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[Recht & Politik] Bundesregierung: Polizei darf Vorratsdaten künftig bei Einbrüchen abfragen

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Ungelesen 10.05.17, 12:52   #1
TinyTimm
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Standard Bundesregierung: Polizei darf Vorratsdaten künftig bei Einbrüchen abfragen

Zitat:
Ermittler sollen künftig auch bei Wohnungseinbrüchen auf die gespeicherten Kommunikations- und Standortdaten von Verdächtigen zurückgreifen können.

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der die Ausweitung des entsprechenden Straftatenkatalogs in Paragraf 100g der Straftprozessordnung vorsieht. Neben Delikten wie Völkermord, Hochverrat, Mord und Totschlag, Verbreitung von Kinderpornografie sollen Ermittler künftig auch bei "Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung" auf die Daten zugreifen können, wie es im Gesetzesentwurf heißt.

Ziel des Gesetzes sei unter anderem, "den Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung gesondert und mit verschärftem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren unter Strafe zu stellen". Die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung wird in dem Entwurf wie folgt begründet: "Zur wirkungsvollen Aufklärung von Einbrüchen in Privatwohnungen benötigen die Strafverfolgungsbehörden auch Zugriff auf Standortdaten (also der Daten über Zeitpunkt und Standort eines Telefonats bzw. einer aktiven Internetverbindung)". Da eine "retrograde Standortdatenabfrage" nur für bestimmte Delikte erlaubt sei, müsse der entsprechende Paragraf der Strafprozessordnung ergänzt werden. Dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zufolge werden Standortdaten von Mobiltelefonen vier Wochen lang gespeichert, sonstige Verkehrsdaten zehn Wochen lang.

Abfrage angeblich nur bei "schwersten Straftaten"

Die große Koalition hatte bei der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung im Oktober 2015 jedoch darauf verwiesen, dass der Zugriff auf die Daten nur in wenigen Fällen möglich sei. Laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dürften Ermittler nur bei "schwersten Straftaten" die Daten nutzen, um "Straftaten wie Mord und Totschlag sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" besser aufklären zu können. Der Unions-Abgeordnete Volker Ullrich (CSU) hatte in der Bundestagsdebatte vom 16. Oktober 2015 versichert: "Wann darf der Staat auf diese Daten zugreifen? Er darf nur dann zugreifen, wenn es der Aufklärung oder Verhinderung schwerster und allerschwerster Straftaten dient, wenn es um die Gefahrenabwehr, zum Beispiel die Abwehr von terroristischen Anschlägen, oder um Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder der Länder geht."

Kritiker der Vorratsdatenspeicherung warnen jedoch stets davor, dass die einmal etablierten Speichersysteme dazu genutzt werden könnten, die Daten in immer mehr Fällen abzufragen.

Datenspeicherung vom 1. Juli an

Ob das damals beschlossene Gesetz verfassungskonform ist, muss noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Zuletzt hatten die Karlsruher Richter zum wiederholten Male Eilanträge gegen das Gesetz abgelehnt. Das bedeutet, dass die Provider spätestens bis 1. Juli 2017 die geforderten Speichersysteme installieren müssen. Die Bundesnetzagentur hatte im vergangenen Jahr einen Anforderungskatalog für die Provider festgelegt. Die Behörde rechnete im vergangenen Jahr mit Investitionskosten für die Provider je nach Größe zwischen 100.000 und 15 Millionen Euro. Diese sollen sich - ohne Einbeziehung von Personalkosten - auf insgesamt 260 Millionen Euro belaufen. Die IT-Wirtschaft erwartet in den Unternehmen Kosten in Höhe von 600 Millionen Euro durch die Umsetzung der Pläne.
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LeoLeon (10.05.17)
Ungelesen 10.05.17, 14:42   #2
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Dieser Gesetzentwurf hängt ja, wie im ET erwähnt, eng mit der beabsichtigten Erhöhung der Mindeststrafe für Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung zusammen.
Damit wird dieses Delikt zu einem Verbrechen und gilt nicht mehr als Vergehen. Strafrahmen beträgt also zwischen 1 und 10 Jahren.

