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myGully |
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11.06.15, 16:12
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.378
Bedankt: 55.394
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Filesharing: Höchstes dt. Gericht urteilt voll pro Störerhaftung
Zitat:
Vielfach wurde erwartet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) drei Urteile gegen Anschlussinhaber wegen Filesharing-Aktivitäten ordentlich zurechtstutzt - doch diese Hoffnung erfüllte sich nicht. Die Richter entschieden voll im Sinne der Rechteinhaber aus der Musikindustrie.
Verschiedene Entscheidungen, die in der letzten Zeit vor Gerichten in ähnlichen Fällen getroffen wurden, höhlten vor allem die Störerhaftung immer wieder um ein kleines Stück aus. Diese beinhaltet die Annahme, dass der Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn sich der eigentliche Täter nicht finden lässt oder es sich bei diesem um einen Minderjährigen handelt - dann wird angenommen, dass der Erwachsene seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist.
Die drei Fälle, die heute verhandelt wurden, deckten gleich mehrere Konstellationen ab. In einem Fall erklärten die Beschuldigten, dass sie zur fraglichen Zeit im Urlaub waren und niemand den Internet-Anschluss habe nutzen können. Sie erklärten sich die Vorwürfe so, dass es bei der Ermittlungen von IP-Adressen in Filesharing-Netzen durch die von der Musikindustrie beauftragte Firma ProMedia zu einem Fehler gekommen sein könnte.
Im zweiten Fall sollen die Taten über den Bürorechner erfolgt sein, zu dem quasi nur der Anschlussinhaber ausreichend Zugang hatte, um Tauschbörsen zu nutzen. Er stritt aber ab, dies getan zu haben. Im dritten Fall hatte die 14-jährige Tochter zugegeben, Filesharing genutzt zu haben. Die Eltern machten hier geltend, ihre Kinder über die Unrechtmäßigkeit dessen informiert zu haben - womit ihrer sie Aufgabe nach Urteilen in früheren Fällen ausreichend nachgekommen wären.
Der BGH ließ jedoch keinen der Einwände gelten und bestätigte die Entscheidungen der früheren Instanzen. Die Beschuldigten nun jeweils Schadensersatz in Höhe von bis zu 3.000 Euro sowie die Anwaltskosten der Musikindustrie bezahlen. Somit stellen die heute ergangenen Entscheidungen eine empfindliche Stärkung der Störerhaftung durch das höchste Gericht dar.
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11.06.15, 17:14
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.657
Bedankt: 2.165
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störerhaftung.....gibts was lächerlicheres?
jeder richter kann das so, wie er grad lustig ist ausweiten.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei bambamfeuerstein bedankt:
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11.06.15, 18:50
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#3
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.965
Bedankt: 8.011
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Unabhängige Justiz in Deutschland, haben Sie gesagt...
Ihr könnt VOLKsvertreter wählen, haben Sie gesagt....
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Thorasan bedankt:
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12.06.15, 08:16
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#4
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Also irgendwie scheinen beim BGH auch nur noch wirtschaftlich angepasste Richter zu setzen. Wenn jemand nachweisen kann, dass er im Urlaub war und die Abmahnfirma mit den IPs geschlampt haben könnte, wieso wird trotzdem gegen das Abmahnopfer entschieden? Das kann ich echt nicht begreifen. Ist ein Schlag ins Gesicht der Bürger. Wirtschaft = unfehlbar, Bürger = alles Verbrecher?!?
