Frage zur Betriebskostenabrechung
Hallo an alle,
ich hab mal eine Frage bzgl. Betriebskostenabrechnung.
Ich habe letztens meine Unterlagen durchgewühlt und entdeckt, dass ich eine Betriebskostenabrechnung vom 01.01.2005 - 31.12.2005 habe, auf der ganz oben steht, Berichtigung mit Datum vom 16.03.2007.
Ich sollte 70,43 EUR nachzahlen was ich damals widerstandlos tat.
Haben die das Recht eigentlich nach ca. 1,5 Jahren eine Berichtigung der Betriebskostenabrechnung vom 01.01.2005 - 31.12.2005 zu erstellen und einen Betrag von 70,43 EUR nachzufordern?
Kann ich mir das Geld bzw. die Nachzahlung irgendwie zurückholen oder ist es schon verjährt?
2. Hat jemand Mustervorlagen für einen Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung bzw. Heizkostenabrechnung?
Ich wäre für hilfreiche Anworten sehr dankbar!!!
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