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Gesetzlicher Anspruch Auf Herausgabe der Arztberichte??

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Ungelesen 23.02.13, 23:12   #1
pinwand
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pinwand ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Gesetzlicher Anspruch Auf Herausgabe der Arztberichte??

Ein liebes Hallo,

vielleicht kennt sich ja einer damit aus und kann einen Tipp geben.

Nach mehrmaligem teilstationären Krankenhausaufenthalt habe ich jedes mal um die persönliche Aushändigung (also an mich) des kompletten Arztberichtes gebeten. Erhaten habe ich jeweils nur diesen vorläufigen Arztbericht (Kurze...... genannt - an das Fremdwort gewöhne ich mich nie).

Für den entgültigen Abschlußbericht solle ich eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber meinem Hausarzt machen, damit er sie erhalten kann.
Mir war aber so, glaube es mal gehört zu haben, dass auch ICH selbst auf die Herausgabe des entgültigen Abschlußberichtes ein Anrecht habe. Dennschließlich geht es ja um mich!

Weiß zufällig jemand hier, wo man sich da belesen könnte oder ob es da direkt einen Paragraphen gibt??? Wenn ja, wo....

Lieben Dank für Eure Hilfe
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