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Koloniale Vergangenheit im Fokus des Kieler Landtags
Zitat:
18. Juni 2020, 16:21 Uhr - Landtag - Kiel:
Koloniale Vergangenheit im Fokus des Kieler Landtags

Abgeordnete sitzen im Landtag. Foto: Carsten Rehder/dpa (Foto: dpa)
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Kiel (dpa/lno) - Die Suche nach geraubten Kulturgütern aus der Kolonialzeit kommt in Schleswig-Holstein voran. Wenige Objekte wurden bisher als Raubgut identifiziert, wie aus der Regierungsantwort auf eine Große Anfrage des SSW hervorgeht. Über die koloniale Vergangenheit und aktuelle Konsequenzen im Blick auf heutigen Rassismus diskutierte der Landtag am Donnerstag. Bei der Überprüfung der Museumsbestände aus der Kolonialzeit ist Schleswig-Holstein im Bundesvergleich laut Bildungs- und Kulturministerin Karin Prien (CDU) gut aufgestellt.
Am Projekt "Zwischen Kolonialismus und Weltoffenheit" arbeiten 19 Museen aus Schleswig-Holstein und eins aus Sønderjylland mit. Bis Jahresende werden alle Objekte aus kolonialem Kontext digitalisiert. Auf der Basis werden die Museen zu einzelnen Verdachtsobjekten ab 2021 Provenienzforschung betreiben. Diese untersucht die Herkunft von Kulturgütern.
Das Forschungsvorhaben ist laut Prien bundesweit einmalig. Da sie an der Kultusministerkonferenz teilnahm, verlas Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) ihre Rede. Bisher gab es nach Kenntnis der Landesregierung weder Rückgabeforderungen noch Restitutionen von Museen in Schleswig-Holstein.
Im Museum für Archäologie in Schleswig fanden Experten sichere Hinweise auf unrechtmäßig erworbenes Material im China-Bestand. Einzelne Objekte seien im Zuge militärischer Aktionen - vor allem während des sogenannten Boxeraufstandes - von Militärangehörigen quasi als persönliches Andenken mitgenommen worden.
Die Völkerkundesammlung in Lübeck umfasst 26 000 Objekte aus aller Welt. Hier ist alles schon digitalisiert. Eine dreistellige Zahl gehörte Missionaren, Offizieren oder Kolonialbeamten. Aufgrund der Machtfülle jener Personengruppen sei es denkbar, dass diese Sammler ihre Objekte nach heutigen Maßstäben unrechtmäßig oder unter Wert erworben hatten, schreibt die Regierung. Ob es sich um Raubgut handelt und ob dieses zurückgegeben werden müsste, könne erst künftige Provenienzforschung klären.
Das Deutsche Reich war von den 1880er Jahren an Besatzungsmacht in Kamerun, Togo, in Deutsch-Südwestafrika (Namibia), Deutsch-Ostafrika (Tansania), im chinesischen Tsingtao und auf Pazifikinseln. Noch wurden die Sammlungen im Norden nicht durchweg systematisch auf geraubtes Kulturgut untersucht. Bisher hätten die Ressourcen gefehlt, gab das Ministerium an. Das genannte Projekt gebe erste Hinweise. Bisher seien nicht viele Objekte als sensibel eingestuft worden, das Projekt laufe aber noch bis Jahresende.
Aus der Völkerkundesammlung der Lübecker Museen wurden 72 Objekte der Herero aus Namibia identifiziert, die Offiziere und medizinisches Personal der Kolonialtruppe gesammelt hatten. Es soll geprüft werden, ob sie im Zusammenhang mit dem Genozid an Herero und Nama Anfang des 20. Jahrhunderts stehen. Geklärt werden soll auch, ob sich unter 158 Objekten aus der Sammlung einer Zentralafrika-Expedition (1907-1909) Raubgut befindet. An den Flensburger Museen kam die abgeschlossene Erforschung zum Ergebnis, dort gebe es keine geraubten Bestände. Auch Hochschulen in Kiel, Lübeck und Flensburg meldeten Fehlanzeige.
Koloniale Ausbeutung und Unterdrückung gingen auch von Schleswig-Holstein aus. Im damaligen Reichskriegshafen Kiel starteten viele Flottenexpeditionen in die sogenannten deutschen Schutzgebiete. Das Thema habe erschreckende Aktualität bekommen, erklärte Prien. "Nicht zuletzt die Ereignisse in den USA und die weltweiten Proteste zeigen uns, dass wir das Kapitel der Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen haben."
Es gehe außer um Vergangenheit auch um Kontinuität im Denken, sagte Harms im Blick auf heutigen Rassismus in Deutschland. Auch Schleswig- Holstein müsse sich deutlich zu seiner Verantwortung für die koloniale Vergangenheit bekennen, sagte Tobias von der Heide (CDU). Und: "Rassismus ist in der Gesellschaft sehr präsent." Die Debatte über antischwarzen Rassismus in Deutschland sei auch deshalb oberflächlich, weil viele wenig über die Vergangenheit wüssten, sagte die Grüne Aminata Touré.
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte sich im vorigen Jahr in Namibia als Bundesratspräsident zu deutscher Schuld an Verbrechen bekannt. "Die damaligen im deutschen Namen begangenen Gräueltaten waren das, was heute als Völkermord bezeichnet würde", sagte er.
Die Schulen spielten bei der Aufarbeitung der Vergangenheit eine zentrale Rolle, erklärte Prien. Auch Hochschulen beschäftigen sich in Forschung und Lehre mit der kolonialen Vergangenheit.
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Dazu hat Aminata Touré auf YouTube auch ein Video zur Verfügung gestellt, das von gestern ist und ihre Rede zum Thema im Kieler Landtag zeigt:

