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Prozess in Ebersberg: Wenn Corona-Leugner vor Gericht stehen

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Ungelesen 20.08.21, 11:24   #1
gerhardal
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Standard Prozess in Ebersberg: Wenn Corona-Leugner vor Gericht stehen

Zitat:
20. August 2021, 10:00 Uhr
Prozess in Ebersberg:Wenn Corona-Leugner vor Gericht stehen


Ein 40-Jähriger platzierte antisemitische Plakate an mehreren Geschäften im Landkreis Ebersberg - und wurde nun wegen Volksverhetzung in fünf Fällen schuldig gesprochen.
Von Andreas Junkmann, Ebersberg

"Juden werden hier nicht bedient" stand auf den Schildern zu lesen, die Ende Oktober vergangenen Jahres an mehreren Geschäften im Landkreis Ebersberg ausgehängt waren. Doch nicht etwa deren Inhaber waren für dieses antisemitische Statement verantwortlich, sondern ein 40-jähriger Grafinger, der ein führender Kopf der örtlichen Corona-Leugner-Szene ist und als solcher bereits mehrere Demonstrationen in der Region organisiert hat. Heimlich hatte der Mann die Schilder an den Eingangstüren der Läden angebracht, nun musste er sich dafür vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten - und wurde wegen Volksverhetzung in fünf Fällen schuldig gesprochen.
An zwei Metzgereien und einem Biomarkt in Grafing sowie an einer Bäckerei-Filiale in Glonn hatte der Mann seine Plakate im DIN-A5-Format platziert. Kurz darauf tauchten Bilder davon auch in einschlägigen Chatgruppen auf, unter anderem in dem mehr als 5000 Mitglieder umfassenden Telegram-Kanal "Querdenker 089". Auch die Verbreitung der Inhalte in den sozialen Netzwerken warf die Staatsanwältin dem arbeitslosen Grafinger am Donnerstagnachmittag vor. Dessen Taten seien nicht nur eine Verunglimpfung von Menschen aufgrund ihres Glaubens. Sie seien auch dazu geeignet gewesen, das politische Klima in der Bevölkerung anzuheizen, sagte die Juristin.


Das Plakat mit der antisemitischen Aufschrift hatte sich der Mann zuvor aus dem Internet heruntergeladen. Es handelt sich dabei um eine Fotografie eines Schildes aus den Dreißigerjahren, das heute zur Sammlung des Jüdischen Museums in Berlin gehört. Die laminierten Ausdrucke platzierte der Mann an eben jenen vier Geschäften, die er keineswegs zufällig ausgewählt hatte, wie sich im Laufe der Verhandlung zeigen sollte. Sein Handeln, das der Staatsanwältin zufolge das Potenzial hatte, das allgemeine Vertrauen in die Rechtssicherheit zu gefährden, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger wie folgt erklären: An besagten Geschäften seien Hinweise angebracht gewesen, wonach Personen ohne Mund-Nasenschutz dort nicht bedient werden - selbst wenn der Kunde ein entsprechendes Attest zur Befreiung vorweisen kann. Sein Mandant habe das als "unzumutbare, menschenverachtende Diskriminierung" empfunden.
Von einer möglichen antisemitischen Intention wollte auch der Angeklagte selbst nichts wissen. Auf Nachfrage von Richterin Vera Hörauf gab er an, "Mitglied einer freiheitsliebenden Gruppe" zu sein. Ob, wie zunächst von der Polizei angenommen, auch noch weitere Personen an der Plakataktion beteiligt waren, wollte er vor Gericht nicht sagen. Die Idee dafür habe jedenfalls er selbst gehabt. Ansonsten aber gab sich der Mann auf der Anklagebank eher als Opfer, denn als Täter aus. Er sei selbst per Attest von der Maskenpflicht befreit und wolle deshalb nicht benachteiligt werden. Mit dieser, wie er sagte, "Kunstform" habe er auf eben jenen Missstand hinweisen wollen. "Eine Diskriminierung wie vor 90 Jahren darf nicht mehr passieren", zog er schließlich den Vergleich zwischen dem Tragen von Schutzmasken und der Judenverfolgung im "Dritten Reich".
"NS-Verharmlosung ist bei den sogenannten Corona-Rebellen fast schon gang und gäbe", sagte dagegen Florian Rieder von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Bayern, nachdem die Plakatierungsaktion im Landkreis bekannt geworden war. Es handele sich um "eine unerträgliche Gleichsetzung der heutigen Demokratie mit dem diktatorischen Faschismus", so der Extremismus-Experte damals. Der Angeklagte allerdings versuchte seine Aktion als Satire zu rechtfertigen, die vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt sei - eine Sichtweise, die er mit Ausnahme seines Anwalts Frank Miksch im Gerichtssaal exklusiv hatte.

