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email vom anwalt.was tuen?

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Ungelesen 11.12.13, 20:48   #1
respekt
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Standard email vom anwalt.was tuen?

hi
bekannte von mir haben diese email vom anwalt bekommen:

1. sie selber waren es nicht (wenn es überhaubt wer gewesen sein soll)

2. sie vermieten ferienwohnungen und bieten den service w-lann mit an.
sie sind doch nicht dafür verantwortlich was gäste damit machen oder?

3. was sollen sie machen oder nicht ????


4. wer ist in der beweisflicht ??


bin für jeden tipp dankbar

hier die mail: namen hab ich rausgenommen



Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin Postanschrift
RA Daniel Sebastian
Postfach 700254




10322 Berlin
Sprechzeiten:
Mo. - Fr. 09:00 - 17:00 Uhr
Telefon: (030) 609 85 65 70
Telefax: (030) 609 85 65 79



Berlin, den 06.12.2013
Mein Zeichen: GTSC30000085



DigiRights Adminstration GmbH ./. Werner §§§§§§§


Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke





Sehr geehrter Herr Markgraf,


hiermit zeige ich an, dass ich die rechtlichen Interessen der DigiRights Administration GmbH in oben bezeichneter Angelegenheit vertrete. Die ordnungsgemäße Bevollmächti* gung wird anwaltlich versichert, Die Vorlage der Vollmacht ist nicht erforderlich, Insbesonde* re kann keine Zurückweisung gemäß § 174 BGB erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 19.05.2010, AZ: I ZR 140/0,

Meine Mandantin ist Inhaberin des ausschließlichen Rechts, die Tonaufnahmen "Martin Gar* rix - Animals", "Klingande - Jubel", "Family Of The Year - Hero", "Stromae - Papaoutai", "DJ Antoine Vs Mad Mark Feat. B-Case & U-Jean - House Party", "Martin Solveig & The Cata* racs - Hey Now (Feat Kyle)" im Internet in File-Sharing Netzwerken, sog, Tauschbörsen, öffentlich zugänglich zu machen,



Durch die rechtswidriqeVerbreitunq ihrer Werke im Internet, insbesondere über soge* nannte Tauschbörsen oder File-Sharing-Systeme, wie z.B. Bittorrent und eDon* key/eKad, entstehen meiner Mandantin erhebliche Schäden. Sie hat daher die Firma SKB UG mit der Überwachung der File-Sharing-Systeme beauftragt, um diese auf Angebote hin zu überprüfen, die ihre Rechte verletzen, und die Identität der Verletzer offen zu legen.









Kontoverbindung: RA Daniel Sebastian, IBAN: DE55100208900020465972, Swift (SIe) HYVEDEMM488, HypoVereinsbank - Member of UniCredit; Umsatzsteuer-ID: DE267626138
-2-


Die Firma SKB UG hat dabei folgende Daten erhoben und beweissicher dokumentiert:

IP-Adresse: Zeitpunkt: Filehash:
P2P-Netzwerk:
Benutzerkennung: Angebotene Datei:

92.231.96.55
10.10.201321:35:23
82a4e884163b40ebd47c1294004a7f4f10e6ab2f
Bittorrent
3512005920
German Top100 Single Charts

Aufgrund dieser ermittelten Daten habe ich für meine Mandantin in einem Verfahren gemäß
§ 101 Abs. 9 UrhG vor dem Langericht München am 16.10.2013 einen Beschluss mit dem
Aktenzeichen 7 0 22444/13 erwirkt.


Dadurch wurde dem betroffenen Internet Service Provider Telefonica Deutschland GmbH gestattet, Auskunft über Namen und Anschriften der Nutzer der darin bezeichneten IP* Adressen zu erteilen. Sofern Ihr Provider nicht mit diesem Provider übereinstimmt, ist dies dadurch begründet, dass Ihr Provider die an Sie vergebene IP-Adresse bei dem bezeichne* ten Provider bezogen hat.
Aus der daraufhin erteilten Auskunft geht hervor, dass die oben bezeichnete IP*
Adresse zu dem genannten Zeitpunkt Ihrem Internetanschluss zugeordnet war. Damit spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass Sie als Anschlussinhaber die Verletzungshand* lung auch selbst begangen haben (BGH, Urteil vom 12.05.2010, AZ: I ZR 121/0.


Es steht aufgrund der Ermittlungen fest, dass von Ihrem Internetanschluss die verfahrensge* genständliche Tonaufnahme durch das Verwenden der oben bezeichneten Internettausch* börse anderen Nutzern dieser Tauschbörse weltweit zugänglich gemacht wurde.

