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[Recht & Politik] Kindermörder Gäfgen bekommt Geld

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Ungelesen 04.09.13, 17:21   #1
TinyTimm
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Standard Kindermörder Gäfgen bekommt Geld

Zitat:
Der Frankfurter Kindermörder Magnus Gäfgen kann 3000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen für sich beanspruchen. Alle Versuche, ihm die Auszahlung zu verweigern, sind gescheitert. Das Geld war Gäfgen zugesprochen worden, weil Polizisten ihm beim Verhör mit folterähnlichen Schmerzen gedroht hatten.

Magnus Gäfgen, der verurteilte Mörder des damals elfjährigen Jakob von Metzler, bekommt 3000 Euro Schmerzensgeld ausgezahlt. Das Geld hatte Gäfgen Geld zugesprochen bekommen, weil zwei hessische Polizisten ihm bei der Vernehmung folterähnliche Schmerzen angedroht hatten, um das Versteck des entführten Jungen herauszubekommen.

In der jüngsten Entscheidung, die der Frankfurter Rundschau vorliegt, lehnte das Amtsgericht Frankfurt die Forderung von Gäfgens Insolvenzverwalter ab, das Geld zu erhalten. Gäfgens Beschwerde dagegen sei begründet. Der Mörder hatte in der Haft Privatinsolvenz angemeldet. Im Dezember wurden ihm, wie es im Insolvenzrecht vorgesehen ist, die restlichen Schulden erlassen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte den Anspruch auf 3000 Euro festgelegt. Das Amtsgericht betonte, dabei sei auch entschieden worden, dass das Geld Gäfgen selbst und nicht dessen Insolvenzverwalter zustehe. In der Entscheidung der Amtsrichter heißt es: „Das OLG wollte das Geld eindeutig dem Beschwerdeführer persönlich zukommen lassen und die Auffassung des OLG, dass es sich hier um einen unpfändbaren und damit nicht zur Insolvenzmasse gehörenden Anspruch handelt, erscheint zutreffend.“

Gäfgen hatte den Jungen im September 2002 entführt und ermordet und anschließend die Polizei bei der Suche nach dem Opfer in die Irre geführt. Bei den Verhören drohten Beamte dem tatverdächtigen Gäfgen Schmerzen an. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte 2010, dies sei eine verbotene Drohung mit Folter gewesen.

Hessen hatte alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Zahlung juristisch zu verhindern. Zuletzt überwies das Land den Betrag, zu dessen Zahlung es vom OLG verpflichtet worden war, nicht an den inhaftierten 38-Jährigen, sondern an die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Frankfurt, weil der Insolvenzverwalter Anspruch darauf erhoben hatte.

Dagegen legte Gäfgen Beschwerde ein – mit Erfolg. Denn schon das OLG hatte sich mit dieser Frage befasst und formuliert: „Der Senat hätte die Entschädigung nicht zugesprochen, wenn sie nicht vom Beschwerdeführer selbst, sondern vom Insolvenzverwalter für die Masse geltend gemacht worden wäre.“

In einem vorherigen Verfahren hatte das Insolvenzgericht Marburg jedoch geurteilt, dass das Geld erst nachrangig an Gäfgen verteilt werde – also dem Insolvenzverwalter zukomme. Dagegen hatte sich Gäfgen bereits gewehrt, war aber vor dem Landgericht Marburg gescheitert. Es argumentierte, dass Schmerzensgeld zur Insolvenzmasse gehöre und daher pfändbar sei. Damit hätten die Marburger Richter „schlichtweg eine andere Auffassung vertreten als später das OLG“, stellte jetzt das Amtsgericht Frankfurt fest. Der Marburger Beschluss sei jedoch aus formellen Gründen „nichtig“.

Zu berücksichtigen sei daher die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts. Nun bleibe es der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts vorbehalten, den Beteiligten neue Bescheide zukommen zu lassen – „unter Berücksichtigung der diesem Bescheid zugrunde liegenden Rechtsauffassung“, wie das Amtsgericht hinzufügt. Das bedeutet: zugunsten Markus Gäfgens.

Nach elf Jahren juristischem Ringen um den Fall muss auch das noch nicht die letzte Station sein: Die Beteiligten können innerhalb eines Monats auch wieder gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vorgehen.
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Da läuft doch etwas ganz gewaltig schief!
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