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myGully |
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22.01.14, 08:25
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 2
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Zu schnell, betrunken, ohne Führerschein, Unfall mit Todesfolge - Welche Strafe ?
Hallo,
Ja, ich weiß wir sind alle keine Richter aber vielleicht kennt jemand ähnliche Fälle und die Urteile dazu oder sagt eure Meinung zu dem Fall.
Bei uns in der Region kam es vor 2 Jahren zu einem Verkehrsunfall. Ich mache es ganz kurz.
Ein 30 jähriger Mann der gerade erst zu 2 Jahren und 4 Monaten wegen wiederholten Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss verurteilt wurde. Rast innerorts eine Rentnerin auf dem Gehweg um. Er betrunken, steigt mit seinen Beifahrern aus dem zum stehen gekommenem Auto und sie diskutieren über das kaputte Auto und darüber wer sich ans Steuer setzt wenn die Polizei kommt. Die Schwerstverletzte wird ignoriert. Sie verstirbt an den folgen des Unfalls. Vor Gericht zeigte sich der Fahrer äußerst gefühlskalt.
Das Urteil kommt mir sehr skurril vor.
2 Jahre und 9 Monate Haft wegen wiederholten Fahren ohne Führerschein unter Alkoholeinfluss, fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung. Dazu sagte der Richter, dass er sich wünscht, dass dem Fahrer nie jemand einen Führerschein ausstellen wird.
Würde mich über Eure Meinung freuen
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22.01.14, 08:49
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Der Richter kann sich wünschen was er will, zum Auto fahren bedarf es keinen Führerschein.
Es ist ja nicht nur dein geschildeter Vorfall, sowas ist schon öfter passiert und die Strafen fallen recht ähnlich aus... Nun muss man sich die Urteilsbegründung anschauen, um sich ein Bild des Richters machen zu können, aber es ist nicht zuletzt auch so, das man dem "Opfer" nicht irgendwo versucht, auch Teilschuld mit anzuhängen.
Zudem wirkt sich der Promillegehalt wie bei jedem anderen Verbrechen, positiv auf ein Strafmaß aus. Um so höher die Promille, um so weniger Zurechnungsfähig.
Gerecht, oder ungerecht..... Egal wie ein Urteil ausfällt, für die "Opferfamilie" sind sie meist ein Schlag ins Gesicht.
Mfg
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22.01.14, 11:44
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#3
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Kann man von halten was man will. Totschlag oder Mord ist es nicht.
Bleibt nur die fahrlässige Tötung. Das Strafmaß hätte man allerdings auch höher ansetzen können.
Wobei man bedenken muß, wenn er erst verurteilt und die Strafe noch nicht verbüßt wurde, werden die Strafen zusammen gerechnet.
D.h. 5 Jahre und 1 Mon., und er kommt frühestens raus wenn er davon 2 Drittel verbüßt hat.
Die letzten paar Monate vor der Entlassung geht es u.U. in den offenen Strafvollzug.
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22.01.14, 11:45
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#4
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Leider GEIL!!!
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 466
Bedankt: 214
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Deutschland halt.. hier hat man mehr zu befürchten wenn man Raubkopierer ist als wenn man ein Kind misshandelt..
Das Deutsche Rechtssystem macht in meinen Augen keinen Sinn!
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Hab ich gesagt machst du so? Hab ich gesagt mach so!
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22.01.14, 12:12
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2012
Beiträge: 46
Bedankt: 40
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Ich vermute mal das Auto war geklaut, nicht versichert und Er hat vorher noch einen Banküberfall damit begangen?
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22.01.14, 13:03
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#6
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Alt - Teil
Registriert seit: Mar 2011
Ort: O.V.W.
Beiträge: 348
Bedankt: 285
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... da kannste ruhig noch paar Delikte mehr anhängen. Je mehr Promille desto milder das Urteil.
Genauso wie Babys oder Kleinkinder vor dem Gesetz scheinbar noch keine menschlichen Wesen sind.
... tötet eine Mutter ihr Baby vorsetzlich, sind die Strafen meist wie hoch (?)
... tötet die gleiche Mutter ihren Mann vorsetzlich, sind die Strafen meist wie hoch (?)
Gruss Clon
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22.01.14, 15:13
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#7
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I don't care.