Sollten Sie sich auf den Standpunkt stellen wollen, die Verletzungshandlung selbst nicht be* gangen zu haben, so träfe Sie zur Entkräftung des Anscheinsbeweises eine sekundäre Dar* legungs- und Beweislast (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2009, AZ: 6 W 95/09). Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, die Tat zu bestreiten oder pauschal auf Dritte zu verwei* sen. Gelingt Ihnen der Nachweis nicht, haften Sie als Täter der Rechtsverletzung.

Damit steht fest, dass von Ihrem Internetanschluss aus die oben genannten Tonauf* nahmen zum Download angeboten wurden, wodurch die Rechte meiner Mandantschaft, unter anderem aus § 19a UrhG, verletzt wurden.

Ich fordere Sie daher im Namen meiner Mandantschaft auf, es ab sofort zu unterlassen, ur* heberrechtlich geschützte Werke meiner Mandantschaft zum Download anzubieten und da* mit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Das bloße Abstellen der Verletzungshandlung räumt allerdings noch nicht die durch die ein* malige Verletzung indizierte, gesetzlich vermutete, Wiederholungsgefahr aus. Hierzu ist es vielmehr erforderlich, dass Sie eine mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrte, unbe* dingte, unwiderrufliche und eigenhändig unterzeichnete Unterlassungserklärung abgeben (siehe dazu ausführlich Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl. 2010, Rn. 123 ff.).
- 3 -



Dem Eingang der Unterlassungserklärung sehe ich innerhalb einer Frist bis zum


14.12.2013


entgegen. Sollte ich innerhalb der gesetzten Frist keinen Eingang verzeichnen können, wer* de ich meiner Mandantschaft empfehlen, ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie einzuleiten.

Nur die Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung räumt die
Wiederholungsgefahr aus.


Meine Mandantschaft geht zurzeit mangels anderer Anhaltspunkte gemäß der Rechtspre* chung des Bundesgerichtshofes davon aus, dass Sie selbst als Täter der Urheberechtsver* letzung haften. Den Entwurf einer dieser Konstellation entsprechenden Unterlassungserklä* rung habe ich beigefügt, der insoweit auch nicht über die abgemahnte Rechtsverletzung hin* ausgeht.

Sollte ich innerhalb oben genannter Frist keinen Eingang einer geeigneten Unterlas* sungserklärung feststellen können, werde ich meiner Mandantschaft raten, sofort eine einstweilige Verfügung gegen Sie zu beantragen. Dies kann für Sie zu erheblichen Kos* ten führen.


Meine Mandantschaft geht im Moment davon aus, dass Sie die Rechtsverletzung selbst be* gangen haben. In diesem Fall hat meine Mandantschaft sowohl Aufwendungs- als auch Schadensersatzansprüche gegen Sie.

Im Einzelnen:


1. Schadensersatz wird nach den Regeln der Lizenzanalogie berechnet. Unterschiedliche Gerichte haben hierzu .unterschiedliche Höhen zu unterschiedlichen Werkarten zuge* sprochen. So wurden z.B. vom LG Düsseldorf 300,00 EUR für nur einen Titel zugespro* chen, vom AG Hamburg 2.500,00 EUR für ein Musikalbum und vom LG Köln 1.000,00
EUR für einen Kinofilm, sowie 600,00 EUR für ein Computerspiel. Den jeweiligen Betrag
würde meine Mandantschaft von Ihnen im Falle der täterschaftlichen Begehung und des
Erfordernisses eines gerichtlichen Verfahrens fordern.


2. Der Aufwendungsersatz enthält verschiedene Positionen.

• Anwaltsgebühren


Hierfür besteht im Falle Ihrer Haftung als Täter, wie auch als Störer, ein Anspruch meiner Mandantschaft gegen Sie jedenfalls auf Freistellung von den Gebühren. In welcher Höhe Sie dafür tatsächlich haften werden, ist ungewiss, da nach der aktuel* len Reform des Urhebergesetzes diese Ersatzansprüche auf die Gebühren aus ei* nem Gegenstandswert in Höhe von 1.000,00 EUR beschränkt sein können. Aller* dings kommt auch in Betracht, dass diese Beschränkung im konkreten Fall unbillig ist. Im Gesetzgebungsverfahren hat die Verbraucherzentrale ein Gutachten vorge* legt, aus dem sich ergibt, dass in über 80% der Filesharing-Fälle diese Ausnahme* vorschrift greifen wird. Insbesondere in Fällen, in denen ein aktuelles Musikalbum, ein Sampier, ein Kinofilm, Computerspiel oder auch eine oder mehrere Singles über ei-
- 4 -



