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myGully |
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28.08.12, 13:41
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 112
Bedankt: 12
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Kripo Vorladung
Hey liebe user eine frage an euch
Ich habe eine Vorladung zur Kripo bekommen es geht um Körperverletzung , bedrohung und versuchter nötigung..
Ich kann das nirgends zu ordnen das ich das getan habe.
Ich habe direkt bei der Kripo angerufen und nach gefragt. und die sagen mir ich bin angeblich bei jmd in die wohung rein, habe ihn zusammen geschlagen und ihm gedroht und 500 € weg genommen wegen drogen oder sowas.
das Problem ist bei mir ich bin auf Bewährung seit über einem jahr und darf mir nix erlauben.
zu der sache kann ich erlcih nur sagen das ich damit nix zu tun habe und auch nix darüber weiß.
Mein termin ist der kommende freitag , und das problem ist mein anwalt ist im urlaub , und kommt erst nächtse woche wieder..
sollte ich denn termin einhalten oder soll ich absagen und erst mit meinem anwalt sprechen?
das Problem bei der sache ist noch das ich angeblich noch über facebook mit dem opfer darüber geschrieben haben soll.. was auch kein bisschen stimmt..
jetzt wird mir auch kla das mir jmd was anhängen möchte weil ich seit mehr als 4 monaten kein zugriff mehr auf meine alte email adresse habe und mein fb acc gelöscht habe weil ich gemerkt habe das jmd damit on gegangen ist -.-*
Ich weiß jetzt auch nicht was mit meinem acc geschrieben wurde und wann.. aber es wurde mir gesagt das es auch abzüge gibt..
wenn es wirklich sowas geben sollte, und ich es aber nicht war. könnten sie mir durch die facebook auszüge etwas ? weil cih es ja auch i.wie nicht beweisen kann das ich das nicht wahr.. -.-*
sry für die grammatik und rechtschreibung
ich bedanke mich schon mal bei euch
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28.08.12, 14:05
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 531
Bedankt: 963
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Ob der Sachverhalt so stimmt, kann ich nicht beurteilen, aber geh'n wir mal davon aus.
Da du schon einschlägig vorbelastet bist, würde ich dir empfehlen: Ruf' da noch einmal an, sag' dem Beamten, dass du zum Termin nicht erscheinen wirst (niemand kann dich dazu zwingen) und gegenüber der Polizei keine Aussage machen willst. Du wirst dann, sobald dein RA wieder da ist, mit ihm einen Termin vereinbaren und die Sache besprechen.
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28.08.12, 14:21
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#3
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
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So wie es Merlin dir schrieb, geht es völlig in Ordnung.
Und das ist ne Aussage aus erster Hand !
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28.08.12, 15:10
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#4
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Banned
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.177
Bedankt: 1.376
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wenn sie nirgends deine fingerabdrücke finden bist eh aussm schneider...
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28.08.12, 14:01
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#5
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 327
Bedankt: 255
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Warum sollte dir denn jemand was anhängen wollen? Und dann auch noch mit so einem perfiden Plan? Erklär der Polizei was Sache ist und wenn es dir zu arg wird, verweigerst du die Aussage bzw sagst das du ohne Anwalt nichts sagst.
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28.08.12, 14:05
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#6
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 112
Bedankt: 12
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ja alles klaa... denn werde ich das so machen..
danke
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28.08.12, 14:05
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 112
Bedankt: 12
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ja gut dann mach ich das so. danke
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28.08.12, 15:18
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#8
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Fidel Castros Sohn
Registriert seit: May 2010
Ort: Havanna
Beiträge: 161
Bedankt: 137
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Jeder Anwalt hat,wenn er in den Urlaub geht, eine Vertretung eingestellt. Vlt solltest du nachfragen wer dieser Anwalt ist.
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Satzzeichen sind keine Rudeltiere
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28.08.12, 15:43
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#9
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.........................
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 206
Bedankt: 71
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Ist man heutzutage wirklich erst cool wenn man auf Bewährung ist?
Verstehe absolut nicht wie man so etwas im Internet posten kann.