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 50
Bedankt: 20
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In anderen Ländern wäre das Urteil sehr viel anders ausgefallen, trauriges Deutschland (leider) !
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22.01.14, 17:34
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#8
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Banned
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 72
Bedankt: 195
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Juristisch gesehen ist es fahrlässiges Verhalten. Wie schon einer schrieb: Es ist kein Mord, kein Totschlag. Es war ein Versehen, aber da er fahrlässig gehandelt hat, hat er eine Mitschuld.
Wie auch immer, die genannte Strafe finde ich auch äußert milde.
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22.01.14, 22:24
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2012
Beiträge: 46
Bedankt: 40
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Nun mal ernsthaft, wo bitte stand das?
Doch wohl nicht in der "BLÖD?"
Ein Link wäre nützlich, ich halte das für ein Gerücht.
Schlimm, wenn es wahr wäre.
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22.01.14, 22:32
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#10
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Ein Link wäre nützlich, ich halte das für ein Gerücht.
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Was tust du für ein Gerücht halten?
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22.01.14, 23:13
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#11
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Zitat:
Zitat von MG45LC
Nun mal ernsthaft, wo bitte stand das?
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Selbst wenn er dies nur als Beispiel angibt, es gibt ganz ähnliche Fälle mit milderen Umständen,....
Und am meisten berichtet wird über die Wiederholungstäter, die entweder mit Trunkenheitsfahrten, oder aber mit Fahren ohne Führerschein aufgefallen sind.
Mfg
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23.01.14, 09:57
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#12
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2012
Beiträge: 46
Bedankt: 40
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Man erkennt wie leicht man Menschen medial beeinflußen kann, gezielt in eine Richtung!
Der TS "Moox2" startet seinen 1. Post mit einer haarsträubenden Story, siehe hierzu auch meinen Post #5.
Rückmeldungen kamen auch. Aber WO ist "Moox2" jetzt? - Der grinst sich Einen, vermutlich!
Dabei ist es auch unerheblich, daß Ähnliches durchaus vorgekommen ist/oder sein kann.
Mitleser hier werden auch zuhause sagen, weißt du schon ... ?
So enstehen Gerüchte und wird der Eindruck erweckt so etwas passiere tagtäglich. Und genau das ist Falsch.
Frdl. Gruß, MG45LC
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23.01.14, 10:10
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#13
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Puuh! Klar passiert das tagtäglich!
Vielleicht nicht so extrem, aber es ist nunmal Fakt das Menschen sehr oft bei Trunkenheitsfahrten ums Leben kommen.
Da spielt es doch keine Rolle, ob man eine alte Frau auf dem Gehweg umnietet, Beifahrer des Verursachers oder andere Verkehrsteilnehmer dabei sterben.
Die Schuldfähigkeit hat übrigens überhaupt nichts mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu tun.
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23.01.14, 15:11
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#14
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 8
Bedankt: 5
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Ich sehe das mit der Schuldfähigkeit anders.
Wenn ich was trinke und mich nicht mehr habe und (jetzt mal beispielshalber milderer Vorfall) mit dem Fahrrad jemanden zusammenfahre,der sich den Arm bricht,dann bin ich zwar daran Schuld das sich betrunken bin,aber weniger daran,dass ich den Typen umgefahren habe.
Jemanden noch härter zu bestrafen,grade weil er nicht mehr in der Lage war die Situation zu erkennen ist letztendlich unsinnig - das mit der verminderten Schuld ist ein kontrovers diskutiertes Thema und daher respektiere ich auch deine Meinung.
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23.01.14, 19:15
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#15
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.939
Bedankt: 7.966
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Zitat:
Zitat von utdkuzdrz6j
Ich sehe das mit der Schuldfähigkeit anders.
Wenn ich was trinke und mich nicht mehr habe und (jetzt mal beispielshalber milderer Vorfall) mit dem Fahrrad jemanden zusammenfahre,der sich den Arm bricht,dann bin ich zwar daran Schuld das sich betrunken bin,aber weniger daran,dass ich den Typen umgefahren habe.
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Sorry aber bist du noch ganz sauber? Wer soll denn sonst dran schuld sein wenn Du ihn besoffen umnietest?
Ich sage meinem Kind jeden Tag "Nur weil Du aufpasst heisst es nicht das die ganzen anderen Idioten auch aufpassen" - bestätigt sich bei Leuten wie Dir.