nen sogenannten Chartcontainer öffentlich über eine Tauschbörse verteilt worden sind, werden danach von dieser Ausnahme erfasst sein. Auch der Gesetzgeber hat betont, dass Täter in Fällen, in denen ein ganzer Chartcontainer zur Verfügung ge* steilt wurde, nicht im Rahmen der Begrenzung des Erstattungsanspruches privilegiert werden sollen. Danach wäre eine Begrenzung des Erstattungsanspruches auf Ge* bühren (in Klammern hinter dem Gegenstandswert inklusive Post- und Telekommuni* kationspauschale) aus einem Gegenstandswert von lediglich 1.000,00 EUR (124,00
EUR) nicht einschlägig. In diesen Fällen kämen dann auch Gebühren aus Gegen*
standswerten von 10.000,00 EUR (745,40 EUR) für eine Single bis zu 50.000,00
EUR (1.531,90 EUR) für ein Album in Betracht.


Hinzu kommt, dass neben dem Unterlassungsanspruch auch Schadensersatzan* sprüche geltend gemacht würden. Diese erhöhen den Gegenstandswert um die je* weils geltend gemachte Schadensersatzposition, also mindestens auf insgesamt
1.300,00 EUR (169,50 EUR).


Kosten des Auskunftsverfahrens

Wie oben bereits erklärt, wurde Ihre Identität erst durch ein vorgelagertes Gerichtver* fahren mit anschließender Auskunft des ISP erlangt. Die Kosten dieses Verfahrens liegen bei 200,00 EUR Gerichtkosten für den Beschluss sowie 281,30 EUR Anwalts* kosten (bzw. 265,70 EUR bei AntragsteIlung vor dem 01.08.2013) inklusive Post- und Telekommunikationspauschale. Für diese Kosten haften Sie als Täter oder Störer je* denfalls anteilig.

Für die Auskunft berechnet der ISP (Internet Service Provider) durchschnittlich ca.
3,50 EUR pro IP Adresse, die Sie als Täter oder Störer ebenfalls schulden.


Die Kosten der Ermittlung der Urheberrechtsverletzung durch den technischen
Dienstleister kommen hinzu.


Es bleibt festzuhalten, dass im Moment aufgrund der Unklarheiten im Sachverhalt, die nur Sie ausräumen können, und auch der Rechtslage, im Falle Ihrer Haftung als Täter oder Störer Ansprüche in unterschiedlicher Höhe in Betracht kommen.

Um dieser Unsicherheit für beide Seiten gerecht zu werden, hat sich meine Mandant* schaft entschlossen, Ihnen ein Vergleichsangebot zu unterbreiten. Ein Vergleich ist ein Vertrag, durch den beide Seiten anerkennen, dass gewisse Unsicherheiten und Risiken bestehen und daher die Angelegenheit lieber außergerichtlich und einver* nehmlich erledigen möchten.

Meine Mandantschaft bietet Ihnen die außergerichtliche Erledigung aller aus der oben bezeichneten Urheberrechtsverletzung gegen Sie oder Ihre Haushaltsangehörigen möglicherweise bestehenden Ansprüche gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von



an.

1.250,00 EUR
- ::> -



Bei Annahme des Angebotes und Zahlung des Betrages ist die Angelegenheit für Sie und Ihre Angehörigen erledigt.

Sie haben auch die Möglichkeit, alle Positionen in einem Gerichtsverfahren überprü*
fen zu lassen. Dies birgt allerdings das Risiko deutlich höherer Kosten.


Wenn Sie sich für die Annahme des Vergleichsangebotes entscheiden, unterzeich* nen Sie bitte anliegende Vergleichsvereinbarung und übersenden Sie mir diese in* nerhalb einer Frist bis zum

20.12.2013.


Den Eingang der Vergleichssumme auf dem angegebenen Konto erwarte ich eben*
falls innerhalb dieser Frist.



Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, müssen Sie damit rechnen, dass mich mei* ne Mandantschaft sofort mit der gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche beauftragt. In diesem Fall werde ich meiner Mandantschaft raten, jedenfalls folgende Kosten einzuklagen:

1. Aufwendungsersatz
1,3 Anwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert in Höhe von 22.000 EUR zu*
züglich Post- und Telekommunikationspauschale: 984,60 EUR.
2. Schadensersatz
Im Wege der Lizenzanalogie berechneter Schadensersatz: 1.800,00 EUR.
3. Summe
2.748,60 EUR.