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28.08.12, 16:08
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#10
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 298
Bedankt: 426
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Zitat:
Zitat von Hangoover
Ist man heutzutage wirklich erst cool wenn man auf Bewährung ist?
Verstehe absolut nicht wie man so etwas im Internet posten kann.
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Ja wie er am Prahlen ist
Er hat eine Frage,und vllt kann ich diese keiner aus seinen Privaten Kreis so beantworten,also fragt er hier.
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28.08.12, 16:29
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#11
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Banned
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Absurdistan
Beiträge: 216
Bedankt: 150
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Du fragst hier ständig ob sie dir was können
Brauchst unbedigt auch einen Anwalt
Wenn du nichts zu befuerchten hast, gehst du da hin und sagst, dass du es nicht warst .
Zu entscheiden haben die sowieso nichts, da deine Aussage sowieso zum Amtsgericht geht.
Und wenn es zur verhandlung kommt, denn brauchst du ein Anwalt, und nicht zur Vorladung zu den Bullen.
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28.08.12, 18:04
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#12
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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das du dein Facebookprofil gelöscht hast, bringt dir erstmal überhaupt nix. Wenn von deinem Account geschrieben wurde, könnten sie anhand der Ip sehen, ob es dein Anschluß war oder nicht. Und wenn sie dir das vorwerfen, dann haben die schon längst die nötigen Sachen. Also von dem her hast du dir da jetzt auch keinen großen Gefallen mit getan.
Ob du was damit zutun hast oder nicht, solltest du dir von der Stirn ablesen können, wenn du vorm Spiegel stehst. Da du ja schon Bewährung hast, dann kennst du dich doch eigentlich mit der Verfahrenspraxis aus, oder nicht? - Nach dem letzten Pappenheimer hier, kann man nur sagen, klär das mit der Polizei/Anwalt/Richter usw.
Mfg
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28.08.12, 20:51
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#13
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 112
Bedankt: 12
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ja ich habe mich jetzt noch weiter infomiert über ein anderen anwalt und er meinte auch wegen der ip und soweiter..
also ist die sache gegessen da ich 100% weiß das ich es nicht getan habe..  aber ein danke an alle
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01.09.12, 00:52
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#14
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 2
Bedankt: 9
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Vorladungen von Polizei (auch Kripo) musst du nicht Folge leisten, nur denen der Staatsanwaltschaft. Ansonsten kann ich nur das wiederholen, was die anderen gesagt haben: auf deinen Anwalt warten, vorher Aussage verweigern.
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01.09.12, 02:19
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#15
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 78
Bedankt: 3.245
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Du kannst bei Facebook nachfragen ob sie Dir alle deine gespeicherten Daten zu Verfügung stellen. In der Regel machen die das sogar... wegen irgendwelchen Datenschutzbestimmungen und so.
Vielleicht kannst du dadurch deine Situation verbessern ?!?!
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01.09.12, 11:15
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#16
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Für Manche wünschte ich mir eine "Judge-Dredd-Funktion" ...
Zitat:
Vorladungen von Polizei (auch Kripo) musst du nicht Folge leisten
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Natürlich nicht ...
Aber das weiss mittlerweile jeder Reality-/DokuSoap-Zuschauer.
Was hätte man in der Situtation des TE, jeoch für Nachteile? -> Keine.
Ausserdem zeigt man damit Bereitschaft zur Mithilfe an, eine Sache aufzuklären.
Vor Ort (bei der Polizei) wird man ordnungsgemäss über seine rechtlichen Möglichkeiten, bzgl. der Aussage belehrt: - Ob man Angaben machen möchte
- ob man sich innert 14 Tagen schriftlich äussern möchte
- einen Anwalt befragen möchte
- ob man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen möchte
Zur Personalienangabe ist man allerdings verpflichtet, was aber kein Problem darstellen sollte, weil man ja schon amtsbekannt ist
Und wenn hier schon einige Leute mit fundiertem REchtswissen, inkl. zwei ehemalige Polizisten (Keine "Exbullen", weil Stiere auf die Weide gehören) posten, dann sollten sich die Spammer in den gleichnamigen Bereich trollen.