Wenn Du dich vollsäufst bist Du trotzdem für alles was Du tust verantwortlich - wenn du dich nicht im Griff hast und scheisse baust ist es so, dann hab aber wenigstens die Eier und steh dazu und behaupte nicht das der andere Schuld wäre.
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23.01.14, 19:24
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#16
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Banned
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 344
Bedankt: 200
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thorasan, wenn ich mich nicht irre, dann redest du da gerade mit einer person, die eine mitschülerin feige mobbt und dann "beweise" fälscht weil die eier fehlen wenn es darauf ankommt.
was erwartest du also?
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23.01.14, 19:26
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#17
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Leider GEIL!!!
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 466
Bedankt: 214
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sehe das auch so wie utdkuzdrz6j...
jeder von uns hat im betrunkenen Zustand schon mal etwas gemacht, das man am nächsten Tag bereut hat oder zumindest wo man sich sagt: 'mein Gott wie voll ich bitte war.. sowas hätte ich sonst nie getan'!
Finde aber trotzdem das es unverantwortlich ist, betrunken Auto zu fahren.. würde mir im Traum nicht einfallen. Entweder ich trinke und nehme dann ein Taxi oder rufe jemanden an der mich nach Hause bringt oder ich fahre! Punkt aus!
Wiederholungstäter sollten def. viel viel härter bestraft werden, aber auch erst Täter sollten eine zünftige Strafe erhalten um zu zeigen, dass so etwas nicht geht!!!
Generell finde ich das deutsche Rechtssystem jedoch sehr milde, wenn man mal davon ausgeht, dass man für einen Mord in Deutschland lebenslänglich bekommt, was 14 Jahre meint und bei guer Führung sogar früher zu Bewehrung ausgesetzt wird.
Da finde ich das Rechtsystem in den USA schon besser wo man mehrfache Lebenslängliche Strafen oder 300 Jahre bekommen kann. Genauso habe ich gelesen, dass ein Mann der seinen Hund misshandelte für eine Woche in einer Hundehütte draußen schlafen musste. Dort ist dem Richter die Strafe in kleineren Delikten vollkommen selbst überlassen.
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Hab ich gesagt machst du so? Hab ich gesagt mach so!
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23.01.14, 19:27
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#18
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.939
Bedankt: 7.966
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Ich schau mir nicht von allen Dummschwätzern hier alle Beiträge an, von daher keine Ahnung.. Find es nur echt dämlich was manche hier zum besten gebe und frage mich immer wie die überhaupt noch schaffen selbstständig aufs Klo zu gehen..
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23.01.14, 19:34
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#19
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Banned
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 344
Bedankt: 200
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@ thorasan
falls du mal was zum aufregen brauchst...here it is...
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und ja, er ist es.
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23.01.14, 19:35
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#20
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Banned
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 344
Bedankt: 200
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sorry, doppelpost
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23.01.14, 20:09
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#21
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
wenn man mal davon ausgeht, dass man für einen Mord in Deutschland lebenslänglich bekommt, was 14 Jahre meint und bei guer Führung sogar früher zu Bewehrung ausgesetzt wird.
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Das halte ich aber für ein Gerücht. Immer diese Halbwahrheiten!
Zitat:
Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB).
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Zitat:
Da finde ich das Rechtsystem in den USA schon besser wo man mehrfache Lebenslängliche Strafen oder 300 Jahre bekommen kann.
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Oder die "humane" Todesstrafe, bzw. wo auch 10 jährige Kinder nach Erwachsenstrafrecht verurteilt werden können.
Toll!
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24.01.14, 11:29
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#22
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 828
Bedankt: 356
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Das war zu DDR-Zeiten besser geregelt: Straftaten unter Alkoholeinfluss wurden noch härter bestraft. Es kann doch nicht sein, dass ich milder bestraft werde, wenn ich mir selber die Rübe zuschütte??? Da muss ich mir ernsthaft überlegen, ob ich meinem bösen Nachbarn nüchtern oder lieber besoffen den Schädel einschlage? Nüchtern 15 Jahre, besoffen 4 oder wie?
