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myGully |
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25.11.11, 12:10
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 8
Bedankt: 301
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Haftpflichtfall Privat
Hallo
vor kurzen hat ein bekannter mein handy auf den boden geklatscht...
der display ist gerissen und die haftpflicht von ihn klärt jetzt alles, also bezahlt auch...
mein frage ist jetzt
wenn die versicherung bezahlt hat, darf der versicherungsnehmer (mein bekannter) das handy dann behalten???? oder darf ich das behalten???
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25.11.11, 13:15
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#2
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 229
Bedankt: 102
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im prinzip kauft die versicherung das handy und wird damit eigentümer.
Was sie damit macht ist ihr problem: also dort fragen
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25.11.11, 15:59
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#3
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 201
Bedankt: 210
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Die versicherung kauft sicherlich NICHT das Handy. Sie entschädigt dich für die zerstörung deines Handy´s durch ihren Versicherungsnehmer.
Oder seh ich das Falsch?
Ist noch immer dein Handy.
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25.11.11, 16:45
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 21
Bedankt: 24
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ich hab mein altes bei der versicherung abgeben müssen. die versicherung zahlt das handy, also geht es in deren besitz über!
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25.11.11, 19:28
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 4
Bedankt: 9
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und du hast deine versicherrung in china ? das handy bleibt deins es wird entweder die reperatur oder der zeitwert bezahlt .. der handy bleibt dabei deins ...handy einschicken ist meistens der fal da sie sich das ansehen wollen du kannst denen aber einfach sagen das du es zurückhaben möchtest zwecks datenrettung o.Ä
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25.11.11, 22:10
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#6
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Fickschnitzel
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 151
Bedankt: 82
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Der Gerät muss man einschicken. Meisst kriegt man dann erst die Kohle...
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28.11.11, 23:34
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#7
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Ob du dein Handy wiederbekommst, das hängt davon ab, wie du Entschädigst wirst.
Geschieht dies auf Neuwert, dann bekommst du es nicht zurück. Denn der Restwert/Gebrauchtwert deines Handys gehört dann der Versicherung. Den Restwert hat die Versicherung ja mit Entschädigt und nicht abgezogen. Die kann es dann auf eigene Kosten verwerten um einen Teilbetrag der bezahlten Summe zurück zu erwirtschaften.
Wird nur auf Reparatur oder Zeitwert Entschädigt, dann bekommst du es zurück. Hier wurde ja nicht das Handy komplett, sondern nur der Tatsächlich Entstandene Schaden ausgeglichen.
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