Überwiegend, bzw. oft, werden diese Einbrüche durch "reisende" Banden in Serie begangen.

Folgende PDF (6 Seiten) gibt eine ausführliche Begründung, warum man das aus Sicht der Polizei für nötig hält.

Quelle:
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MotherFocker (10.05.17)
Ungelesen 10.05.17, 16:43   #3
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Ich persönlich finde die Überschrift eigentlich viel zu reisserisch.

Natürlich dürfen künftig Vorratsdaten bei diesem Delikt zu Hilfe genommen werden, aber Grundtenor ist meines Erachtens der, dass die Tat an sich härter bestraft wird.

Wie pauli schon angeführt hat wird das Strafmass des § 244 StGB eben künftig ab einem Jahr sein und somit zu einem Verbrechen klassifiziert.

Und genau dieser Hinweis (über die Erhöhung des Strafmasses) liess mich heute morgen dem Radio etwas genauer hinhören

Für mich auch wichtiger als die nachfolgende Datenabfrage. Diese wird der Täterschaft schnurzegal sein. Das Strafmass wirkt da hoffentlich abschreckender.
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pauli8 (10.05.17)
Ungelesen 10.05.17, 20:12   #4
pauli8
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Einen Teil der Bandenmitglieder (z.B. aus "Osteuropa") wird die Einstufung als Verbrechen (unter einem Jahr geht nicht mehr) wahrscheinlich kaum wirklich abschrecken. Die sind stark vernetzt und dann springt ein anderer ein.

Aber...als erstes ist der eine erst mal für eine gewisse Zeit aus dem Verkehr genommen. Und jetzt sind doch die anderen mit ihren Verbindungen/Vernetzungen auch wichtig.
So z.B. Reisewege und vieles mehr.

Es ist also eine Teilstrategie und -erfolg wie bei den bisherigen Delikten auch.
Zudem sind viele Bevölkerungskreise stark beunruhigt über die Zunahme der Einbrüche und die relativ geringe Aufklärungsquote.

Wenn man den reinen materiellen Schaden, manchmal bis zum Ruin und die Angsttraumata der Geschädigten mit ihren Folgen berücksichtigt, dann sind doch die spekulierten Kosten, wie oben genannt, eher minimal.
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Ungelesen 11.05.17, 20:25   #5
nolte
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Wäre ich ein Einbrecher, würde ich mein Handy und Ausweis beim Bruch zuhause lassen.
Nee?
Hier geht es mitnichten um Aufklärung von Einbrüchen.
Sondern:
auf die gespeicherten Kommunikations- und Standortdaten ... zurückgreifen können....
...Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung...

Die Sorge um unser aller Wohl ist -wie immer- nur das Vehikel.
__________________
"Wir müssen friedenstüchtig werden"
(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
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Ungelesen 11.05.17, 21:28   #6
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Die Voratsdatenspeicherung wird nur auf schwerste Straftaten angewendet*



*Und bei Einbrüchen, beim Falschparken oder wenn euer Hund auf den Schuh eines Abgeordneten latscht und ...
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Ungelesen 11.05.17, 21:47   #7
pauli8
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Mit deiner Meinung komme ich klar nolte.

Für mich zählt aber auch zum Beispiel hier die Abwägung des seelischen Schadens der Opfer, der sehr lange nachwirken und große Folgen hat/haben kann. Der ist größer als man vermutet. Es betrifft Privatwohnungen und nicht Geschäfte oder Firmen.

Das oberste Gericht wird sich wieder darum kümmern müssen und dann sehen wir weiter.

Es ist also der immerwährende Kampf der Gegner und der Politiker, die es je nach Entwicklung der Kriminalität für erforderlich halten und sich dann auch an evtl. Sreichungen durch das Gericht halten.