Und, so habe ich mir sagen lassen (lol), wird man auf dem Polizeirevier/Kripo nicht durch irgendwelche dubiosen Verhörmethoden gezwungen, sich zu belasten.
Da gibt es auch keine Kaffeeholer und Pistolen-schwingenden John-Wayne-Verschnitte, die eine Aussage rauspressen.
Aber, was weiss denn ich schon. Schau' ja auch ab und zu mal Reality-Soaps
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01.09.12, 11:40
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#17
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von gentleman-smart
Und, so habe ich mir sagen lassen (lol), wird man auf dem Polizeirevier/Kripo nicht durch irgendwelche dubiosen Verhörmethoden gezwungen, sich zu belasten.
Da gibt es auch keine Kaffeeholer und Pistolen-schwingenden John-Wayne-Verschnitte, die eine Aussage rauspressen.
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Das sicher nicht. Aber die Beamten sind ja auch nicht unbedingt von gestern und wissen schon, welche Fragen sie stellen müssen.
Gerade wegen der Vorgeschichte des TE würde ich hier dringendst davon abraten, der polizeilichen Vorladung nachzukommen.
Was bringt einem die Bereitschaft zur Mithilfe an der Aufklärung, wenn diese letztlich nicht honoriert wird und man sich gegebenenfalls wegen des guten Willens und der Aufregung um Kopf und Kragen redet.
Also, Anwalt kontaktieren oder nichts machen und abwarten (und dann einen Anwalt kontaktieren).
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01.09.12, 12:01
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#18
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Rimming!
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 320
Bedankt: 967
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Zitat:
Zitat von gentleman-smart
Vor Ort (bei der Polizei) wird man ordnungsgemäss über seine rechtlichen Möglichkeiten, bzgl. der Aussage belehrt: - Ob man Angaben machen möchte
- ob man sich innert 14 Tagen schriftlich äussern möchte
- einen Anwalt befragen möchte
- ob man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen möchte
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So sollte es sein, aber in der Praxis kann das ganz anders aussehen. Ich wurde von jemanden angeschwärzt was böses vorzuhaben und wurde bein nach Hause kommen von einem Haufen Polizisten empfangen. Ich wurde quer durch die Stadt gefahren und wurde dann auf der Wache "verhört".
Keinen Anwalt, keine Rechtsbelehrung und es war auch alles andere als freundlich und ruhig.
Am nächsten Tag wurde ich in der Berufschule von 2 Beamten aus dem Unterricht geholt und sollte nur schnell was unterschreiben, damit die Sache erledigt ist.
Das war dann die Rechtsbelehrung das ich die Aussage verweigern kann etc...
Ich Idiot habe mir alles gefallen lassen und alles unterschrieben. Ich war jung und hab gedacht Polizei sind die Guten. Deswegen kann ich nur jedem raten sich nichts gefallen zu lassen und sich nicht unter Druck setzten zu lassen.
Gegebenenfalls auch Anzeigen und Strafanträge gegen Polizisten zu stellen.
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28.08.12, 17:40
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#19
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
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Zitat:
geh davon aus das der brd-büttel in keinster weise daran interessiert ist den richtigen zu finden sondern einfach nur daran eine akte schließen zu können egal wen sie dafür verheizen müssen.
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trovato: Ist doch klar, dass einige Kriminelle so denken müssen...sie haben auf der Sonderschule ja noch nie etwas von Gewaltenteilung gehört. Sie meinen mit der Anzeige der Polizei ist es gegessen und der Richter hakt es kommentarlos ab. Oh du meine Fresse, wieviel Blödheit muss man hier noch ertragen ? Womöglich darf der auch noch wählen ?
Würde ein Prüfer des Finanzamtes zu meiner Frau wegen ihres Geschäftes kommen, bekäme er einen Kaffee angeboten...warum wohl ? Weil sie (mit Fremden) nicht auf anal steht !    Aber das versteht der "Zitatdödel" ja eh nicht !
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