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Nachsendeantrag bei der Post

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Ungelesen 22.11.11, 21:39   #1
Necrobutcher
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Standard Nachsendeantrag bei der Post

Hallo,

ich werde in den nächsten Wochen/Monaten unangenehme Post von der Polizei und der Staatsanwaltschaft bekommen. Ich wohne noch zu hause bei meinen Eltern und will, dass meine Eltern kein Wind von dem Vorfall bekommen. Ich bin 21 Jahre und ich denke mal, dass es nicht vorkommt wie bei "jugendlichen", dass die Eltern informiert werden. Ich habe mist gemacht und stehe auch dazu. Ich möchter aber nicht meine Eltern unnötig mit meinen Fehltritt belasten. Ich habe einen Freund gefragt und Er würde meine Post entgegen nehmen bzw. ich kann seine Adresse bei der Post angeben, ich vertraue Ihn da auch voll und ganz. Ich wollte Euch mal fragen ob das alles so ohne Probleme funktioniert. ?
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Ungelesen 22.11.11, 21:46   #2
Watcher
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Ungelesen 28.11.11, 16:39   #3
Ninarehmgenanntlocke
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bedenke dass ein nachsendeantrag rechtzeitig VORHER gestellt werden muss, und ausserdem NUR für die deutsche post gilt.

bei uns ist es oft so das behördensachen mit einem kurier zugestellt werden,da nützt dir weder ein nachsendeantrag noch ein postfach in der postfiliale.
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Ungelesen 28.11.11, 17:38   #4
Evangelium
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Zitat:
Zitat von SandyII Beitrag anzeigen
Zerstöre das Postkastenschloss "aus versehen", kaufe ein Neues, und behalte den Zweitschlüssel für Dich.
bezweifle das die Eltern das mitmachen werden das sie für ihren briefkasten keinen eigenen schlüssel haben werden.
da müssten die sich schon sehr bevormunden lassen.

der nachsendeantrag ist definitiv die einzige lösung die funktionieren kann(nicht muss)
edit:

oder lagern lassen....ist auch machbar
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Ungelesen 28.11.11, 17:54   #5
gummibaer2011
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Mein Gott..
was soll denn die Lügerei? Ich weiß ja nicht was du angestellt hast, aber mein Gott es sind nur deine Eltern. Die werden es eh mitbekommen wenn du verurteilt wirst.. Stell dir vor die buchten dich ein.
Was sagst du deinen Eltern.. ?? Ich fahr mal eben in Urlaub..?? Rede klartext und steh zu deiner Scheiße
die du gemachst hast..
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Ungelesen 28.11.11, 22:01   #6
Necrobutcher
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Ich habe keine lust den Briefkasten zu zerstören, wäre unnötig und irgendwie auch idiotisch...

Ich habe mist gebaud dazu stehe ich auch, nur ich will mir den Stress mit meinen Eltern ersparen. Meine Eltern öffnen meine Post nicht, aber ein Brief von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erkennt man auch so schon von aussen...

Ich denke mal schon, dass ein Nachsendeantrag was nützt, weil die Behörden fahren ja nciht selber rum und verteilen die Briefe.

Damit die Post von anderen Kurieren auch ankommt gibt es diese Option:

Damit Ihnen auch andere Postdienstleister als die Deutsche Post Sendungen nachsenden können, leiten wir Ihre Adressdaten an diese weiter, wenn Sie hiergegen nicht widersprechen (Widerspruchsrecht 1).


Naja das Lagern lassen bringt mir nichts, damit würde ich ja die Termine verpassen. Aber Danke für den Tipp


Also ich denke schon, dass es klappen wird.
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Ungelesen 28.11.11, 23:26   #7
Dr.Anton
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Das funktioniert nur mit normalen Briefen vom Amt.

Kommt das Schreiben als Postzustellurkunde, was sehr wahrscheinlich ist, dann wird es an deine bei der Stadt/Gemeinde gemeldete Anschrift zugestellt. Ist dort eine Zustellung nicht möglich, weil du da nicht mehr wohnst, dann geht es mit Entsprechenden Vermerk ans Amt zurück. Nur ob du da wohnst, oder auch nicht, das wird der Zusteller mit Sicherheit mit der Person klären, die Ihm die Tür öffnet. Und wenn du nicht da bist, dürften es sicher deine Eltern sein.

Und nebenbei bemerkt, der Brief ist im Grunde sehr auffällig. Er ist im schönen Gelb gehalten. Also auch schon von weiten als was Besonderes zu erkennen.
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Ungelesen 29.11.11, 00:38   #8
pauli8
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@Necrobutcher:

Will jetzt nicht Oberlehrer oder Moralapostel spielen...steht mir nicht zu.

