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14.12.11, 15:24
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Musikindustrie fordert Einführung von Three Strikes
Zitat:
Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat gestern im Rahmen eines parlamentarischen Abends anhaltende Verzögerungen bei den Reformen Urheberrechtsschutz sowie eine weiter zunehmenden Nutzung illegaler Musikquellen im Internet beklagt.
Die Bundesregierung wurde aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode die Weichen zu einem stärkeren Schutz des geistigen Eigentums und des legalen Musikangebots im Internet zu stellen. Dabei bezog man sich ausdrücklich auf das französische Three Strikes-Modell, nach dem Nutzern, die mehrfach bei Urheberrechtsverletzungen ertappt werden, der Internet-Anschluss gesperrt wird.
Aber auch die freiwilligen Vereinbarungen zwischen Providern und Rechteinhabern in den USA zum Vorgehen gegen illegale Angebote wurde als beispielhaft hingestellt. "Nachdem die Musikindustrie Ende der 1990er Jahre als erste Branche der Kultur- und Kreativwirtschaft vom illegalen Filesharing überrollt wurde, hat sie längst alle Voraussetzungen für die legale Nutzung geschaffen. Jetzt ist die Politik gefordert", sagte Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des BVMI.
Neben der gesellschaftlichen Wertschätzung von Kultur sowie der Solidarisierung mit dem legalen Angebot sei es notwendig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des geistigen Eigentums und des legalen Angebots, sowie auch zur Eindämmung neuer illegaler Phänomene zu schaffen, führte er aus. "Selbst das beste legale Angebot kann langfristig mit den massenhaften illegalen Umsonst-Angeboten nicht konkurrieren", so Gorny weiter. Die Musikindustrie habe in Deutschland inzwischen mehr als 60 legale Dienste etabliert - von Download-Modellen bis hin zum Streaming aus der Cloud.
"Neben den mittlerweile bekannten Problemen Filesharing und Sharehoster setzen seit einiger Zeit neue Anbieter, die sich zum Teil in rechtlichen Grauzonen bewegen und ebenfalls weder Künstler noch Musikfirmen an den Einnahmen beteiligen, die Branche mit für den User irreführenden Umsonst-Angeboten unter Druck", sagte Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI.
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14.12.11, 15:33
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#2
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Jungspund
Registriert seit: Jan 2011
Ort: Dortmund
Beiträge: 132
Bedankt: 51
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Klar.. ich mein ich selber würde auch nicht für lau arbeiten wollen, aber das ist doch blödsinn.
man kriegt mehrere 10.000 eure strafe wenn man sich ne top 100 runterlädt und dabei erwischt wird. und nun soll das internet abgedreht werden wenn man mehrfach erwischt wird?
wie wärs mit der todesstrafe wenn mans 10. mal erwischt wird.
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14.12.11, 17:22
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#3
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Ist freiwillig hier
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 893
Bedankt: 520
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Schlimmer wäre eine Strafe wie... 48std nonstop Musikantenstdl od. die neusten Hits von Dieter Bohlen.
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Ich bin nicht der, der ich sein werde. Zunächst bin ich es nicht, weil Zeit mich davon trennt. Ferner weil das, was ich bin, nicht Grund dessen ist, was ich sein werde. Schließlich weil ich überhaupt kein aktuell Existierendes genau das bestimmen kann, was ich sein werde (sonst wäre ich nicht interessiert, dieser oder jener zu sein), bin ich derjenige, der ich sein werde, nach dem Modus, es nicht zu sein.
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14.12.11, 17:31
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 204
Bedankt: 137
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In den USA kann man beim dritten Mal (dort gibts das System ja auch) bei nem kleinen Vergehen wie Diebstahl schon für 20 Jahre einfahren. Wollen die das jetzt bei uns auch so machen?
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Jeder Mensch muss sterben, aber nicht jeder hat gelebt.
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14.12.11, 18:38
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Ort: Mühlheim
Beiträge: 583
Bedankt: 327
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Zitat:
Zitat von Ensus
In den USA kann man beim dritten Mal (dort gibts das System ja auch) bei nem kleinen Vergehen wie Diebstahl schon für 20 Jahre einfahren. Wollen die das jetzt bei uns auch so machen? 
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Und Kinderschänder bekommen immernoch "nur" 15 Jahre. Verkehrte Welt :O
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14.12.11, 20:04
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#6
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 104
Bedankt: 115
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Zitat:
Zitat von voxemillion
Seit wann kriegen Kinderschänder soviel in Deutschland ich dachte hier kriegen die nur zwischen 2-5 Jahren maximal.
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Zitat:
§ 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Der sexuelle Mißbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn
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Also ist die Aussage falsch. Kinderschänder kriegen von einem Jahr bis Lebenslänglich.
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