Sofern Sie sich anwaltlich vertreten lassen und den Prozess verlieren, entstehen
Ihnen voraussichtlich 1.337,63 EUR weitere Kosten, so dass Ihr Prozessrisiko in der
1. Instanz voraussichtlich bei 4.086,23 EUR liegt. Dieses Risiko können Sie nur durch Annahme des Vergleichsangebotes ausräumen.



Mit freundlichen Grüßen






Daniel Sebastian
Rechtsanwalt
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Ungelesen 11.12.13, 20:51   #2
Mommy666
Anfänger
 
Registriert seit: Jan 2011
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Gehe zu einem Anwalt.

Nichts Zahlen oder Unterschreiben.... vertrau mir :-)
Mommy666 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.12.13, 20:57   #3
stanleybeamish
Süchtiger
 
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Öffentliche Rechtsberatung oder Verbraucherzentrale mal fragen.
Von mir gäbe es keine Antwort.
Solange nix im Briefkasten rumlümmelt, würd ich nichtmal zum Anwalt gehen.
Gruß
stanleybeamish ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.12.13, 21:14   #4
silverado2010
Ich war`s nicht !
 
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Hat da wer über Torrent die Top 100 geladen?

Bei Torrent stellen sich mir die Nackenhaare hoch und ich frage mich, warum das noch benutzt wird - für illegale Zwecke zumindest.
Ansonsten würde ich auch auf etwas schriftliches warten und den Header der Mail mal genauer ansehen.
__________________
Take it easy, but take it!
silverado2010 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.12.13, 21:27   #5
ckjthedogmaster
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Pack dein Werks da oben mal in nem Spoiler oder lösch mal die Hälfte...wie so ne Abmahnung aussieht, wissen wir bereits...

So, 2008 angemeldet,.. dann ist es doch wohl erlaubt, dir die Boardsuche aufs Auge zu drücken... Dein Fall wurde schon 487tsd Mal erklärt, ausdiskutiert oder sonstwas,

Also bitte....
ckjthedogmaster ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.12.13, 21:31   #6
cortez442
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cortez442 ist unten durch! | -165 Respekt Punktecortez442 ist unten durch! | -165 Respekt Punkte
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mal nach "Rechtsanwalt Daniel Sebastian" zu googlen ist dir nicht in den Sinn gekommen? kommt zum Beispiel [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Hast du die Abmahnung nun per Post oder per Mail bekommen? Wenn sie per Post gekommen ist, musst du unbedingt was unternehmen. Melde dich bei der Verbraucherschutzzentrale und lass dich da beraten. Die Frist für die Unterlassungserklärung ist immer so eng gewählt, um die Opfer zu einem schwerwiegenden Fehler zu nötige. Falls es jedoch nur per Mail gekommen ist, würde ich von Spam sprechen. Gibt es "wichtige Daten" als Anlage? Die würde ich lieber einmal zu oft bei Virustotal durchlaufen lassen
cortez442 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.12.13, 21:37   #7
ckjthedogmaster
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Achso, und per Mail nicht? Abgesehen davon, das es Fake sein könnte, haben Abmahnungen per Mail ebenfalls volle Gültigkeit. Auch wenn man angibt, die Mail niemals erhalten zu haben. Hier reicht einzig der Beweis, die Mail versendet zu haben...

Mfg
ckjthedogmaster ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.12.13, 21:48   #8
Jackieiii
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Einfach den 10.10.2013 mit der Vermietungsliste abgleichen, sollte den Täterkreis einengen. Wie das allerdings rechtlich läuft mit offenem WLAN (in AGB absichern o.ä.) kann dir wohl nur ein Fachmann sagen.
Jackieiii ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.12.13, 21:56   #9
ckjthedogmaster
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Die Anschlußinhaber haften als Störer, wer sein W-Lan wissentlich bereitstellt, muss halt mit sowas rechnen. Es spielt aber garkeine Rolle mehr, ob offenes oder abgesichertes W-lan. Wenn jemand drittes darauf hätte zugreifen können, wars halt nicht gut genug abgesichert....

Und da läuft es meist bei den ganzen Abmahnungen drauf hinaus,...

Täter nicht ermittelbar, da sich ja niemand selber belastet, also Anschlußinhaber bekommt Störerhaftung aufgebrumt, Anwalt handelt n Vergleich aus, Anschlußinhaber zahlt ~ 250€.... + eigene Anwaltgebühr (Keine Rechtschutz springt dafür ein)

Alle sind zufrieden und haben was gelernt...