Richtig ist, dass die Aufklärung nicht im Vordergrund steht. Sondern die Verhinderung als Prävention und Einschränkung durch rechtzeitige Erkenntnisse über Art der Beteiligung der übrigen Bandenmitglieder, die dann ebenfalls aus dem "Verkehr" gezogen werden können. Warum sind analog all die Maßnahmen gegen das Umfeld im Terror möglich gewesen. Weil sie bei der Kommunikation untereinander die neuen Medien nutzen.

Der Nächste macht weiter...auch bei Serieneinbrüchen im Netzwerk der Bandenmitglieder.
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RushRush (11.05.17)
Ungelesen 11.05.17, 22:10   #8
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Stichwort seelischer Schaden: der wird leider viel zu häufig unterschätzt, wenn man schnell mal überschwänglich mit "Gefahr in Verzug" wo einsteigen muss. Leider... Hat oftmals ähnliche traumatische Schäden wie Einbrüche zur Folge - man muss sogar zusehen wie alles durchwühlt wird.

B2t: pauli8: Warum hat man sowas nicht von Anfang an im Strafrahmen der VDS berücksichtigt? Jetzt wird der Rahmen um etwas vermeintlich sehr sinnvolles erweitert, die Bevölkerung erwidert *super* *so sinnvoll* *ihr macht nen guten job*. Was passiert als nächstes? Das ganze wiederholt sich, bis man nicht mehr kapiert, dass das Monstrum schon viel zu gewaltig geworden ist.
Man soll mir außerdem mal erklären, wie man die professionellen Banden damit überhaupt gedenkt einzuschränken - das war ja schließlich die Intention, an die die Befürworter ebenfalls glauben (im Sinne der Erfolgswahrscheinlichkeit, nicht im Sinne einer Verschwörungstheorie). Ich halte diesen Schritt für sinnlosen Aktionismus, der im Zweifel den Unschuldigen trifft, die Täter aber nicht einschränkt und letztlich durch wiederholte dämliche Entscheidungen zu obigen Problem führt: einem übertriebenen unkontrollierbaren Überwachungsapparat (nicht, dass so etwas potentielles jetzt schon fast bestehen würde).


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Zitat:
Der Unions-Abgeordnete Volker Ullrich (CSU) hatte in der Bundestagsdebatte vom 16. Oktober 2015 versichert: "Wann darf der Staat auf diese Daten zugreifen? Er darf nur dann zugreifen, wenn es der Aufklärung oder Verhinderung schwerster und allerschwerster Straftaten dient, wenn es um die Gefahrenabwehr, zum Beispiel die Abwehr von terroristischen Anschlägen, oder um Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder der Länder geht."
Terrorismus vs Einbruch.
Zumindest eines kann man drehen und wenden wie man möchte - in diesem Punkt haben CDU/CSU einfach offensichtlich gelogen...
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Tschüss, es war schleunigst Zeit, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Frohes Fetzen noch .
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Ungelesen 12.05.17, 15:00   #9
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Zitat:
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Terrorismus vs Einbruch.
Zumindest eines kann man drehen und wenden wie man möchte - in diesem Punkt haben CDU/CSU einfach offensichtlich gelogen...
Weil du gerade die Bundestagsdebatte über die Vorratsdatenspeicherung vom 16. Oktober 2015 angesprochen hast, habe ich ein Angebot an alle, die ernsthaftes Interesse an der Haltung der einzelnen Abgeordneten/Parteien haben.

Es ist eine Live-Aufzeichnung und nicht von der Presse je nach Färbung ausgelegt.

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Da kann man schön sehen, wie es drunter und drüber geht. Und...welche Partei mit welchen Argumenten dafür oder dagegen ist.

Ich will damit diese Debatte (ca. 1 1/2 Stunden) eigentlich niemanden zumuten...und hier im Board ist es vermutlich für die meisten uninteressant. Aber wer will kann sich ja mal durchzappen. *grins*

Vielleicht haben ja doch einige noch nie so etwas in ganzer Länge gesehen ? Es soll eigentlich nur zur Information dienen. Nicht zum Streiten.

Ullrich (CSU) ist ab ca. 50 Minuten zu hören.
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nolte (12.05.17)
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