__________________
386DX, 2MB RAM, 20MB HDD, ET4000 Grafik, 2fach CD-ROM
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24.01.14, 12:40
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#23
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 108
Bedankt: 72
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Das ist alles nicht so Schlimm aber wenn Steuerhinterziehst na dann gehtse erst mal an 5 -6 jahre und wenn einer beim Unfall stirbt ist es ja nicht so schlimm...
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24.01.14, 17:29
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#24
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Stammi
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.135
Bedankt: 1.457
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Zitat:
Zitat von Clontarf
...
... tötet eine Mutter ihr Baby vorsetzlich, sind die Strafen meist wie hoch (?)
... tötet die gleiche Mutter ihren Mann vorsetzlich, sind die Strafen meist wie hoch (?)
Gruss Clon
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ich weiss, niemand mag Rechschtschreibflames, aber nehmen wir mal an, die Tötung wäre mit Vorsatz und nicht im Sitzen verübt worden, wie schreibt man dann "vors?tzlich"?
onTopic:
die Höhe der Strafe erscheint nicht angemessen. Wie die erste Antwort aber schon sagt brächte man die Urteilsbegründung um wenigstens einigermassen nachvollziehen zu können, wie es zu diesem Strafmass gekommen ist. Und auch in der ersten Antwort schon geschrieben: für die Angehörigen der Toten wird wohl jede Strafhöhe unangemessen erscheinen.
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Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
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24.01.14, 17:42
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#25
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.373
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Zitat:
Zitat von King Crosby
...Sowas werde ich nie verstehen!
Wer (viel) säuft und schwere Unfälle bzw. Straftaten begeht, sollte nicht geschont sondern noch härter bestraft werden!
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Deine Ansicht kann ich verstehen.
Früher gab es in D das Prinzip der "Vorverlegung der Schuld" (actio libera in causa) ! Soll (nach meinen Worten) bedeuten, jemand der immer wieder unter starken Alkoholeinfluss "schwere Straftaten" beging, konnte sich nicht ständig auf seine Schuldunfähig- oder eingeschränkte Schuldunfähigkeit berufen und somit mit einer "milden Strafe" rechnen. Man nahm an, dass ihn in vielleicht seltenen nüchternen Momenten auffallen sollte, dass er stockbesoffen wiederholt Straftaten begeht.
Zitat:
Zweck der a.l.i.c.
Die a.l.i.c. behandelt den Fall, in dem sich der Täter vor Begehung der Tat vorsätzlich in einen Zustand der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB versetzt hat (etwa durch die Herbeiführung eines Vollrausches), um in diesem Zustand die Tat ohne Schuld und ohne Bestrafung begehen zu können (sog. vorsätzliche a.l.i.c.). Ebenso werden in diesem Zusammenhang die Fälle diskutiert, in denen der Täter schon beim Berauschen den später in schuldunfähigem Zustand herbeigeführten Erfolg hätte voraussehen können und müssen (sog. fahrlässige a.l.i.c.). In beiden Fällen tritt die Rechtsfigur der a.l.i.c. dazwischen und schaltet § 20 StGB aus. Die Begründung für diese Rechtsfigur ist allerdings umstritten.
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Der BGH hat sich anders entschieden.
In der Schweiz tut man sich damit etwas leichter.
Zitat:
Nach Art. 19 Abs. 4 StGB handelt der Täter nicht straflos (e contrario Art. 19 Abs. 1 StGB) oder kommt ihm keine Strafmilderung zugute (e contrario Art. 19 Abs. 2 StGB), wenn er «[…] die Schuldunfähigkeit oder die Verminderung der Schuldfähigkeit [hätte] vermeiden [können] und dabei die in diesem Zustand begangene Tat [hätte] voraussehen [können]».
Vorsätzliche a.l.i.c.
Der Vorsatz muss sich auf die Herabsetzung der Schuldfähigkeit und auf die Tat beziehen; Eventualdolus genügt. Vorsätzliche a.l.i.c. kann auch dann angenommen werden, wenn sich der Täter fahrlässig in einen Rauschzustand versetzt, obwohl er weiß, dass er in diesem Zustand zu einer gewissen Art von Delikten neigt.
Fahrlässige a.l.i.c.
