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myGully |
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12.01.10, 19:12
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 17
Bedankt: 4
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Zivildienst verkürzen / abbrechen
Hallo,
weiß jemand von euch ob man seinen Zivildienst abbrechen kann, wenn man eine zweite Ausbildung anfangen kann ??
Ich soll am am 01/03/2010 anfangen und würde vll. am 01/08/2010 meine zweite Ausbildung beginnen.
Danke
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12.01.10, 19:24
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#2
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Banned
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 84
Bedankt: 9
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Zitat:
Zitat von nick88
Hallo,
weiß jemand von euch ob man seinen Zivildienst abbrechen kann, wenn man eine zweite Ausbildung anfangen kann ??
Ich soll am am 01/03/2010 anfangen und würde vll. am 01/08/2010 meine zweite Ausbildung beginnen.
Danke
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Hast du dich schon um eine stelle bemüht? Steht da eine frist? du kannst die Frist auch verländern , soweit ich das noch weiß =).
Hast du auch bescheid gegeben, dass du eine ausbildung anfangen willst bevor du zivi machst?
etc pp?
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12.01.10, 19:28
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#3
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Guest
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Hast Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung?
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12.01.10, 19:37
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 17
Bedankt: 4
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Ja habe schon eine kaufmännische, die zweite wäre Beamte....
Ja bin schon einberufen...
habe schon notfalls überlegt den KDV im Juni/Juli zu wiederufen, angeblich soll man dann ja "rausfliegen" und wieder fürs kreiswehrersatzamt z. verfügung stehen
Ich habe ja kein Problem den Zivi abzuleisten ^^
Hatte heute Vorstellungsgespräch und das sah ganz gut aus...
Nach der Ausbildung hätte ich halt ein sicheren Job und diese Chance will ich mir auf jedenfall nicht entgehen lassen
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12.01.10, 20:00
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#5
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Guest
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Also soweit ich das noch weiß, gilt das Zurückstellen etc. nur für die Erstausbildung.
Da Du aber nun schon einen Beruf hast, wird das wohl kaum ein Grund sein.
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12.01.10, 20:36
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 17
Bedankt: 4
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Hmm anscheinend scheint das hier dann die einzigste Möglichkeit zu sein
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Zitat:
Nein, nach § 43 Absatz 1 Nummer 10 des Zivildienstgesetzes werden Sie sofort aus dem Zivildienst entlassen, wenn Sie uns gegenüber schriftlich erklären, dass Sie den Kriegsdienst mit der Waffe nicht mehr aus Gewissensgründen verweigern. Unseren Entlassungsbescheid müssen Sie allerdings abwarten. Mit Wirksamwerden dieses Entlassungsbescheides stehen Sie der Bundeswehr zur Heranziehung zum Wehrdienst zur Verfügung. Die Personalakte wird von uns dann sofort an Ihr zuständiges Kreiswehrersatzamt gesandt.
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