Mfg
ckjthedogmaster ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.12.13, 22:09   #10
Katzenfisch
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Woher hat der Anwalt die Mailadresse und warum schickt er überhaupt eine email? Die Kanzlei kann es sich leisten, zehntausende Briefe wegen redtube-Abmahnungen zu verschicken, aber plötzlich hat man kein Geld mehr für Briefmarken und muss emails schicken? Er kann dir auf den Cent genau ausrechnen, wieviel dich ein Anwalt kosten würde, kann die entstanden Kosten für die IP-Auskunft aber nur "ca" angeben? Dateianhang mit virus.exe vorhanden? Gehört die Kontonummer wirklich einem Anwalt? Hast du die Sternchen eingefügt, die eine Googlesuche nach dem Text erschweren sollen oder war das schon so in der email?
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Ungelesen 11.12.13, 22:15   #11
knuffi87
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Die Mail einfach Ignorieren... solange nichts per Post kommt hast du nichts zu befürchten
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Ungelesen 11.12.13, 22:15   #12
- xXx -
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Bittorrent ^^ , ohne Worte
__________________
StGB §328: Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern - 5 Jahre Haft
UrHG §108a: Urheberrechtsgesetz
Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung - 5 Jahre Haft
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Ungelesen 12.12.13, 19:05   #13
respekt
Anfänger
 
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danke schon mal an alle.wie gesagt ich selber war es nicht.ich will nur helfen.sind eben ältere leute mit wenig ahnung von dieser materie.

ich bin mir nicht schüssig ob es jetzt besser ist nichts zu tun oder einspruch dagegen einzulegen.mmmm
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Ungelesen 12.12.13, 19:15   #14
Die Banane
Banned
 
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email vom anwalt - was tun?

Totlachen. Anwälte schicken keine E-Mails.
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Ungelesen 12.12.13, 19:42   #15
cortez442
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Hab gerade was interessantes gefunden:
Zitat:
Mahnungen und Abmahnungen werden normalerweise per Brief zugestellt. Aber auch eine Abmahnung per E-Mail ist rechtens, hat das Landgericht Hamburg 2009 entschieden (Urteil vom 07.07.2009, Az.: 312 O 142/09). Dem Urteil zufolge genügt eine Abmahnung per E-Mail in Alleinstellung und muss nicht zusätzlich auf dem Postweg zugestellt werden.


Eine Abmahnung per E-Mail gilt übrigens auch dann als zugegangen, wenn sie im Spam landet oder durch eine Firewall zurückgehalten wird, so das Landgericht Hamburg. Begründung: Sie erhalten E-Mails, die von der Firewall zurückgehalten werden, innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen.
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Wieder einmal die Betongköpfe der Hamburger Anti Fortschritt Gerichte...
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Ungelesen 12.12.13, 19:34   #16
ckjthedogmaster
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Das musst du bzw. musst du denen schon anraten, da der RA mit allen Wassern gewaschen ist.

Wenn die vorgegebene Frist (14.12.2013) verstreicht, könnte er sogar Klage einreichen...

Zumindest ist unbestritten, das bei P2P-Netzen definitiv die Ip übermittelt wird. Da es nur noch zwei, bzw. 1 Tag ist, solltet ihr reagieren.

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Ich weiß aber nicht, warum du nicht selber eben googelst, die Abmahnungen dieses RA scheinen durchaus richtig sein.

Da es hier wahrscheinlich nur auf die sog. Störerhaftung zu laufen wird, würde ich den Gang zum Anwalt nicht scheuen, vllt. kommt noch weniger dabei raus..

Aber du hast ja Zeit und kannst lesen:

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Ohen Reaktion wird man sich wohl verrennen.

mfg
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Ungelesen 12.12.13, 19:55   #17
ckjthedogmaster
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@cortez442: das habe ich dir schon auf deinen letzten Post hin beantwortet...