Der Täter hat die Verminderung seiner Schuldfähigkeit sowie die Gefahr einer in diesem Zustand zu begehenden Fahrlässigkeitstat nicht bedacht; er hätte voraussehen können, dass er in diesem Zustand eine Fahrlässigkeitstat verüben könnte. Für die Voraussehbarkeit des späteren Fahrlässigkeitsdeliktes gelten die allgemeinen Regeln. Es reicht nicht, dass für den Täter irgendein Delikt voraussehbar war, vielmehr muss er im Zustand der vollen Schuldfähigkeit die Begehung eines bestimmten Delikts voraussehen können. Zur fahrlässigen a.l.i.c. gehört auch der Fall, dass der Täter nach Herbeiführung der verminderten Schuldfähigkeit pflichtwidrig nicht daran denkt, dass er in diesem Zustand eine bestimmte vorsätzliche Straftat begehen könnte und dies in der Folge tut. Wenn die Voraussehbarkeit komplett fehlt, das heisst, die Tat, welche in der Schuldunfähigkeit erfolgte nicht hatte vorausgesehen werden können, kommt eventuell § 323 a StGB zu tragen. Dabei wird das selbstverschuldete Herbeiführen der Unzurechnungsfähigkeit bestraft, was die im Rauschzustand verübte (Rausch-)Tat (Verbrechen oder Vergehen) zur bloßen objektiven Strafbarkeitsbedingung macht.
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Grundsätzlich müsste man den Einzelfall genau kennen und nicht vom Hörensagen oder nach Presseartikeln urteilen. Die schriftliche Begründung des Urteils mit allem was die Beurteilung der Person und die Vorgeschichte betrifft, wäre da sicherlich hilfreich.
Aber wir sind ja in einem Warez-Board. Da finde ich Emotionen manchmal sehr interessant.
Sorry.. .nichdiemama ( Wiederholung Argument Urteisbegründung).
Aber ich war mit meinem Beitrag schon fast fertig.
Nach jahrzehntelanger "Erfahrung", die hier nicht erklärungsbedürftig ist, erlaube ich mir einfach mal Wiki-Auszüge hier "reinzukpopieren", da ich damit übereinstimmen kann.
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24.01.14, 17:50
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#26
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Zitat:
Zitat von pauli8
Grundsätzlich müsste man den Einzelfall genau kennen und nicht vom Hörensagen oder nach Presseartikeln urteilen. Die schriftliche Begründung des Urteils mit allem was die Beurteilung der Person und die Vorgeschichte betrifft, wäre da sicherlich hilfreich.

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Wo wir wieder bei meinem Anfangspost wären.  Man muss die Urteilsbegründung sehen, und dann kann man sich selber ein Bild machen.
Mfg
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25.01.14, 10:42
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#27
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 8
Bedankt: 5
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Zitat:
Zitat von pheaslea
thorasan, wenn ich mich nicht irre, dann redest du da gerade mit einer person, die eine mitschülerin feige mobbt und dann "beweise" fälscht weil die eier fehlen wenn es darauf ankommt.
was erwartest du also?
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Was willst du eigentlich? Eier hab ich genug,so viele dass ich nicht klein beigebe sondern lieber noch draufhaue! Wo ist dein Problem?
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25.01.14, 10:57
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#28
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Banned
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 344
Bedankt: 200
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ja ja...habs ja gemerkt  ...laß mal gut sein kleiner...
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30.01.14, 17:26
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#29
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Hirnzellenfreie Köpfe
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 264
Bedankt: 304
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Zitat:
Zitat von bigobelix
Da muss ich mir ernsthaft überlegen, ob ich meinem bösen Nachbarn nüchtern oder lieber besoffen den Schädel einschlage? Nüchtern 15 Jahre, besoffen 4 oder wie?
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Am Besten immer 'nen Flachmann in Reichweite haben. Man kann schließlich nie wissen, wann man die Beherrschung verliert und und den Nachbarn erschlägt. Und dann lohnt sich doch ein kräftiger Schluck, bevor die Polizei eintrifft.
Aber Achtung: Alkohol bringt nur einen juristischen Vorteil bei so unwichtigen Werten wie ausgelöschten Menschenleben oder verletzter körperlicher Unversehrtheit.
Bei extrem wichtigen Gütern wie etwa den Mehrjahresvertrag mit einer Risikolebensversicherung kennt das Gesetz keine Gnade - da kommst du auch dann nicht aus dem Vertrag raus, wenn du beim Unterschreiben besoffen warst.
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