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Ergänzend:
Auch die juedische-allgemeine.de hat in einem Artikel von gestern auf das Thema Rassismus zu Aussagen von Aminata Touré und auch von Robert Habeck reagiert. So schreibt dort Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung wie folgt:
Zitat:
Einspruch
Genau der richtige Ansatz
Felix Klein plädiert dafür, den Begriff »Rasse« aus dem Grundgesetz zu streichen
von [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] 18.06.2020 10:47 Uhr

Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung
»Es ist Zeit, dass wir Rassismus verlernen.« Für diesen Satz und den damit verbundenen Vorstoß, den Begriff »Rasse« aus dem Grundgesetz zu streichen, haben die Grünen Robert Habeck und Aminata Touré viel Zustimmung erhalten. Zu Recht. Denn der Begriff ist ein soziales Konstrukt. »Rasse« ist keine anthropologisch oder gar humangenetisch begründbare Kategorie.
Es ehrt die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes, dass sie dem Rassenwahn der Nazis etwas entgegensetzen wollten. Letztlich sind sie damit aber einer unsinnigen Rassetheorie aufgesessen. Jetzt, mehr als 75 Jahre nach Kriegsende, ist es Zeit, das zu ändern.
DISKRIMINIERUNG Das ist auch deswegen so wichtig, weil Betroffene rassistischer Diskriminierung gezwungen werden, einen Begriff zu verwenden, der an sich hoch problematisch ist, und sich einer »Rasse« zuzuordnen.
Zitat:
Es ist höchste Zeit, das anzugehen, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Rassifizierung von Antisemitismus dem Holocaust Vorschub geleistet hat.
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Es ist höchste Zeit, das anzugehen, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Rassifizierung von Antisemitismus dem Holocaust Vorschub geleistet hat. Die Nürnberger Rassengesetze waren der erste Höhepunkt dieser fatalen Kombination aus Antisemitismus und Rassismus durch die Nazis. Genau diese Verbindung sollten wir uns vor Augen führen – und sie klar benennen.
Das Grundgesetz ist lebendig. Es muss daher immer wieder auf Aktualität und Lebenswirklichkeit überprüft werden. Dass es auch rechtswissenschaftlich kaum möglich ist, diesen Begriff zu definieren, zeigt einmal mehr, wie hinfällig er ist.
PRÄVENTION Sicher ist aber auch: Die sprachliche Veränderung allein reicht nicht aus. Vielmehr müssen wir alles daransetzen, um der rassistischen Diskriminierung, die eine Realität in Deutschland ist, durch Prävention und Strafverfolgung entgegenzutreten.
Rassismus zu verlernen, ist daher genau der richtige Ansatz: Wenn wir den Begriff streichen, dann rückt er auch in den Hintergrund. Das kann einen nachhaltigen Effekt haben – psychologisch und politisch. Beginnen wir beim Grundgesetz.
Der Autor ist Bundesbeauftragter für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus.
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"Mitleid und Erbarmen hielten Bilbos Hand zurück. Viele, die leben, verdienen den Tod und manche, die sterben, verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben, Frodo? Dann sei nicht so rasch mit einem Todesurteil bei der Hand. Selbst die ganz Weisen erkennen nicht alle Absichten. Mein Herz sagt mir, dass Gollum noch eine Rolle zu spielen hat, zum Guten oder zum Bösen, ehe das Ende kommt." (Gandalf zu Frodo)
Geändert von Wornat1959 (19.06.20 um 02:07 Uhr)
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