erklärte Friedrich Haas von der Diözese Augsburg im Gespräch mit FOCUS-SCHULE. Zu großer Widerstand gegen die Kirche sei keine gute Voraussetzung.

Das Kuriose an der Situation: Weil das „Kolleg der Schulbrüder“ das einzige Gymnasium in Illertissen ist, werden dort auch Muslime aufgenommen oder Kinder, die keiner Religionsgemeinschaft angehören. Die nicht christlichen Schüler können zwischen Religions- und Ethikunterricht wählen, christliche Schüler dürfen das nicht. Den Schulvertrag schließen beide ab. Aber es sei eben ein Unterschied, ob man von vornherein nicht dazugehöre oder sich bewusst abwende, erläutert Haas.

„Nicht einfach eine Formalie“

38 Schulen betreibt das Schulwerk in Bayern, alle mit identischen Schulverträgen. Viele Gründe können zum Schulverweis führen, darunter Disziplinverstöße, Drogenmissbrauch oder eben der Kirchenaustritt. „Ich könnte ständig Schulverträge kündigen, weil Schüler ihren Pflichten nicht nachkommen“, sagt Haas. Das sei aber kein Automatismus. Das Vorgehen werde immer im Einzelfall geprüft.

Im vorliegenden Einzelfall sind die Voraussetzungen für eine gütliche Einigung eher ungünstig. Der Schulleiter habe die Mutter darüber informiert, dass der Kirchenaustritt ihrer Tochter „nicht einfach eine Formalie ist“, berichtet Haas. Die Mutter habe angekündigt, sich an den Träger zu wenden. Stattdessen habe sie die Presse kontaktiert. „Wir haben vorgegebene Wege, die man hätte gehen können. Die Mutter hat einen anderen Weg beschritten. Sie hat mit der Zeitung geredet, nicht mit uns“, kritisiert Haas. Das Vertrauen ist beschädigt.

Präzedenzfall

Jede Einzelfallentscheidung sei ein Abwägen zwischen den eigenen Grundsätzen und den Interessen des Schülers, erklärt Haas, die „im Zweifel für den Schüler“ gefällt werde. Andererseits will man Abtrünnigen keinen Freibrief erteilen. Es gebe Eltern, die Wert darauf legten, ja sogar erwarteten, dass der Schulträger „eine klare Linie hat“, und hofften, dass die Schule „die Kinder bei der Stange hält“, sagt Haas.
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