__________________
good things come to those who wait ¯\_(ツ)_/¯
zurückdatiert... and I love it
don't call me - don't text me - stay away
todays mood: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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12.06.15, 08:59
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#5
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Hirnzellenfreie Köpfe
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 264
Bedankt: 304
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Zitat:
Zitat von Prince
Die Richter entschieden voll im Sinne der Rechteinhaber aus der Musikindustrie
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Leider ist das Letzte, was die Richter prüfen, ob diese Rechteinhaber auch wirklich existieren. Kommen die Anzeigen von Kanzleien wie Urmann (dem zum Glück inzwischen die Lizenz entzogen ist) oder Daniel Sebastian, dann kann man davon ausgehen, daß die rechteinhabenden "Mandanten" vollständig der Phantasie des Anwaltes entspringen
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"Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit." - Friedrich II. der Große
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12.06.15, 12:15
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#6
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.965
Bedankt: 8.011
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Zitat:
Zitat von Destiny
Wenn jemand nachweisen kann, dass er im Urlaub war und die Abmahnfirma mit den IPs geschlampt haben könnte, wieso wird trotzdem gegen das Abmahnopfer entschieden?
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Lesen lernen hilft. Beides waren unbewiesene Behauptungen.
Urlaub wurde erzählt, konnte aber für den Zeitraum nicht belegt werden. Das Sie geschlampt haben könnten, war eine Mutmaßung. Die hält keinem Gericht der Welt stand.
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12.06.15, 20:35
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 661
Bedankt: 1.168
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Zitat:
Zitat von Thorasan
Urlaub wurde erzählt, konnte aber für den Zeitraum nicht belegt werden.
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Die Urlaubsbehauptung war sogar noch unglaubwürdiger. Es haben nicht nur Belege gefehlt, die einzelnen Familienmitglieder haben den Urlaub auch völlig unterschiedlich beschrieben.
Eine Zeugin beschrieb den Urlaubsort als so abgelegen, dass man überall mit dem Auto hinfahren musste, der Vater hingegen will den kompletten Urlaub im Vollrausch gewesen sein, weil er sämtliche zu Fuß erreichbaren Kneipen abgeklappert hat. Unklarheit herrschte in der Familie auch über die Frage, wo der Urlaubsort eigentlich war, wie man hingekommen ist, wie es dort ausgesehen hat und wann genau der Urlaub eigentlich stattgefunden hat.
Nach viereinhalb Jahren ist dann urplötzlich noch ein Mietvertrag für die Ferienunterkunft aufgetaucht, allerdings auf Grundlage einer Internet-Vorlage und innerhalb der Familie war man sich dann nicht einig, ob der Vermieter jetzt eigentlich wildfremd ist oder zur Familie gehört.
Und während der Beklagte von sich aus eingeräumt hat, dass er schon ganz gerne Musik hört, insbesondere Rap, war eine Zeugin felsenfest der Meinung, dass er mit Musik überhaupt nichts anfangen könne.
Kurz: Die Familie hat offensichtlich versucht, sich mit erfundenen Geschichten aus der Affäre zu ziehen und sich dabei so blöd wie nur irgendwie möglich angestellt.
Entsprechend amüsant liest sich der Urteilstext vom OLG Köln dann auch: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Lord_Wellington bedankt:
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12.06.15, 22:21
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 552
Bedankt: 392
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Auch das zweite Urteil war kaum besser. Eine Tochter,die die Tat eingestanden hat und ihre Mutter,die das Geständnis der Tochter mehr oder weniger widerrufen hat. Ich versteh ja,falls die Mutter die Tocher schützen wollte,aber gerade in den letzten Monaten hatte sich so einiges in Sachen Störerhaftung getan,so daß die Frau wohl sogar halbwegs ungeschoren hätte davonkommen können.