Im Verhältnis Eltern und Kind gilt ab einem bestimmten Alter, jedenfalls war das bei mir und meinem Sohn so, etwas Grundsätzliches:

Ein Brief oder eine Postkarte an ihn adressiert, wurde von mir, egal wer der Absender war (selbst wenn es vom "Lieben Gott" gekommen wäre), wortlos auf seinen Schreibtisch gelegt und niemand hat nachgefragt, was denn in dem Brief steht.

Es wäre immer die Entscheidung meines Sohnes gewesen, von sich aus zu seinen Eltern damit zu kommen. Das gilt erst recht für einen 21jährigen erwachsenen Menschen.

Warum fällt dir denn die Entscheidung so schwer, deinen Eltern im Vorhinein deinen "Fehltritt" zu "beichten" ? Du willst sie also nicht belasten !

Ich sehe es eher als Belastung für die Eltern an, wenn du ihnen das verschweigst und es später, wie in dem Thread oben angedeutet, doch herauskommt.
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Ungelesen 29.11.11, 13:51   #9
Necrobutcher
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Meine Eltern öffnen meine Post nicht, aber es würden nachfragen kommen.

Ich will es meinen Eltern momentan nicht sagen. Es würde mir hier einiges an Stess ersparen, den ich nicht gebrauchen kann.
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Ungelesen 29.11.11, 14:11   #10
Matt.Massacre
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Die Polizei lässt den Brief im gelben Umschlag doch nicht einfach mal x-beliebig irgendwohin verfrachten. "Wenn unzustellbar: zurück!" oder "Bitte nicht nachsenden!" lauten die Vermerke auf dem Einschreiben, welches du sicherlich auch noch persönlich unterschreiben musst, u. U. mit Vorlage deines Persos bei deinem Zusteller.

Mich würde es ja nur mal interessieren, was du für einen Mist gebaut hast, von dem deine Eltern früher oder später sowies erfahren werden. Mit 21 Jahren solltest du schon so viel Mumm haben um dich deinen Schandtaten zu stellen. Es sind deine Eltern, wenn du denen nicht vertrauen kannst, wem dann?
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Ungelesen 29.11.11, 14:48   #11
Necrobutcher
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Ich will doch nicht dass der Brief verschwindet, mal abgesehn davon, dass meine restliche Post auch dort hin verschickt wird.
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Ungelesen 30.11.11, 16:13   #12
Ninarehmgenanntlocke
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Zitat:
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Ich habe mist gebaud dazu stehe ich auch, nur ich will mir den Stress mit meinen Eltern ersparen. Meine Eltern öffnen meine Post nicht, aber ein Brief von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erkennt man auch so schon von aussen...
.
naja zur not sagste halt einfach dass du als zeuge geladen wirst weil einer n auffahrunfall gemacht hat und du es gehsen hast....
Zitat:
Zitat von Necrobutcher Beitrag anzeigen

Ich denke mal schon, dass ein Nachsendeantrag was nützt, weil die Behörden fahren ja nciht selber rum und verteilen die Briefe.

.
die behörden nicht aber deren kuriere schon. gerade wenns zum beispiel ein schrieb ist wo drinsteht das du zu gericht geladen wirst,das muss man nämlich sogar quittieren.das dürfen die nämlich auch nur dir persönlich aushändigen.
wenns n gerichtstermin ist wird das nicht simpel mit der post geschickt.
Ninarehmgenanntlocke ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.11.11, 16:50   #13
Necrobutcher
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Also wenn dann wird es als Einschreiben verschickt. Ich habe schonmal ein wenig Gegooglet und dort kamen solch Briefe als normale Post. Sollte es sich um ein Einschreiben handeln gibt es 2 möglichkeiten.

1.) Der Kollege von mir nimmt meinen Brief an unterschreibt auch dafür, somit ist er auch verpflichtet mit den Brief ungeöffnet zu geben

2.) Es wird eine Mittleiung in dem Briefkasten gelegt und ich muss den Brief persönlich bei der Post abholen, also so ähnlich wie bei einer Nachnahme sendung.
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Ungelesen 30.11.11, 16:52   #14
Ninarehmgenanntlocke
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naja also bei mir war es zumindest so als ich mal n gerichtstermin zugestellt bekommen habe wo ich al szeuge geladen wurde. kann ja auch sein das das je nach bundesland unterschiedlich ist...
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