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myGully |
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14.08.15, 23:25
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#1
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2014
Beiträge: 390
Bedankt: 261
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Personalausweis mit einer ausländischen Geburtsurkunde
Moin,
ich wollte mir letzte Woche einen neuen Perso besorgen und, da ich beim letzten Umzug den Kreis gewechselt hatte, musste ich eine Geburtsurkunde vorlegen, weiß der Geier warum.
Ich hatte davor 2 Persos, einen ersten, den ich dann verlor und einen zweiten, den ich aufgrund des Verlustes beantragt, bei beiden musste ich auch meine Geburtsurkunde vorzeigen, kein Problem.
Meine Geburtsurkunde wurde in Polen ausgestellt, ist komplett lesbar und beinhaltet folgendes:
Meinen Namen
Meinen Geburtstag
Die Namen meiner Eltern
Meinen Geburtsort
Datum der Ausstellung
Alles in Zahlen bzw. normalen lateinischen Buchstaben ausgeschrieben.
Die gute Frau Sachbearbeiterin kann diese Geburtsurkunde nicht lesen. Es ist für sie nicht nachvollziehbar.
Auf Nachfragen, ob sie bis 10 zählen könnte und die Grundschule abgeschlossen hätte, bekam ich ein JA, aber trotzdem kann sie das nicht verstehen. Frech wurde ich erst komplett am Ende, als eh alles verloren war.
Nun wurde mir gesagt, ich solle die Urkunde übersetzen lassen, was mit ca. 40-50€ zu Buche schlagen würde. Ich habe der Dame gesagt, ich werde das nicht übersetzen lassen, weil das für mich völliger Schwachsinn ist.
Nun war ich beim Rathaus meines vorherigen Wohnsitzes, dort konnten 3 Mitarbeiter die Urkunde lesen und auch deuten. Ich war außerdem bei einem Übersetzungsbüro, dort wurde mir gesagt, dass eine so offensichtliche Urkunde nicht übersetzt werden muss, da die geforderten Infos alle ersichtlich sind.
Seid ihr vielleicht mal in einer ähnlichen Situation gewesen? Bin für Tipps sehr dankbar, bin Student und hab im Grunde auch kein Bock 40€ aus dem Fenster zu werfen.
Grüße
eizz
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14.08.15, 23:32
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#2
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7.063
Bedankt: 8.185
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Schreib halt einfach ne Beschwerde an das zuständige Amt und guck was sie sagen..
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15.08.15, 22:36
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#3
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Zitat:
Zitat von eizzim
M
Nun war ich beim Rathaus meines vorherigen Wohnsitzes, dort konnten 3 Mitarbeiter die Urkunde lesen und auch deuten.
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Da hattest du vermutlich bisher nur Glück gehabt. Entweder nehmen diese Mitarbeiter dort es nicht so genau damit, sie haben öfter damit zu tun oder Sie haben einen Mitarbeiter der die Sprache kann.
Bloß alles das ist leider für dich noch leider kein Argument gegen eine von einem Zugelassenen Übersetzter angefertigte Übersetzung. Denn wenn nur ein einziges Wort in deiner Urkunde der Mitarbeiterin unklar ist, oder Sie sich nicht sicher ist, muß Sie im Grunde darauf bestehen. Denn macht Sie einen Fehler, dann könnte Sie in der Haftung sein.
Deshalb bleibt dir im Grunde nur, wenn möglich, es bei einem anderen Mitarbeiter zu versuchen. Oder mal mit dem Vorgesetzten der Mitarbeiterin zu sprechen. Wobei natürlich dieses
Zitat:
Auf Nachfragen, ob sie bis 10 zählen könnte und die Grundschule abgeschlossen hätte, bekam ich ein JA, aber trotzdem kann sie das nicht verstehen. Frech wurde ich erst komplett am Ende, als eh alles verloren war.
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für dich natürlich jetzt sehr ungünstig sein könnte.
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16.08.15, 08:22
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#4
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Banned
Registriert seit: Aug 2015
Beiträge: 2
Bedankt: 6
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Die gute hat vllt. die Schule abgeschlossen, aber wenn Sie ne Brille braucht hilft
das auch nicht weiter.
(Hoffentlich hab ich nicht Recht..denn das wäre schon ein Ding)
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21.09.15, 08:25
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 760
Bedankt: 461
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Streng dich halt ein bisschen an, dass dürfte doch für einen Polen eine Kleinigkeit sein, sich so einen Perso zu besorgen.
Mit deutschen Alufelgen, oder ganzen Autos, seit ihr doch sonst auch nicht so umständlich
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei K:Laus:
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