Was allerdings vollkommen irrsinnig ist von den Richtern: Kleine Fehler bei der IP-Ermittlung sollen das Ergebnis nicht beeinflussen ? Jeder weiß,daß IPv4-Adressen verhältnismäßig knapp sind und die den Providern zugewiesenen Blöcke daher entsprechend eng belegt sind. Einfach mal das Subnetz scannen, in dem man selbst gerade hängt,da findet sich kaum eine unbenutzte IP. Was heißt das im Endeffekt ? Richtig,daß selbst ein kleiner Zahlendreher in der IP den falschen Anschlußinhaber beschuldigen kann. Daß die Abmahner ihre Software verstecken wie das Gold in Fort Knox, spricht auch nicht gerade für deren 100%ige Zuverlässigkeit (warum sollten die die Programme sonst so sehr verstecken ?). Wenn also ein kleiner Fehler bei der IP-Ermittlung keinerlei Einfluß haben soll, dann werd ich demnächst mal die Lottogesellschaft verklagen...ich bin nämlich ebenfalls durch "kleinere Fehler" letztes Wochenende auch knapp am Millionenjackpot vorbeigeschliddert :-D
Ebenso stinkt die Sache mit den Dateifragmenten zum Himmel. Ein Dateifragment soll also ebenso urheberrechtlich geschützt sein wie die komplette Datei und kann daher auch genauso abgemahnt werden ? Was bitte kann ich denn dafür,daß sich jemand aus den Dateifetzen was zusammenbastelt, was er nicht darf ? Muss dann zukünftig z.B. ein Autobastler,der ein paar alte Ersatzteile verkauft, auch für Verkehrsverstöße desjenigen mithaften,der aus den alten Teilen wieder ein Auto zusammenschraubt ? Und muss jemand,der alte Zeitungen entsorgt, zukünfig dafür haften,wenn ein anderer aus den Buchstaben einen Erpreserbrief zusammenklebt ?
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei MW75 bedankt:
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13.06.15, 10:29
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#9
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Hirnzellenfreie Köpfe
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 264
Bedankt: 304
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Zitat:
Zitat von Lord_Wellington
Die Urlaubsbehauptung war sogar noch unglaubwürdiger. Es haben nicht nur Belege gefehlt, die einzelnen Familienmitglieder haben den Urlaub auch völlig unterschiedlich beschrieben.
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Auf Folter hat der Richter vorerst noch verzichtet, um Geständnisse aus der Familie herauszupressen :-/ Den einen amüsiert das Lesen dieses Urteils, der andere bekommt aufgrund der Art der Fragen das Gefühl, daß der Richter zugunsten seines Busenfreundes, des anklagenden Rechtsanwaltes, die Familie schon vorverurteilt hatte.
Grundsätzlich würde ich vor Gericht jede Aussage über mein Privatleben verweigern, jemand kann seine Freizeit in einem Swingerclub ausleben. Wenn die Störerhaftung schon Mord und Totschlag gleichgesetzt wird und das Gericht sich berechtigt sah, mit seinen Abfragen so weit in die Intimsphäre der Beklagten zu gehen, dann hätte es das Kreuzverhör auch auf den anklagenden Rechtsanwalt ausdehnen müssen.
Hier ein paar nachzufragende Punkte:
"Die Klägerinnen verfügen als Tonträgerhersteller über ausschließliche Verwertungsrechte an zahlreichen Musikaufnahmen".
Durch weitere Fragen an den Rechtsanwalt hätte man feststellen können, daß der "Tonträgerhersteller" zu 100% Eigentum des anklagenden Rechtsanwaltes ist, ein Eigenkapital von stolzen 200 € aufweist und kaum genügend Tonträger herstellt hat, um auch nur ein halbes Dutzend Familien mit Musik zu versorgen. Weiter hätte man die angeblichen Klägerinnen vorladen müssen oder vom Anwalt zumindest die Originalunterschriften von seinen angeblichen "Mandanten" vorzeigen lassen müssen, dann hätte man feststellen können, daß die Erzeuger der Musik keine Ahnung davon hatten, daß sie von diesem Anwalt "vertreten" wurden bzw. dieser sich "Verwertungsrechte" über ihre Erzeugnisse angemaßt hatte.
"Sie nehmen den Beklagten als angeblichen Inhaber des Internetanschlusses in Anspruch, von dem aus nach Recherchen der Q am 00.00.0000"
Hier hätte man nachfragen sollen, mit welchen illegalen Methoden der Rechtsanwalt
seine "Recherchen" bewerkstelligt hatte, sprich: mit Abhörinstrumenten zwischen dem Anschluß eines Inhabers und seinem Provider geladene Dateien und die entsprechenden Uhrzeiten feststellte und das Surfverhalten seiner Opfer ausspionierte.
