Verfassungsbeschwerde wg § 101 Abs. 9 und 10 Urhg?
Hat jemand Lust gemeinsam mit mir eine Verfassungsklage wegen § 101 Abs. 9 und 10 Urhg
auszuarbeiten? Es geht um die Rechtmäßigkeit mit Artikel 10 GG und um die äußerst fragwürdige
Beweisführung im Abmahnverfahren wegen dupioser Anwaltskanzleien. Oder macht das etwa schon jemand? Zumindest der Bundesdatenschutzbeauftragte hält diese Regelung für ein Verstoß.