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[Recht & Politik] Verfassungsgericht: Zweifel an der Grundsteuer

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TinyTimm
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Standard Verfassungsgericht: Zweifel an der Grundsteuer

Zitat:
Die Grundsteuer betrifft fast jeden in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht prüft jetzt, ob die Bürger gerecht belastet werden. Die Richter äußerten Zweifel und kritisierten, dass die bestehende Regelung seit 1964 nicht mehr angepasst wurde.

Die für Immobilienbesitzer, Mieter und Gemeinden wichtige Grundsteuer steht vor der größten Umwälzung seit Jahrzehnten. Das Bundesverfassungsgericht äußerte in einer mündlichen Verhandlung Zweifel, dass die Basis zur Erhebung der Abgabe mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Karlsruher Richter bemängelten, dass die Einheitswerte für Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen im Westen seit 1964 bestehen und seitdem nicht angepasst worden sind. "Zwischen 1964 und heute, da liegen Welten dazwischen", sagte Verfassungsrichter Andreas Paulus in der mündlichen Verhandlung.

Obwohl die Grundsteuer kompliziert und seit langem umstritten ist, war die Verhandlung schon am frühen Nachmittag zu Ende. Für Hans-Joachim Lehmann, einen der Kläger, war das ein gutes Zeichen. Er sagte: "Ich glaube, das Bundesverfassungsgericht war in der Position viel klarer und schärfer, als man eigentlich annehmen konnte." Alle Stellungnahmen hätten deutlich gemacht, dass die Grundsteuer verfassungswidrig sei. "Besser konnte es für uns von der Klägerseite gar nicht laufen“, so Lehmann.

Kirchhofs Kritik

Das Bundesverfassungsgericht wollte laut Vizepräsident Ferdinand Kirchhof prüfen, ob die Grundsteuer die Bürger ungleich belastet, ob es dafür eine Rechtfertigung gibt und wie gerechte Zustände wieder hergestellt werden könnten. Sollte ein Verstoß gegen das Grundgesetz bestehen, müsse das Gericht entscheiden, wie mit der Zeit bis zu einer Neuregelung und bereits erlassenen Steuerbescheiden umgegangen werden solle, sagte Kirchhof.

Der Richter kritisierte, dass der Gesetzgeber im Jahr 1964 eigentlich eine Neubewertung nach sechs Jahren vorgesehen habe. Darauf habe der Gesetzgeber dann aber 1970 verzichtet und bis heute nicht mehr gehandelt. Damit stehe eine gleichwertige Bewertung wohl in Frage, sagte Kirchhof. Der Ausgang der in Karlsruhe verhandelten fünf Verfahren hat große Bedeutung für Immobilienbesitzer, Mieter und Kommunen. Bis zu einer Entscheidung dauert es in der Regel aber mehrere Monate.

Zehn Jahre, so die einhellige Meinung, brauchen die Behörden, um die gut 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten. Das sei kein Wunder, sagte Stephan Weinberg, Staatssekretär aus dem rheinland-pfälzischen Finanzministerium. "Die Grundsteuer ist eine Dauersteuer, die fast jeden letztendlich betrifft, und natürlich ist dann damit auch ein relativ hoher Umstellungsaufwand verbunden", so Weinberg.

Grundsteuer betrifft alle

Die Grundsteuer ist ein großes Thema. Das wissen die Verfassungsrichter. Entweder muss der Eigentümer selbst für sein Haus zahlen, oder die Steuer wird vom Mieter übernommen, wenn etwa die Immobilie vermietet ist.

Einer der beiden Beschwerdeführer vor Gericht, Uwe Klumb aus Berlin, wehrt sich aus ganz grundsätzlichen Gründen gegen die Grundsteuer: "Weil sie in ihrer jetzigen Form ungerecht ist", sagte er. "Und weil die Grundsteuer, um die es hier heute geht, de facto eine Wohnraumsteuer ist."

Außerdem sei die Grundsteuer eine verkappte Vermögenssteuer, kritisierte Klumb. "Ausgerechnet als einzige Steuer für dasjenige Vermögen, das wirklich sozial wichtig ist, nämlich das Eigentum an der eigenen Wohnung oder am eigenen Häuschen." Er selbst musste gar nicht so viel zahlen, sagt er, aber gerade in Berlin beim Vergleich zwischen Ost und West gebe es massive Unterschiede. "Wenn man zum Beispiel ein Mehrfamilienhaus nimmt, das kostet in West-Berlin 8000 Euro Steuern und im früheren Ostberlin 4000 Euro Steuern. Das sind doch erhebliche Summen."

System mit Schieflage

Bei der Verhandlung schien es, als wenn fast alle Beteiligten im Gerichtssaal zugeben würden. dass das aktuelle System in eine Schieflage geraten ist. Umstritten war nur, wie die Sache neu gestaltet werden könnte. 14 der 16 Bundesländer hatten 2016 einen Reformvorschlag gemacht. Nur Hamburg und Bayern waren nicht einverstanden. Sie fürchteten die Mehrbelastung der Bürger.

Der Hamburger Finanzsenator Peter Tschentscher warnte die Verfassungsrichter nun, sie sollten besser nicht - wie in der Reform vorgesehen - auf die aktuellen Marktwerte der Immobilien abstellen. Das könne dazu führen, dass die Mieter in Großstädten auf einmal sehr hohe Grundsteuern zahlen müssten. Der Hamburger Senat hatte in Stichproben ermittelt, dass bei einer neuen Struktur die Grundsteuer in der Stadt um das Zehnfache steigen würde. "Es wird in vielen Kommunen zu einer massiven Steigerung kommen müssen, und in anderen Kommunen wird das Aufkommen möglicherweise neutral bleiben müssen." Aber letztlich erfolge dies auf dem Rücken vieler Millionen Mieter in den Metropolregionen, so Tschentscher.

Gegensätzliche Überzeugungen

Vertreter der Bundesregierung und der Kläger äußerten gegensätzliche Überzeugungen. Die Bundesverfassungsrichter bohrten mehrfach nach, wie sich die mehr als ein halbes Jahrhundert alten Zahlen heute noch rechtfertigen lassen. Nach Angaben der Berliner Finanzstaatssekretärin und SPD-Politikerin Margaretha Sudhof werden Immobilien bei gravierenden Veränderungen wie Sanierungen aber auch neu bewertet. Der parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister, räumte ein, dass die seit 1964 unveränderten Einheitswerte für die Berechnung der Grundsteuer mittlerweile zu Wertverzerrungen geführt hätten. Sie würden aber durch Steuermesszahlen korrigiert. Das Gesetz sei deshalb nicht verfassungswidrig.

Vertreter von Bund und Länder warnten davor, dass eine Verfassungswidrigkeit der Einheitswerte zum totalen Ausfall der Grundsteuer führen könnte. Das wäre für Städte und Gemeinden nicht tragbar, weil sie mehr als zehn Prozent ihrer Steuereinnahmen ausmache. "Bundesweit sind das 13,7 Milliarden Euro, die dann letztlich in den Kassen der Kommunen fehlen würden. Angesichts des Investitionsbedarfs in den Kommunen, den wir überall sehen, wäre das natürlich ein Steuerausfall, den die Kommunen bundesweit nicht verkraften könnten", sagt der rheinland-pfälzische Finanzstaatssekretär Weinberg.

Der Deutsche Mieterbund fordert, die Grundsteuer künftig als Bodensteuer zu erheben. Das würde der Spekulation entgegenwirken. Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen die Reformpläne der Bundesländer. Alle Beteiligten streben an, das Gesamtsteueraufkommen nicht wesentlich zu verändern.
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