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Angabe Arbeitszeit bei "Vertrauensarbeitszeit"

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Ungelesen 08.03.13, 16:48   #1
nightmare1942
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Standard Angabe Arbeitszeit bei "Vertrauensarbeitszeit"

Hi zusammen,

ich habe eine Frage zur Angabe der Arbeitzeit.
Muss man seinem Vorgesetzen als Azubi sagen/angeben, von wann bis wann man gearbeitet hat, wenn in der Firma Vertrauensarbeitszeit eingesetzt wird?

Gruß
nightmare1942
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Ungelesen 08.03.13, 17:03   #2
Mjöllnir
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Selbst wenn man es rechtlich nicht "muss". Als Azubi sollte man in einem gewissen rahmen einfach das machen was der Vorgesetzte verlangt. Die angabe der Arbeitszeit gehört da ganz klar dazu.
Ich schätze das von einem Azubi die genaue angabe der Arbeitszeit verlangt werden kann.
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Ungelesen 08.03.13, 19:06   #3
nightmare1942
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Danke für deine Antwort.
Natürlich sollte man in einen, wie du es gesagt hast, "gewissen Rahmen" dies tun.
Jedoch, wenn der Arbeitgeber/Vorgesetze einen schon "ausnutzt", muss nicht auch noch das letzte "ausgesaugt" werden.

Deswegen die Frage: Wenn rechtlich nein, wo finde ich das bzw. kann ich es nachschauen?
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Ungelesen 08.03.13, 19:10   #4
ecstasy69
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Frag bei einem Lehrer nach, schlag im Berufsbildungs-Gesetz nach, frag einen IHK-Menschen einfach mal.
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Ungelesen 08.03.13, 19:29   #5
nightmare1942
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@ecstasy69
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Wenn du etwas im BBiG findest, dann zeig es mir bitte! Lehrer und IHK Leute sind leider auch keine Allwissenden. Zumindest die, mit denen ich gesprochen habe.
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Ungelesen 08.03.13, 21:20   #6
bon prix
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Zitat:
Zitat von nightmare1942 Beitrag anzeigen
den kommentar hättest du dir sparen können.
War ja fast zu erwarten das eine solche Antwort kommt.

Das BBiG trifft für dich als Azubi in vollem Umfang zu. Das BBiG fordert z.B. in $ 5 zwingwnd
eine Ausbildungsordnung.

Und diese Ausbildungsordnung beinhaltet u.a. einen Ausbildungsrahmenplan.
Dies ist eine nähere Beschreibung des Berufsbilds und ein zeitlicher Ablauf.

Diese Vorgaben an den Ausbildungsbetrieb sind sind nun mal einzuhalten, und müssen ggf.
auch nachgewiesen werden. Weiterhin hat der Ausbilder eine Sorgfaltspflicht gegenüber
seinen Auszubildenden und um das ArbZG kommt er auch nicht herum.

Gut, es wird keinen Paragraphen geben in dem steht " Der Azubi muss seinem Vorgesetzten
angeben / nicht angeben von wann bis wann er gearbeitet hat ", aber es kann doch nur von
Vorteil sein wenn man bei Unstimmigkeiten seine Arbeitszeit glaubhaft darlegen kann.

Also gib dem Ausbilder was er haben möchte, oder hast du vielleicht den Begriff
" Vertrauensarbeitszeit " doch etwas zu großzügig ausgelegt und suchst nun nach einer
juristischen Lösung für dein " Problem?
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Tu es oder Tu es nicht. Es gibt kein Versuchen !
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Ungelesen 09.03.13, 08:41   #7
nichdiemama
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ich denke mal du musst es dem ausbilder sagen,weil er immer mit seiner sorgfaltspflicht argumentieren kann: er ist dafür verantowrtlich, das du nicht zu lange arbeitest.
gibt es in deinem ausbildungsvertrag keine reglung zur arbeitszeit und ggf. nachweis?
__________________
Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
nichdiemama ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.03.13, 09:58   #8
ecstasy69
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Zitat:
Zitat von nightmare1942 Beitrag anzeigen
@ecstasy69
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Wenn du etwas im BBiG findest, dann zeig es mir bitte! Lehrer und IHK Leute sind leider auch keine Allwissenden. Zumindest die, mit denen ich gesprochen habe.
Natürlich sind die Menschen der IHK und die Lehrer keine Allwissenden. Allerdings haben sie mehr Ahnung von der Materie als 99% der User hier, dich und mich mit eingeschlossen (Besonders dich). Zusätzlich hast du nicht mit einer Silbe erwähnt, dass du bereits Kontakt mit den genannten Institutionen hattest.

Ich habe dir einen sinnvollen Rat gegeben, was du daraus machst ist deine Sache.

Abschließend empfehle ich dir den Finger mit Sand aus der Ritze zu nehmen. Auch dies ist nur ein deinen weiteren Antworten vorgegriffener Ratschlag meinerseits - do as you wish.


Vertrauensvolle Grüße...!
ecstasy69 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.03.13, 15:30   #9
nightmare1942
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Bin ich froh, dass ich nicht mehr so viel in diesem Forum bin. Das Niveau ist ziemlich runter gegangen.

Ich hatte nicht nach Ratschlägen oder irgendeiner Meinung gefragt.
Eine einfache JA/NEIN Frage (ggfs. mit Nachweisen) war das.

Dann auch noch persönlich angreifend werden...naja. (s. erster Satz)

Danke an alle für die mehr oder weniger sinnvollen Infos!
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Ungelesen 10.03.13, 15:28   #10
Mr_Braun
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Mal davon abgesehen, dass disee Vertrauensarbeitszeit eine ziemlich verwaschene Aussage ist, kann definitiv der Ausbilder von dir verlangen, dass du dich beim Dienstantritt bei ihm meldest und ebenfalls beim Dienstende.

Demzufolge hätte er so oder so die Zeiten, welche er dann sogar selbst erfassen könnte.

Solltest du (?) etwaig der Einzige sein, der dies tun muss, wäre allenfalls ein Gespräch mit dem Betriebsrat (sofern vorhanden) eine Option. Und das lediglich unter der Maßgabe der Gleichbehandlung.
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