Die Plakataktion sei "eine Verhöhnung von Juden und hat mit Satire nichts mehr zu tun"


Letzterer ist selbst kein Unbekannter in der Szene. Der Jurist aus Fürth war einst Aktivist bei der NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" und vertritt heute vorwiegend Klientel aus dem rechten Spektrum. Zuletzt etwa eine in der Neonazi-Szene aktive Heilpraktikerin, die laut Urteil des Oberlandesgerichts München Anschläge auf Politiker oder Menschen des muslimischen Glaubens vorbereitet hatte.
Miksch sagte nun in seinem Plädoyer, die Plakate in Grafing und Glonn seien keineswegs antisemitisch gemeint gewesen, "sie sind sogar judenfreundlich". Stattdessen seien die Hinweise an den Geschäften, auch von der Maskenpflicht befreite Kunden nicht bedienen zu wollen, "eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit". Die Aktion seines Mandanten hingegen sei "praktizierte Meinungsfreiheit und keine Hetze gegen Juden". Er forderte, den Angeklagten freizusprechen.
Zuvor hatte die Staatsanwältin für eine saftige Geldstrafe plädiert. Dieser Forderung folgte Richterin Hörauf. Die Plakataktion sei "eine Verhöhnung von Juden und hat mit Satire nichts mehr zu tun", sagte die Vorsitzende. Sie verurteilte den Grafinger zu einer Geldstrafe von insgesamt 8100 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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eitch100
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Nennt sich Hausrecht...
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Geändert von eitch100 (20.08.21 um 13:52 Uhr)
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karfingo
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Satire wäre es: „Nicht-Maskenträger werden hier nicht bedient“.
Er hätte den Text verändern können ohne eine Religion zu beschämen.
oder
Nur Maskenträger werden hier bedient.
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Ungelesen 24.08.21, 12:06   #4
The Dam
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Interessant, wie hier ein antisemitischer Straftäter mit dem Begriff "Coronaleugner" in Verbindung gebracht wird.



Aber danke, jetzt weiß ich Bescheid. Coronaleugner sind Nazis.
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Ungelesen 24.08.21, 12:23   #5
MunichEast
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Zitat:
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Interessant, wie hier ein antisemitischer Straftäter mit dem Begriff "Coronaleugner" in Verbindung gebracht wird.
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Ungelesen 24.08.21, 12:26   #6
Kneter33
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Hättest mal den Text gelesen wäre Dir vielleicht aufgefallen das der Angeklagte diese Aktion selber als Widerstand gegen die Corona Maßnahmen gemeint hat.
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MunichEast (24.08.21)
Ungelesen 24.08.21, 12:29   #7
The Dam
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Zitat:
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Habe ich.


Aber nur weil die Überschrift des Threads irreführend war.
Der stand nicht vor Gericht, weil er Corona leugnet, sondern weil er Schilder mit der Aufschrift "Juden werden hier nicht bedient" aufgestellt hat. Und das als Widerstand gegen Coronamaßnahmen zu bezeichnen ist Schwachsinn. Das Gericht sah es wohl ähnlich:

Zitat:
Die Plakataktion sei "eine Verhöhnung von Juden und hat mit Satire nichts mehr zu tun", sagte die Vorsitzende.
The Dam ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.08.21, 13:45   #8
MunichEast
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Sorry, aber es fällt mir schwer Deinem Gedankengang zu folgen und das Gericht meinte es anders wie Du es meinst.

Der Verurteilte hat aus Protest an Corona Massnahmen an Geschäften, die sich an die Vorschrift der Mund-Nase-Bedeckung halten und pochen, Bilder aus der Zeit der Judenverfolgung des Dritten Reiches aufgehängt. Er sah es als vergleichbare Diskriminierung an.

Im Prozess versuchte er dann die beliebte Satire Freikarte zu ziehen. Dem folgte das Gericht nicht und verurteilte ihn.

Deine PN habe ich ungelesen gelöscht und stehe voll hinter der negativen Bewertung. Irgendwann muss man aufhören die Dummheit, der Corona Leugner und Gegner der einfachsten Massnahmen, in Schutz zu nehmen. Krönung des Wahnsinns sind Vergleiche mit dem Holocaust und sich mit Millionen ermordeten Menschen mit jüdischen Glauben gleich zu stellen ! Die Plakataktion war eine Verhöhnung von Juden und den jüdischen Opfern.
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Zitat:
Zitat von LeeRider105 Beitrag anzeigen
Ja, ja und Juden nicht auf die Parkbank. Na merkste noch was?
Na, erkennst du nicht den Unterschied? Wenn es mein Park ist, dürfte ich das tun, obwohl ich nicht wüsste, wie ich einen Juden erkennen sollte. Speziell bei (Neo-)Nazis sieht das oft anders aus, weil sie gerne diese (möchtegern-)patriotischen Erkennungsmerkmale zur Schau stellen. Und weil deren ideologische Vorbilder einen Juden auch nicht von einem Arier unterscheiden konnten, haben sie diese "unauffälligen", sechseckigen Aufnäher erfunden. So konnte dieser hohle SA-Mob nicht versehentlich einen "Falschen" willkürlich schikanieren. Das nannte sich dann übrigens "Recht und Ordnung". Ja nee, ist klar...
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