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myGully |
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21.09.11, 21:42
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 0
Bedankt: 1
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Ebay verkauf probleme
Hallo
Ich habe bei Ebay einen Artikel verkauft, und dieser ist angeblich nicht angekommen.
Der Käufer hat dieses Problem bei Ebay gemeldet, und dieser Fall wurde bei Ebay zugunsten meinerseits entschieden.
Jetzt Droht mir der Käufer mit Anzeige, und Anwaltskosten, da er seiner Meinung im Recht ist.
Was soll ich machen? Geld Wirklich überweisen? oder einfach ignorieren?
Kann er mir wirklich was?
Betrag sind nur ca 8 euro , aber mir geht es mehr ums Prinzip als um das Geld.
Dank schonmal für die Antworten.
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21.09.11, 21:51
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#2
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Bist du Privatverkäufer oder gewerblicher Verkäufer?
Handelte es sich um versicherten oder unversicherten Versand?
PS:
Mein Name hier ist natürlich Zufall.
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21.09.11, 22:04
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#3
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Wenn schon Ebay zu deinen Gunsten entschied, dann ist doch vorerst alles in Ordnung, oder?
Du wirst sicher lückenlos den Vorgang (Auktionsverlauf, Verkauf, Geldeingang, Versand) nachweisen können. Wurden beisspielsweise Angaben nach dem EU-REcht über Garantie und Rücknahme gemacht?
Es wird so sein, dass der Käufer mit der auktionierten Ware nicht einverstanden ist (sprich, der Depp hat einfach geboten und will jetzt nicht mehr) und auf diesem Wege seinen Verlust ausgleichen will.
Du bist mit Sicherheit Privatverkäufer und kannst dich somit entspannt zurück lehnen. Selbst als gewerblicher Verkäufer musst du Angaben zu den AGB's machen, welche den Verkauf und das mögliche Prozedere regeln.
8,-- €???
Hunde die bellen, beissen bekanntlich nicht. Der will dich einschüchtern.
Gib bei Ebay daraufhin eine schlechte Bewertung ab (falls du das nicht schon machen musstest, aufgrund der Regelung durch Ebay selbst) und erwirke vielleicht damit einen Ausschluss dieses Mitgliedes.
__________________
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21.09.11, 22:08
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#4
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Newbie
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 66
Bedankt: 32
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dem stimme ich auch voll zu ... einfach gemüdlich bleiben und zurück lehnen ...und anwallt?
den wird er wohl kaum wegen 8 € beauftragen weil diese kosten viel höher sein werden als 8 tacken ^^
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21.09.11, 22:57
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#5
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Profi
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 1.858
Bedankt: 711
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Mit dem Anwalt droht doch heute jeder. Ignorieren!
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22.09.11, 10:01
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#6
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 998
Bedankt: 1.141
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Zitat:
Gib bei Ebay daraufhin eine schlechte Bewertung ab (falls du das nicht schon machen musstest, aufgrund der Regelung durch Ebay selbst) und erwirke vielleicht damit einen Ausschluss dieses Mitgliedes.
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verkäufer können nicht negativ bewerten.
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22.09.11, 11:02
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#7
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Wer will Heineken?
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Berlin
Beiträge: 34
Bedankt: 156
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Zitat:
Zitat von cracklink
verkäufer können nicht negativ bewerten.
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Doch, als Privater Verkäufer auf jeden Fall
(weiß aber nicht, obs bei den Gewerblichen Verkäufern auch so ist. Denke schon)
__________________
Wenn jede Regel eine Ausnahme hat, ist dann eine Regel, die keine Ausnahme hat, die Ausnahme von der Regel von der Regel? Also die Ausnahme?
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22.09.11, 18:12
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#8
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von gentleman-smart
Selbst als gewerblicher Verkäufer musst du Angaben zu den AGB's machen, welche den Verkauf und das mögliche Prozedere regeln.
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Nein, es gibt keinen Zwang zu AGBs.
Zitat:
Zitat von DJFutureRock
Doch, als Privater Verkäufer auf jeden Fall
(weiß aber nicht, obs bei den Gewerblichen Verkäufern auch so ist. Denke schon)
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Nein, man kann schon seit längerer Zeit als Verkäufer nur noch Neutral oder Positiv bewerten.
Fazit:
Da es sich um einen Privatverkauf handelt, trägt der Käufer das Versandrisiko.
Die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf treffen hier nicht zu.
Da auch nicht als "versicherter Versand" verschickt wurde, kann der Käufer auch nicht auf einen möglichen Schadensersatz durch das Versandunternehmen zurückgreifen.
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