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Einbürgerung und Zweistaatlichkeit

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Ungelesen 22.04.10, 17:23   #1
TelloBJK
Der Friedensaktivist
 
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Standard Einbürgerung und Zweistaatlichkeit

Hallo liebe mygully-user,

ich habe da ein kleines Problem und würde gerne euren Ratschlag einberufen.

Ich bin 15 Jahre alt und bin türkischer Staatsangehöriger. Ich bin in Hamburg geboren. Ich würde mich gerne einbürgern lassen, da ich mich hier angepasst habe (sprachlich als auch kulturell). Zurzeit besuche ein Gymnasium.

Ich hatte schon vor einigen Monaten bei der Ausländerbehörde nach gefragt und die nette Dame meinte nur, dass meine Eltern mit aus türkischen Staatsangehörigkeit austreten müssen, da die Türkei mich nicht unter 18 Jahre ausbürgern lässt. Es habe ich einen älteren Fall von Januar/Februar 2010 gelesen in verschieden Zeitungen und Internetseiten (sueddeutsche und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]). Darauf hin habe ich nochmal die Ausländerbehörde angerufen und nach gefragt. Diese meinten, dass das erstmal nicht geht. Ich und meine Eltern sollen den Antrag für alleinige Einbürgerung ausfüllen und zurück schicken. In dem Antrag sollen wir bei Mehrstaatlichkeit ja ankreuzen. Dann meinte er, dass der Antrag dann sofort abgelehnt wird und zurück geschickt an mich. Außerdem meinte er dann,dass ich Einspruch einlegen kann und wie das Mädchen hier vor Gericht gehen kann.

Jetzt meine Frage: Denkt ihr ich habe eine Chance wie das Mädchen zweistaatlich zu werden per Gerichtsurteil? Ich wohne jetzt mit meinen Eltern in Niedersachsen in der Nähe von Hamburg. Eigentlich müsste doch das Verwaltungsgericht genauso handeln bei mir oder? Ich mach mal hier eine kleine Schau auf unsere Gemeinsamkeiten.





Schule : Sie: Realschule Ich: Gymnasium
Geburtsjahr: Sie:1995 Ich:1995
Nettoeinkommen (Eltern): Sie :genug Ich: genug


Könnte ich vor Gericht das verwenden? Es ist ja eigentlich genau der gleiche Fall. Eltern sollen türkisch beleiben. Also besteht nur die Möglichkeit auf Zweistaatlichkeit. Es müsste doch eigentlich gleiches Recht sein oder? Sonst ist das eine Benachteiligung bzw. Diskriminierung.


Vielleicht hat ja einer von euch Erfahrungen ? oder was wie es rechtlich aussieht...
Will jetzt noch nicht zum Anwalt (zu teuer) ...



Danke im Vorraus (p.s. mein gott ist das ein roman)
__________________
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Ungelesen 23.04.10, 16:01   #2
hoerby02
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hoerby02 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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Probieren kann man es sicherlich, würde ich aber vorher mit nem Anwalt (Spezialist für Migrationsrecht) besprechen. Der kann sicher genauer sagen, wie die Chancen stehen. Anwälte kann man sich über die Anwaltskammern heraussuchen oder ergoogeln.

Andere Staaten sind bei der doppelten Staatsbürgerschaft etwas großzügiger als D. Ich hatte selber mal zwei Pässe, einen deutschen (hier geboren und deutsche Eltern) und einen südafrikanischen (Vater hat dort gearbeitet, Pass gabs anstandslos...). Umgekehrt hätte es wohl nicht so gut geklappt.

Das ist aber schon etliche Jahre her, "damals" sah die Welt noch etwas anders aus.
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