Überhaupt sollte es stutzig machen, wenn die verschiedensten Beklagten durch verschiedenste Amts- und Landesgerichte freigesprochen werden und der anklagende Rechtsanwalt eigentlich nur jedesmal ganz bequem Berufung einzulegen braucht, bis der Fall schließlich vor seinem Busenfreund im OLG Köln landet, der ganz offensichtlich eine völlig andere Rechtsauffassung als der Rest der Welt hat. Es wird wirklich Zeit, dieser Anwaltsmafia endlich mal den Garaus zu machen!
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13.06.15, 12:40
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 661
Bedankt: 1.168
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Zitat:
Zitat von GGeorgopulos
Auf Folter hat der Richter vorerst noch verzichtet, um Geständnisse aus der Familie herauszupressen :-/
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Gehts noch polemischer? Eine Zeugenvernehmung vor Gericht mit Folter vergleichen?
Zitat:
Zitat von GGeorgopulos
Grundsätzlich würde ich vor Gericht jede Aussage über mein Privatleben verweigern, jemand kann seine Freizeit in einem Swingerclub ausleben. Wenn die Störerhaftung schon Mord und Totschlag gleichgesetzt wird und das Gericht sich berechtigt sah, mit seinen Abfragen so weit in die Intimsphäre der Beklagten zu gehen, dann hätte es das Kreuzverhör auch auf den anklagenden Rechtsanwalt ausdehnen müssen.
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Wieder völlig blödsinnige Polemik. Hier wird überhaupt nichts mit Mord und Totschlag gleichgesetzt. Es handelte sich um ein normales Zivilverfahren, wie es täglich in Deutschland tausendfach stattfindet.
Übrigens gilt auch im Zivilprozess das Zeugnisverweigerungsrecht. Die Familienangehörigen hätten vor Gericht einfach die Aussage verweigern können. Das wollten sie aber offensichtlich nicht, stattdessen haben sie völlig widersprüchliche Lügengeschichten erzählt und den Beklagten damit erst so richtig in die Sache hineingeritten. Erst durch die Aussagen der Familienmitglieder war nämlich klar, dass der angebliche Urlaub nie stattgefunden hat.
Zitat:
Zitat von GGeorgopulos
Durch weitere Fragen an den Rechtsanwalt hätte man feststellen können, daß der "Tonträgerhersteller" zu 100% Eigentum des anklagenden Rechtsanwaltes ist, ein Eigenkapital von stolzen 200 € aufweist und kaum genügend Tonträger herstellt hat, um auch nur ein halbes Dutzend Familien mit Musik zu versorgen. Weiter hätte man die angeblichen Klägerinnen vorladen müssen oder vom Anwalt zumindest die Originalunterschriften von seinen angeblichen "Mandanten" vorzeigen lassen müssen, dann hätte man feststellen können, daß die Erzeuger der Musik keine Ahnung davon hatten, daß sie von diesem Anwalt "vertreten" wurden bzw. dieser sich "Verwertungsrechte" über ihre Erzeugnisse angemaßt hatte.
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Selbst das LG, das dem Beklagten recht gegeben hat, schreibt im Urteil von "führenden deutschen Tonträgerherstellern". Und kein Anwalt ist so dumm, ohne bestehendes Mandat einen Prozess zu führen. Das sind alles völlig aus der Luft gegriffene Behauptungen deinerseits.
Zitat:
Zitat von GGeorgopulos
"Hier hätte man nachfragen sollen, mit welchen illegalen Methoden der Rechtsanwalt seine "Recherchen" bewerkstelligt hatte, sprich: mit Abhörinstrumenten zwischen dem Anschluß eines Inhabers und seinem Provider geladene Dateien und die entsprechenden Uhrzeiten feststellte und das Surfverhalten seiner Opfer ausspionierte.
