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myGully |
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02.11.16, 17:00
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.519
Bedankt: 34.774
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Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Bei Krankheit kein Personalgespräch
Zitat:
Erkrankte Beschäftigte können in aller Regel nicht zu Personalgesprächen ins Unternehmen zitiert werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt klargestellt. Nur ausnahmsweise bestehe eine solche Pflicht.
Ist ein Beschäftigter längere Zeit erkrankt, kann ihn der Arbeitgeber nicht zu einem Personalgespräch über seine weitere Verwendung in den Betrieb zitieren. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied in einem Urteil, dass Beschäftige während einer Krankschreibung nicht verpflichtet sind, am Arbeitsplatz zu erscheinen.
Es könne aber Fälle geben, in denen ausnahmsweise eine solche Pflicht bestehe, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck. Das Erscheinen des erkrankten Arbeitnehmers in der Firma müsse dann aber aus betrieblichen Gründen unverzichtbar und der Arbeitnehmer gesundheitlich dazu in der Lage sein. Auch sei es dem Arbeitgeber nicht von vornherein untersagt, mit seinem kranken Mitarbeiter in einem angemessenen Rahmen schriftlich oder telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Damit hatte die Klage eines Krankenpflegers aus Berlin teilweise Erfolg. Er war abgemahnt worden, weil er mit Verweis auf seine Krankschreibung nicht zu drei terminierten Personalgesprächen erschienen war. Sein Arbeitgeber wollte mit ihm nach einer erneuten längeren Ausfallzeit über künftige Beschäftigungsmöglichkeiten sprechen.
Die Abmahnung erklärte das Bundesarbeitsgericht nun für unwirksam. Den Antrag auf Feststellung, dass der Kläger generell während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht zur Teilnahme an Personalgesprächen verpflichtet sei, lehnten die Erfurter Richter aber ab.
Aktenzeichen 10 AZR 596/159
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03.11.16, 12:23
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#2
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Anwesend
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 667
Bedankt: 308
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Eigentlich ist es wie immer ein Unding, um so eine klare Sache prozessieren zu müssen.
Wahrscheinlich haben die AG mitbekommen, dass für Bezieher von ALGII eine einfache Krankschreibung als Entschuldigung für Nichterscheinen bei Einladungen nicht mehr ausreicht. Solche Leute müssen extra ein Attest vorlegen, dass sie nicht reisefähig sind. Natürlich kratzt dieses durch keinerlei gesetzliche Handhabe gedeckte Verfahren (nämlich durch "Arbeitsanweisung") keinen Gutmenschen bei der Gewerkschaft oder anderswo.
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03.11.16, 13:32
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#3
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.317
Bedankt: 23.573
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Zitat:
Zitat von dieterthehaack
Gutmenschen bei der Gewerkschaft oder anderswo.
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Muss dieser asoziale Sprachgebrauch überall genutzt werden ? Im übrigen sind Gewerkschaften
als Gegenstück zum Arbeitgeber zu betrachten. Da Arbeitgeber von Natur aus meist andere Interessen als Mitarbeiter-Fürsorge haben.
Ohne Gewerkschaften und Arbeitskampf würde es vielen Schreiber des Forum richtig dreckig gehen ...
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MunichEast:
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03.11.16, 15:15
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#4
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Anwesend
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 667
Bedankt: 308
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Muss dieser asoziale Sprachgebrauch überall genutzt werden ?
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Ja, wo es zutrifft. Habe ich auch schon so gemacht, bevor es als politisch inkorrekt gebrandmarkt wurde. Und hinterher erst recht. Die vorhandenen "Scheren im Kopf" sind schon schlimm genug. Die im jetzigen Zustand existierenden Gewerkschaften sind übrigens scheisse, und haben mit der ursprünglichen Idee so viel zu tun wie die Schweine am Ende der Geschichte "Animal Farm".
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03.11.16, 17:00
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#5
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Da hat er aber recht. Die Jobcenter handhaben das so. Einfache Krankschreibung? Reicht nicht. Erscheint der Kunde trotz Einfacher Krankschreibung nicht - Sanktion! Erscheint er zum Gespräch (egal ob mit Fieber oder so) - kommt so ein bekloppter Kommentar, warum man denn erschienen ist, wenn man krankgeschrieben ist.
Schön, dass es jetzt per Urteil geklärt ist, dass der Arbeitnehmer nicht auf Arbeit antraben braucht wegen irgendwelcher Dinge, welche die Arbeit betreffen (trotz Arbeitsunfähigkeit arbeiten gehen, Personalgespräche, Abrechnungen...). Dass so etwas aber nötig ist, ohne Worte!
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03.11.16, 17:53
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#6
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.317
Bedankt: 23.573
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Die Gewerkschaften sind an diesen Umständen aber sicherlich nicht schuld und rückblickend haben immer gerne die Faschisten und Kommunisten die Gewerkschaften verfolgt.
Die Gewerkschaften sind auch heute noch ein sozialer Bewahrer, die keiner mehr zu schätzen weiß und ein Bollwerk gegen Willkür.
Viele Arbeitnehmer bekamen erst Recht und Hilfe, nachdem die Gewerkschaft oft anwaltliche Hilfe stellte.
Wer fragwürdige Zustände im Jobcenter den "Gutmenschen" der Gewerkschaft aufbürdet,
hat keine Ahnung was Gewerkschaften tun und wer für die Jobcenter zuständig ist !
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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03.11.16, 20:12
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#7
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Die Rechte der Gewerkschaften wurden stark beschnitten und es wird immer schwieriger, für Streiks Akzeptanz zu erfahren. Siehe Streik der Lokführer, Streik der Flugbegleiter...
Die Gewerkschaften sind sicher nicht glücklich, dass es Arbeitgeber gibt, welche ihre kranken Mitarbeiter zur Arbeit und zu Personalversammlungen etc. prügeln wollen, obwohl diese eine Krankschreibung haben. Das Urteil dürfte sie freuen. Endlich mal wieder ein Arbeitnehmerfreundliches Urteil.
Was Arbeitslose angeht: Diese Sache beruht auf ein Urteil, welches zu einem Einzelfall gesprochen wurde und dann als Grundsatzurteil für alle Arbeitslosen angesehen wurde. Eigentlich eine Schweinerei, aber so gewollt von Regierung und Ämtern.
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