Zitat:
Zitat von ckjthedogmaster Beitrag anzeigen
Abgesehen davon, das es Fake sein könnte, haben Abmahnungen per Mail ebenfalls volle Gültigkeit. ... Hier reicht einzig der Beweis, die Mail versendet zu haben...
Sollt man nicht glauben, ist aber so...


mfg
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Ungelesen 12.12.13, 20:12   #18
Beyond Birthday
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Sofern Sie sich anwaltlich vertreten lassen und den Prozess verlieren, entstehen
Ihnen voraussichtlich 1.337,63 EUR weitere Kosten, so dass Ihr Prozessrisiko in der

spätestens bei 1337 würd ich die email ignorieren.
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Ungelesen 12.12.13, 23:08   #19
buuge
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solange da nix im briefkasten liegt - ignorieren.

mails verschicken kann jeder dödel von einer gefakten email adresse.
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Ungelesen 13.12.13, 06:38   #20
Steiner1973
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ich frage mich echt warum immer wieder user daherkommen mit so klugen sätzen wie :

"Solange nix per Post kommt einfach ignorieren" usw...

woher nehmt ihr immer diese weisheiten her???

ist ja furchtbar immer diese neunmalklugen leute hier
__________________
Cu


Steiner1973
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Ungelesen 13.12.13, 07:14   #21
ckjthedogmaster
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Zitat:
Zitat von Steiner1973 Beitrag anzeigen

"Solange nix per Post kommt einfach ignorieren" usw...
Mangel an Wissen

Ruf da doch an und gebe das AZ durch, wenn sie da was haben, dann weißt u, das nichts fake ist.

Mfg
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Ungelesen 23.12.13, 07:41   #22
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Zitat:
Zitat von Steiner1973 Beitrag anzeigen

woher nehmt ihr immer diese weisheiten her???

ist ja furchtbar immer diese neunmalklugen leute hier
Und wieso sollte das nicht mehr stimmen?! Alles wirklich wichtige kommt per Post. Punkt. Das kann man ohne Bedenken als Leitsatz verwenden, manches kommt vielleicht sowohl aals EMail als auch als Brief, du bekommst aber immer auch nen Brief.
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Ungelesen 23.12.13, 10:38   #23
Steiner1973
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Zitat:
Zitat von Chaif1990 Beitrag anzeigen
Und wieso sollte das nicht mehr stimmen?! Alles wirklich wichtige kommt per Post. Punkt. Das kann man ohne Bedenken als Leitsatz verwenden, manches kommt vielleicht sowohl aals EMail als auch als Brief, du bekommst aber immer auch nen Brief.

nur so mal als information für dich:


wir leben mittlerweile im digitalen zeitalter,wo elektronische post mittlerweile genau die gleiche bedeutung hat wie ein blatt papier in der hand zu halten.


Punkt
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Cu


Steiner1973
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Ungelesen 23.12.13, 12:10   #24
keinermachtdenGully
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Völliger quatsch.
Ich habe auch immer zahlreiche mails von Anwälten bekommen, ohne sie zu öffnen landeten sie im Papierkorb. Entweder per Post oder gar nicht. PUNKT

Immer dieses dumme geschwätz von wegen: Auch per Mail gültig. Wer sagt denn das die Mail auch gültig ist???
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Ungelesen 23.12.13, 15:33   #25
Chaif1990
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Zitat:
Zitat von Steiner1973 Beitrag anzeigen
nur so mal als information für dich:


wir leben mittlerweile im digitalen zeitalter,wo elektronische post mittlerweile genau die gleiche bedeutung hat wie ein blatt papier in der hand zu halten.


Punkt
Bist du dir dabei sicher? Dann nenn mir dazu doch mal Quelle.

Edit:
Wobei das ja teilweise durchaus stimmt, aber wirklich nur teilweise. Warum kann man aber Mahnungen per Mail getrost ignorieren? Der Anwalt kann sich deine Adresse vom Provider geben lassen, mein Provider hat aber keinerlei Ahnung welche EMail Adressen ich wo habe. Woher soll der Anwalt die Mail-Adressen haben?!
Wenn ein Online Shop dir ne Mahnung schickt kann das auch per Mail kommen, wieso sollten sie dafür aber nicht die Adresse hernehmen die sie ja schon sicher haben? Als Mail kannst du auch ne Wegwerfadresse hergenommen haben. Oder die Adresse eines Freundes bzw. von Verwandten. Genausowenig kann man dir garantieren das die Mail angekommen ist. Ich hatte noch nie einen verschwundenen Brief, aber schon oft genug Fehler bei E-Mails.

