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myGully |
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31.07.14, 16:56
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Urteil: Amazon-Kunde muss für Negativ-Bewertungen nicht zahlen
Zitat:
Weil ein Kunde seine Ware schlecht bewertet hatte, wollte der Händler vor Gericht 70.000 Euro Schadensersatz erstreiten. Das Landgericht Augsburg hat dieser Forderung jetzt eine Absage erteilt. Wer Produkte fair und ehrlich kritisiert, kann dafür nicht vom Händler belangt werden.
Der Fliegengitter-Fall
Der konkrete Fall, über den die Richter entscheiden mussten, ist dabei durchaus kurios: Ein Kunde hatte bei einem Händler, der seine Produkte über Amazon vertreibt, ein Fliegengitter für rund 20 Euro erworben. Die Montage war nach Aussagen des Kunden wegen einer fehlerhaften Anleitung aber nicht möglich - darüber hinaus war das Fliegengitter durch einige Fehlversuche nicht mehr zu gebrauchen.
Nachdem Reklamationsanfragen offenbar nicht fruchteten, verschaffte sich der Kunde letztendlich mit einer negativen Bewertung auf Amazon Luft - schon war die Basis für einen eskalierenden Rechtsstreit gelegt. So forderte der Händler den Kunden auf, seine negative Bewertung wieder zu entfernen. Als dieser diesem Wunsch nicht nachkam, ging der Händler vor Gericht. Seine Forderung: Wegen entgangener Umsätze sollte der unzufriedene Käufer eines Fliegengitters im Wert von 20 Euro insgesamt 70.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Keine Grundlage für Ansprüche
Diesen Forderungen erteilte jetzt das Landesgericht Augsburg in seinem Urteil (AZ: 021 O 4589/13 via heise online) eine klare Ansage. Für die Richter fehlt dem Kläger die prinzipielle Rechts-Grundlage, um an den Käufer Forderungen stellen zu können. So hätte der Verkäufer versäumt, nachzuweisen, dass die kritisierte Montaganleitung fehlerfrei war. Damit konnte dieser auch nicht belegen, ob und in welchen Teilen die öffentliche Kritik des Käufers nicht den Tatsachen entsprach.
Für Amazon-Kunden hat dieses Urteil durchaus Signalwirkung - ein Freibrief für falsche oder übertrieben negative Kritik von Online-Händlern kann darin aber nicht gesehen werden. Wer Händler fair und ehrlich bewertet, darf dabei auch negative Erfahrungen schildern, ohne Schadensersatz-Forderungen fürchten zu müssen.
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31.07.14, 17:08
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.657
Bedankt: 2.165
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das urteil ansich find ich gut.....schlechte qualität muss frei bewertet werden dürfen (von fake bewertungen mal abgesehen), AAAAABER:
als richter hätte ich mich gefragt wieso die bewertung von jemand zulässig sein soll, der zu doof ist, ein fliegengitter zu befestigen....von denen gibts keine komplizierte variante....zumindestens kenne ich keine
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01.08.14, 16:57
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#3
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.252
Bedankt: 1.130
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Das Urteil ist sehr gut und zeigt das hier ein Richter sich mit der Materie mal auseinander gesetzt hat. Da kann nun endlich auch kein Xear Verkäufer und Co mehr meckern.
@bambamfeuerstein
Ich glaube es ging darum, dass in der Anleitung versäumt wurde zu erwähnen, das der Rahmen zum klemmen mit in den Zuschnitt des Fliegengitters einberechnet werden müsste und somit dann das Fliegengitter letztendlich "zu klein" war und sich so dann nicht in den Fensterrahmen klemmen lies. Zu dem ist nicht jeder Mensch handwerklich begabt und man sollte sich dann schon auf eine Anleitung verlassen können. Die Anleitung gehört schließlich auch zum Produkt und hier hat der Käufer die fehlerhafte Anleitung bewertet und weißt so auch andere Kunde darauf hin. Was auch so wohl der Richter gesehen hat.
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Meine Liste was wir nicht brauchen: GVU, GEMA, GEZ, Religionen, Radikale(Rechts o. Links), Kriege, Drogen, Steuerverschwendung, TTIP, Zahnbürste mit Bluetooth, Helene Fischer
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01.08.14, 17:17
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#4
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
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Find ich super. Es kann nicht sein dass man in einer Bewertung nicht mehr kritisieren darf solange diese ehrlich und ordentlich ist. hoffe das zieht auch weite Kreise...Von mir wurde auch schon öfters das löschen von bewertungen verlangt weil diese eben nicht positiv waren.
Aber ich sehe nicht ein zu schweigen wenn man scheiß service/produkte erhält.
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