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Illegale Methoden? Surfverhalten ausspionieren? Völliger Blödsinn. Der Beklagte hat die Musikdateien offensichtlich über eine Tauschbörse heruntergeladen und dabei auch geseedet. Die IP, von der geseedet wird, ist für JEDEN Tauschbörsennutzer einsehbar.
Zitat:
Zitat von GGeorgopulos
Überhaupt sollte es stutzig machen, wenn die verschiedensten Beklagten durch verschiedenste Amts- und Landesgerichte freigesprochen werden und der anklagende Rechtsanwalt eigentlich nur jedesmal ganz bequem Berufung einzulegen braucht, bis der Fall schließlich vor seinem Busenfreund im OLG Köln landet, der ganz offensichtlich eine völlig andere Rechtsauffassung als der Rest der Welt hat.
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Die Klage wurde an keinem Amtsgericht verhandelt. Errste Instanz war das Landgericht (und nur da hat der Beklagte recht bekommen), zweite das OLG, danach kam der BGH.
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14.06.15, 13:56
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#11
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 137
Bedankt: 202
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Zitat:
Zitat von MW75
Auch das zweite Urteil war kaum besser. Eine Tochter,die die Tat eingestanden hat und ihre Mutter,die das Geständnis der Tochter mehr oder weniger widerrufen hat. Ich versteh ja,falls die Mutter die Tocher schützen wollte,aber gerade in den letzten Monaten hatte sich so einiges in Sachen Störerhaftung getan,so daß die Frau wohl sogar halbwegs ungeschoren hätte davonkommen können
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So ist das nun eben mit der Dummheit der Leute.
Denn gerade dieses Urteil ist sehr interessant für alle mit nicht voll geschäftsfähigen Kindern. Das BGH hat ja klar gemacht, dass es sich dabei um eine Aufsichtspflichtverletzung handelt. Somit springt in dem Fall die Privathaftpflichtversicherung ein. Etwas besseres kann einem ja nicht passieren.
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14.06.15, 20:18
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#12
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Hirnzellenfreie Köpfe
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 264
Bedankt: 304
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Zitat:
Zitat von Lord_Wellington
Und kein Anwalt ist so dumm, ohne bestehendes Mandat einen Prozess zu führen.
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Darauf solltest Du nicht wetten.
Natürlich wird auch der dümmste Anwalt nicht sich selbst als Mandanten angeben, sondern etwas indirekter vorgehen und vorher eine kleine Briefkastenfirma gründen, die ihm zu 100% gehört (die von Urmann hieß TheArchive, Daniel Sebastians heisst SKB UG, letztere hat ein Eigenkapital von stolzen 210 €, siehe
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Selbstverständlich haben auch diese Briefkastenfirmen keinerlei Urheberrechte, aber durch diesen kleinen Umweg fällt es erst auf den zweiten Blick auf, wenn Anwälte sich selbst ein Mandat geben, siehe
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Zitat:
Illegale Methoden? Surfverhalten ausspionieren? Völliger Blödsinn.
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Blödsinn mag es sein, aber es wird praktiziert.
Ein gieriger Anwalt nimmt sich nicht die Zeit, bei jedem einzeln
die IP-Nummern zu notieren, sondern er benutzt das ILLEGALE Webprotokoll
GLADII 1.1.3 zum Ausspionieren seiner Opfer,
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Der berüchtigte Programmierer dieses illegalen Protokolls, Pavel P., hat einst für Urmanns The Archive gearbeitet, danach für Daniel Sebastians SKB UG, und er wird sicher auch in Zukunft nicht davor zurückschrecken, für weitere zwielichte Gestalten der Juristenmafia tätig zu werden.
Solche Berichte erscheinen übrigens recht zahlreich auch hier in mygully, aber - besonders wenn ein Leser selbst Jurist ist - versickert die Erinnerung daran so schnell wie Wasser im Sand.
Und wenn er nächstes Mal dann wieder auf dieselbe Story stößt, dann schaut er wieder überrascht aus der Wäsche wie die frischgeschwängerte Jungfrau...
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„Ich weiss nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.“ (Georg Christoph Lichtenberg)
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