Um es kurz zusammenzufassen, wie sollte der Anwalt dich als Eigentümer der Mail-Adresse verifizieren können? Meines Wissens nach ist der ISP zur Herausgabe der Daten verpflichtet, dein Mail-Provider aber nicht.
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Ungelesen 23.12.13, 16:07   #26
oder
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Is natürlich gelaber.
Anwaltbriefe kommen immer Schriftlich per Einschreiben und ab und zu mit normalen Brief,aber die kommen auf Papier.
Und diese Abmahnhilfe-Links wo sich auf diesen Sebastian spezialisiert haben,kommen mir vor,als stecken die unter einer Decke ,so nach dem Motto,wenn man sich nach dieser email bei so einem Anwalt meldet ist das wie ne Bestätigung,daß die Mail angekommen und gelesen wurde.Und dann handeln die was viel günstigeres aus wo das Opfer aus panic natürlich gleich zusagt und schon haben die aus garnix Kohle gemacht.


Deswegen würde ich niemals zu solche Anwälte gehen ,sondern immer zur eigenen vertrauten Anwaltskanzlei die einen bei allem anderen Sachen immer geholfen hat und man gut kennt.
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Ungelesen 16.12.13, 19:45   #27
stanleybeamish
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Habe heut meinen Anwalt am Tele gehabt, in einer anderen Sache.
Und mal gefragt, wie er sowas da oben machen würde.
Post in den Briefkasten, Adresse findet er mit seinem Titel locker raus.
Habe in einem Postfach hunderte imaginäre Rechnungen.....die gehen in die Tonne.
Man kanns ja mal versuchen..........
Wichtige echte Rechnungen kriege ich immer per Post.......keine Panik, lass dich nicht veralbern.
Gruß
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Ungelesen 23.12.13, 15:57   #28
haczr
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Steht in der Email denn überhaupt der richtige (vollständige) Name und Anschrift des Anschlussinhabers?

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Ungelesen 23.12.13, 17:03   #29
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Kiek Dir det an.

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ups gib ja schon.
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wird die em auch in afrika stattfinden?
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Ungelesen 23.12.13, 17:52   #30
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Zitat:
Az.: 312 O 142/09

Im konkreten Fall mahnte der Rechtsanwalt einen Internet-Seitenbetreiber ab. Dieser hatte sich auf seiner eigenen Homepage missbräuchlich als "Fachanwalt für Markenrecht" bezeichnet. Die Abmahnung verschickte der Anwalt dem Seitenbetreiber und in Kopie (Cc) seinem Fachkollegen. Der Beklagte gab an, die Mail nie erhalten zu haben. Das Landgericht entschied im Sinne des Klägers – Abmahnungen müssen nicht zwingend in schriftlicher Form, sondern können auch elektronisch per Mail versandt werden. Sie gelten auch als zugestellt, wenn der Adressat angibt, sie nicht erhalten zu haben.

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen im Umgang mit E-Mail-Filtern. Alle, die ein E-Mail-Konto unterhalten, müssen dafür Sorge tragen, derartige Mails auch zu erhalten. Ansonsten droht Ungemach: Wer eine E-Mail-Abmahnung mehrere Tage oder vollständig übersieht, lässt auch die wichtige Widerspruchsfrist ungenutzt verstreichen.
Zur Info, dieses Urteil vom LG Hamburg ist in Kraft. Da könnt ihr euch nun noch weiter drüber aufregen, diskutieren oder sonstwas, ändert nichts an der Tatsache.

Das die meisten Abmahnschreiben Müll sind, das ist auch klar. Jedoch kommt so eine Mail an die vom Provider zugewiesene Emailadresse, sollte man schon schauen, ob es Fake ist oder nicht!
Notfalls ruft man in der Kanzlei mit Az an.

Weil ist sie eine Ernst gemeinte, dann muss man sich nicht wundern, das der Abmahner unweigerlich nach Ablauf der Frist bei einem Gericht ihrer Wahl eine einstweilige Verfügung bzw. Anordnung erwirken und einem Verfahren steht nichts in Wege. Das der abmahnende Anwalt sich ein Gericht aussucht, das ihm zuspricht, sollte klar sein.

Bis jetzt kann man sagen, das die Abmahnkanzleien noch nicht richtig auf dem Weg sind, die Abmahnungen per Mail zu verschicken. Wenn sie es machen würden, könnten sie (wie man es auch hier sieht ) deutlich mehr Geld rausschöffeln.


Mfg
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Ungelesen 24.12.13, 20:30   #31
Steiner1973
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mann sollte schon lernen zu unterscheiden zwischen versuchter Abzocke oder Ernstgemeinte abmahnung.

Sicher sind bestimmt 90% - 95% aller abmahnungen wohl abzockversuche bzw... fakes,das heisst aber noch lange nicht das es nicht rechtens ist Abmahnungen oder anderer art dokumente per E-Mail zu versenden.

Ich Persönlich hab zwar noch keine abmahnschreiben oder ähnliches per E-mail bekommen, aber ich bin nicht so naiv zu glauben das der E-Mail Versand von derart von Dokumenten nicht rechtens ist.

leute wacht auf das wunschdenken das alles was nicht per post kommt mich nichts angeht ist längst überholt.

ausserdem wird eine abmahnung nicht per einschreiben verschickt,sondern mit normaler briefpost.

ich als selbstbetroffener weiss das.

Hätte ich wie einige hier immer vorschlagen alles inne mülltonne geworfen hätte mich das 2 EV mit einigen Tausend Euros strafe Gekostet.
__________________
Cu


Steiner1973
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Ungelesen 24.12.13, 21:35   #32
Slaice
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Post vom Anwalt per EMAIL: LÖSCHEN
Post vom Anwalt über Postweg: BEHALTEN
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Die Signaturen sind mir dann jetz doch zu blöd
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Ungelesen 24.12.13, 21:47   #33
unga17b
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Vom Provider zugewiesene E-Mail-Adresse? Habe ich noch nie benutzt. Bin nichtmal sicher, dass ich sowas habe. Ich habe unzählige E-Mail-Adressen. Bei den hauptsächlich genutzen wüßte ich im Falle eines Falles relativ genau, woher ein dubioser Anwalt sie hat. Da ich einer Weitergabe der Adresse niemals zugestimmt habe, könnte ich dann rechtlich dagegen vorgehen...

Per E-Mail können echte Anwaltsschreiben im Normalfall nicht kommen. Dazu müsste man seine E-Mail-Adresse irgendwo offiziell verifizieren. Sowas gibt es bei E-Mail nicht, soweit mir bekannt ist. Auch deswegen halte ich Abstand zu DE-Mail oder E-Post und ähnlichem Unsinn. Neben den Kosten hat man damit plötzlich auch die Pflicht, seine so erhaltenen "E-Mails" zu lesen. Die habe dabei nämlich allen technischen Unzulänglichkeiten zum Trotz den Status von Briefen.
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Ungelesen 25.12.13, 13:39   #34
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Zitat:
Zitat von unga17b Beitrag anzeigen
Da ich einer Weitergabe der Adresse niemals zugestimmt habe, könnte ich dann rechtlich dagegen vorgehen...
Fast jeder, wenn nicht sogar jeder Provider vergibt mit der Benutzerkennung eine Emailadresse.

z.b. Benutzerkennung@t-online, PW: von Telekom Zugewiesen, und diese wird bei einer Auskunftsanfrage ebenfalls dem Anfrager ausgehändigt.

Wenn du eine einfaceh Emailadresse hast, und dich irgendwo regestrierst. Sie diese Daten dann weitergeben, wie willst du das beweisen?

Mfg
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Ungelesen 25.12.13, 14:10   #35
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Man kanns drehen und wenden wie man will,fakt ist,sogut wie kein normaler Mensch geht einfach so in sein SPamordner und öffnet dort irgendwelche E-mails ,die er zumindest nicht erwartet hat .
Keiner will sich freiwillig ein Virus oder Trojaner einfangen wo z.B. sein Online Banking und vieles andere in Gefahr sein könnte dadurch.
Die Leute wo diese Schadprogramme verschicken werden schliesslich immer dreister mit ihren Betreffs,die finden immer irgendwo den echten Namen von dir im Netz und setzen ihn ins Betreff rein.

Der Kunde vertraut nunmal sein SPamfilter,der ihn vor Böses bewahrt,sonst müsste man ja den SPamfilter komplett verbieten.
Wenn was im SPam gelandet ist vom System aus,dann haben einige Nutzer vor dir diese Email als spam gekenzeichnet und den Filter des anbieters trainiert sozusagen.

Ich habe in meinem Leben schon einige Anwaltbriefe bekommen. Normale Anwälte und Fälle normale Post und STaatsanwaltschaft immer Einschreiben.
In Deutschland zählt nur alles was Schwarzweiß auf Papier ist. Jede Behörde rührt bei egal was keinen Finger solange es nicht Schwarzweiß auf Papier mit Unterschrift vorliegt.

Jedes mal wenn ich der STaatsanwaltschaft schreiben musste,dann musste immer meine Handgeschriebene Unterschrift darunter sein oder es ist nicht gültig .
Hätte ich dene per emal geschrieben,wär garkeine Antwort mehr gekommen bis die Bullen mich abgeholt hätten. Die sind so sturr,kann dir jeder andere auch bezeugen der sowas hatte .
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